24.08.2007 - 14:34 - Politik, Recht & Gesellschaft

KINDERGELD für ein verheiratetes Kind beziehen

Pressemitteilung von: Michaela Muth
Was passiert, wenn ein Kindergeld berechtigtes Kind heiratet? Generell obliegt ab sofort dem neuen Ehegatten, ganz egal ob männlich oder weiblich die Unterhaltspflicht für seinen Ehepartner, d.h. die typische Unterhaltssituation der Eltern wird mit Heirat auf den Ehepartner übertragen. Noch deutlicher gesagt, der Ehegatte muß lt. Gesetz die Hälfte seines Einkommens abgeben.

Ist der Neu-Ehegatte selbst nur Geringverdiener oder aber noch Student dann treten andere Gesetze in Kraft von denen sehr viele noch gar nichts wissen.

Ist das Einkommen des Neu-Ehegatten sehr gering, d.h. wird es geteilt und liegt nach Teilung weit unter der Einkommensgrenze, dann sollten Sie über einen Neuantrag auf Kindergeld nachdenken. Selbst wenn die Eltern des nun "verheirateten Kindes" noch zusätzliche Unterhaltszahlungen leisten, das Einkommen "des Kindes" aber noch immer unter der Ein-kommensgrenze liegt, dann erhalten Sie weiterhin Kindergeld. Dies ist allerdings nur auf Antrag möglich, bzw. müssen Sie dieses Wissen zur Bundesagentur für Arbeit, Abtl. Familienkasse mitbringen, da sonst kein Geld von der Kindergeldkasse zu erwarten ist. Nach Möglichkeit haben Sie hierbei die entsprechenden Gesetzestexte oder Aktenzeichen des Gerichtes parat, damit sie Ihre Argumente auch belegen können.

Zusatzinfo:
Nach § 62 Absatz 1, 63 Absatz 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) besteht aber ein
Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges Kind, wenn ein sogenannter Mangelfall vorliegt.
Nachzulesen in dem Gerichtsurteil des BFH vom 19.04.2007 (AZ: III R65/06)
Dieser ist anzunehmen, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes einschließlich der
Unterhaltsleistungen des Ehepartners niedriger sind als das steuerrechtliche - dem Jahres-grenzbetrag des § 32 Absatz 4 Satz 2 EStG entsprechende Existenzminimum, welches seit 2004 bei Euro 7.680 liegt.

Michaela Muth
www.kindergeld24.com


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Michaela Muth
St.-Johann-Str. 32
88662 Überlingen
Tel. 07551 94 81 07
www.kindergeld24.com


Ich selbst bin alleinerziehende Mutter von vier Kindern und befand mich in einer beruflichen Findungsphase.
Von außen wurde mir die Problematik zum Thema Kindergeld durch Bekannte und Verwandte desöfteren angetragen, diesen ich auch dadurch eine geldwerte Hilfe bot. Dadurch habe ich mich diesem Thema verschrieben und wollte somit mein Wissen im Internet weitergeben. Durch die Einarbeitung in diese Thematik und den Tipps und Ratschlägen an meine User, haben schon sehr viele größere auch vierstellige Summen durch die Kindergeld- bzw. Familienkassen erhalten. Hier befaßte ich mich schwerpunktmäßig mit dem Thema "Kindergeld- und Nachzahlung für Volljährige Kinder erhalten.." und wie erreichen dies meine Besucher.

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