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Qualität in der Pflege – auch ein Fall für die Ärzte

03.09.200715:47 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Qualität in der Pflege – auch ein Fall für die Ärzte
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
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(openPR) Trotz einer leichten Verbesserung ist die Qualität der Pflegeversorgung - ambulant wie stationär - unbefriedigend und die Ergebnisse des Zweiten Berichts des MDS müssen auch die Ärzte alarmieren.
„Denn es sind ihre Patienten. Die Verantwortung für deren Gesundheitszustand kann nicht der Kontrolle durch den Medizinischen Dienst überlassen werden... Nur das wachsame Auge von Ärzten könnte pflegebedürftigen Menschen helfen. Zu Recht fordert deshalb die KBV eine eigene Pauschale für die Versorgung von Patienten in Pflege- und Altenheimen sowie zusätzlich als Einzelleistung eine Vergütung für das hausärztlich-geriatrische Basisassessment“, so der Kommentar v. H. Laschet in der Ärzte Zeitung Online vom heutigen Tage.

Quelle: Quelle: Ärzte Zeitung (online) >>> mehr dazu >>> http://www.aerztezeitung.de/docs/2007/09/03/150a0204.asp?cat=/politik/gesundheitssystem_uns

Kurze Anmerkung (L. Barth):
Dem Statement kann uneingeschränkt zugestimmt werden und es wird hier nachhaltig für eine stärkere Einbindung insbesondere der Hausärzte in die stationäre Betreuung der multimorbiden Alterspatienten plädiert. Das hierfür eine gesonderte Vergütung zu leisten wäre, ist konsequent. Der ärztliche Sachverstand ist bei der Betreuung hochaltriger Patienten mit ihrem Krankheitspanorama unverzichtbar. Dies gilt insbesondere auch mit Blick auf die Pharmakotherapie eines Alterspatienten. Aufgrund der mit einer polypharmakologischen Therapie verbundenen Gefahren sollte im Übrigen diese Aufgabe ausschließlich der Ärzteschaft vorbehalten bleiben, auch wenn es sich um vermeintlich „unproblematische Fälle“ der sog. Dauermedikation bei chronischen Erkrankungen handeln sollte. Sowohl der Arzneimittelanamnese als auch der therapeutischen Erfolgs- und Verlaufsbeurteilung einschl. einer möglichen Revision kommt gerade bei der Pharmakotherapie eines multimorbiden Alterspatienten ein überragender Stellenwert zu, so dass m.E. eine Delegation auf nachgeordnetes Assistenzpersonal ausgeschlossen ist und dies aus vorerwähnten Gründen auch bleiben sollte!

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