03.09.2007 - 16:25 - Gesundheit & Medizin
Kommt der TÜV für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen?
Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
Einer Mitteilung von Reuters zufolge will die CDU den Pflegemissständen durch einen TÜV nachhaltig begegnen, so jedenfalls die Aussage vom Generalsekretär Pofalla.
Quelle: Reuters >>> de.today.reuters.com/News/newsArticle.aspx?type=domesticN...
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Wie nicht anders zu erwarten, schicken sich die politisch Verantwortlichen quer durch alle Parteien dienstbeflissen an, wohlmeinende Statements abzugeben. Das diese Verlautbarungen nur von vorübergehenden proklamatorischen Wert sind, steht allerdings zu befürchten an. Die defizitären Zustände sind seit Jahren bekannt und es fragt sich, warum gerade jetzt die Politik nachhaltigen Handlungsbedarf erkennt. Überdies hat unsere Bundesgesundheitsministerin bereits signalisiert, dass im Zusammenhang mit der Pflegereform kein Nachbesserungsbedarf bestehe und demzufolge keine erweiterten Prüf- und Kontrollkompetenzen vorgesehen werden.
Wir dürfen gespannt sein, wie Frau Schmidt nach den nächsten Hiobsbotschaften aus der Pflege zu reagieren gedenkt.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
IQB - Lutz Barth
Anholtstr. 7, 28750 Bremerhaven
Tel. 0471 / 50 40 541
Internetportal: www.iqb-info.de
E-Mail:
Das Internetportal rund um das Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht. Wir möchten mit unserer Webpräsenz einen Beitrag nicht nur zum Recht leisten, sondern auch gelegentlich kritisch zu den Themen unserer Zeit Position beziehen. Es geht nicht immer um die "ganz herrschende Meinung und Lehre", denn auch diese ist weitestgehend eine Illusion und Ausdruck verschiedenster Interessen - auch und gerade im Recht!
Quelle: Reuters >>> de.today.reuters.com/News/newsArticle.aspx?type=domesticN...
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Wie nicht anders zu erwarten, schicken sich die politisch Verantwortlichen quer durch alle Parteien dienstbeflissen an, wohlmeinende Statements abzugeben. Das diese Verlautbarungen nur von vorübergehenden proklamatorischen Wert sind, steht allerdings zu befürchten an. Die defizitären Zustände sind seit Jahren bekannt und es fragt sich, warum gerade jetzt die Politik nachhaltigen Handlungsbedarf erkennt. Überdies hat unsere Bundesgesundheitsministerin bereits signalisiert, dass im Zusammenhang mit der Pflegereform kein Nachbesserungsbedarf bestehe und demzufolge keine erweiterten Prüf- und Kontrollkompetenzen vorgesehen werden.
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