(openPR) In unserem säkularisierten Gemeinschaftswesen bleiben alle Interessierten aufgerufen, sich an einer Diskussion über fundamentale Rechte zu beteiligen. Dies gilt auch und gerade mit Blick auf die bedeutsamen Rechtsfragen am Ende eines Lebens, in dem der Patient ggf. seinen letzten Willen umgesetzt wissen möchte. Allerdings fällt auf, dass in dem Wertediskurs zunehmend der Blick für das Wesentliche getrübt wird und es ferner zu befürchten ansteht, dass eine Archaisierung der Debatte über den Begriff des „mündigen Patienten“ droht.
Das Selbstbestimmungsrecht des Bürgers ist ihm auch in seiner Rolle als Patient und damit in allen Phasen seines Lebens oder Sterbens zu gewähren, so dass die inhaltliche Begrenzung auf den irreversiblen Krankheitsverlauf bis hin zum Tode auf prinzipielle verfassungsrechtliche Bedenken stößt. Der „Freiburger Appell“ der Herren Student und Klie, aber auch die aktuelle Stellungnahme einiger weiterer Palliativmediziner weisen nach diesseitiger Auffassung einen Weg in die falsche Richtung. >>>
Quelle: Quelle: IQB >>> ein Beitrag v. L. Barth (pdf.) >>> http://www.iqb-info.de/Nochmals_Patientenverfuegung.pdf























