03.09.2007 - 12:16 - Politik, Recht & Gesellschaft
Landkreistag zu angeblichen Falschberechnungen beim Arbeitslosengeld II
Pressemitteilung von: Deutscher Landkreistag
Optionskommunen verursachen keine Mehrausgaben
Der Deutsche Landkreistag (DLT) ist dem ĂŒber die Presse geĂ€uĂerten Vorwurf entgegengetreten, die 69 Optionskommunen, die Hartz IV in alleiniger Regie umsetzen, hĂ€tten durch falsche Berechnungen jĂ€hrlich 260 Mio. Euro gesetzeswidrig ausgezahlt. DLT-PrĂ€sident Landrat Hans Jörg DupprĂ© (SĂŒdwestpfalz) verwahrte sich in aller Entschiedenheit gegen die haltlose Behauptung, dass die Praxis in den Optionskommunen zu Mehrausgaben fĂŒr Hartz IV fĂŒhre und dadurch der Staat geschĂ€digt werde.
Vielmehr handele es sich um eine Frage der internen Kostenverteilung zwischen Bund und Kommunen, die auf die Hartz IV-Kosten insgesamt keine Auswirkungen hĂ€tte. DupprĂ©: âBei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen bestehen zwei Möglichkeiten, wie erzielte EinkĂŒnfte auf Mitglieder des Hartz IV-Haushalts verteilt werden. Weil das Arbeitslosengeld II eine teils vom Bund, teils von den Kommunen finanzierte Leistung ist, verĂ€ndern sich je nach der jeweils gewĂ€hlten Methode die Kostenanteile von Bund und Kommunen. Auswirkungen auf das den HilfebedĂŒrftigen gezahlte Geld und damit die Gesamtkosten von Hartz IV hat die Wahl der Berechnungsmethode nicht.â
Richtig sei selbstverstĂ€ndlich, dass die Optionskommunen verschiedene dezentrale Softwaresysteme verwenden. Dies habe allerdings mit der Wahl der Methode zur Einkommensanrechnung nicht das Geringste zu tun. âDiese Wahl ist eine rein fachliche Entscheidung.â Die Optionskommunen trĂ€fen derzeit unter Wahrung ihrer Rechtsauffassung mit dem Bundesarbeitsministerium Vereinbarungen ĂŒber die weitere Verfahrensweise zur Einkommensanrechnung. DupprĂ© bat sich auĂerdem aus, die Frage des Systemwettbewerbs zwischen Optionskommunen und Arbeitsgemeinschaften nicht ĂŒber die Presse auf zweifelhafter Basis auszutragen. âWir sollten die Systemfrage sachlich behandeln und ihr nur anhand nachvollziehbarer Fakten nachgehen.â
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Deutscher Landkreistag
Lennéstr. 11
10785 Berlin
Pressesprecher: Markus Mempel, Tel. 030/590097-312
Der Deutsche Landkreistag ist der kommunale Spitzenverband der 313 deutschen Landkreise auf Bundesebene.
Der Deutsche Landkreistag (DLT) ist dem ĂŒber die Presse geĂ€uĂerten Vorwurf entgegengetreten, die 69 Optionskommunen, die Hartz IV in alleiniger Regie umsetzen, hĂ€tten durch falsche Berechnungen jĂ€hrlich 260 Mio. Euro gesetzeswidrig ausgezahlt. DLT-PrĂ€sident Landrat Hans Jörg DupprĂ© (SĂŒdwestpfalz) verwahrte sich in aller Entschiedenheit gegen die haltlose Behauptung, dass die Praxis in den Optionskommunen zu Mehrausgaben fĂŒr Hartz IV fĂŒhre und dadurch der Staat geschĂ€digt werde.
Vielmehr handele es sich um eine Frage der internen Kostenverteilung zwischen Bund und Kommunen, die auf die Hartz IV-Kosten insgesamt keine Auswirkungen hĂ€tte. DupprĂ©: âBei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen bestehen zwei Möglichkeiten, wie erzielte EinkĂŒnfte auf Mitglieder des Hartz IV-Haushalts verteilt werden. Weil das Arbeitslosengeld II eine teils vom Bund, teils von den Kommunen finanzierte Leistung ist, verĂ€ndern sich je nach der jeweils gewĂ€hlten Methode die Kostenanteile von Bund und Kommunen. Auswirkungen auf das den HilfebedĂŒrftigen gezahlte Geld und damit die Gesamtkosten von Hartz IV hat die Wahl der Berechnungsmethode nicht.â
Richtig sei selbstverstĂ€ndlich, dass die Optionskommunen verschiedene dezentrale Softwaresysteme verwenden. Dies habe allerdings mit der Wahl der Methode zur Einkommensanrechnung nicht das Geringste zu tun. âDiese Wahl ist eine rein fachliche Entscheidung.â Die Optionskommunen trĂ€fen derzeit unter Wahrung ihrer Rechtsauffassung mit dem Bundesarbeitsministerium Vereinbarungen ĂŒber die weitere Verfahrensweise zur Einkommensanrechnung. DupprĂ© bat sich auĂerdem aus, die Frage des Systemwettbewerbs zwischen Optionskommunen und Arbeitsgemeinschaften nicht ĂŒber die Presse auf zweifelhafter Basis auszutragen. âWir sollten die Systemfrage sachlich behandeln und ihr nur anhand nachvollziehbarer Fakten nachgehen.â
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