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Die Pflege – künftig im großen „Haifischbecken der Selbstverwaltung“ vertreten?

30.08.200717:42 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Die Pflege – künftig im großen „Haifischbecken der Selbstverwaltung“ vertreten?
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
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(openPR) „Ohne politische Kraft im Haifischbecken der Selbstverwaltung wird die Stimme nicht gehört“, so das aktuelle Statement vom Präsidiumsmitglied R. Heine des DPR. „Wir brauchen innovative Projekte der Zusammenarbeit in der Gesundheitsversorgung mit realistischen Finanzierungsmodellen und einen gemeinsamen Dialog. Auf Augenhöhe. Hierzu muss die Selbstverwaltung der Pflege professionalisiert und finanziell zur Handlungsfähigkeit ausgestattet werden.“

Quelle: Newsletter des DPR 9/2007
>>> http://www.deutscher-pflegerat.de

Kurze Anmerkung (L. Barth):
Der Ruf nach der pflegerischer Selbstverwaltung wird lauter und der Deutsche Pflegerat e.V. reklamiert einen Platz im Haifischbecken der Selbstverwaltungskörperschaften, um sich so gebührend Gehör verschaffen zu können. Die Frage lautet also: Brauchen wir Pflegekammern auf Landesebene und eine auf der Ebene des Bundes? Aus berufspolitischer Perspektive heraus betrachtet macht es freilich Sinn, hierfür leidenschaftlich zu werben und es bleibt abzuwarten, ob die in der Pflege Beschäftigten auf breiter Basis sich einem solchen Projekt gegenüber aufgeschlossen zeigen. Dass die Politik sich derzeit gegenüber dem Gedanken der Selbstverwaltung eher verschlossen zeigt, mag bedauert werden, wenngleich es in erster Linie darauf ankommen dürfte, den eigenen Berufsstand zunächst davon zu überzeugen, dass mit der klassischen Selbstverwaltung u.a. auch die Pflichtmitgliedschaft verbunden ist und Selbstverwaltungskörperschaften nicht selten sich als eine „Demokratie im Kleinen“ erweisen, die nicht notwendigerweise die Interessen der Mitglieder widerspiegeln, mal ganz abgesehen davon, dass durchaus hohe verfassungsrechtliche Vorgaben zu erfüllen sind, bevor der Status einer berufsständischen Selbstverwaltungskörperschaft verliehen werden kann.

Hierzu wird demnächst ein ausführlicher Beitrag erscheinen.

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