openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Unterbringung zum Zwecke medizinischer Heilbehandlung

24.08.200708:43 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Unterbringung zum Zwecke medizinischer Heilbehandlung
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth

(openPR) Dem Betreuer müssen im Rahmen des § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB mindestens die Aufgabenkreise „Aufenthaltsbestimmungsrecht„ und „Gesundheitsfürsorge„ übertragen sein, damit er eine Unterbringungsentscheidung treffen kann. Sofern diese Aufgabenkreise zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr vom Betreuungsbeschluss umfasst, kann das Gericht grundsätzlich die Unterbringung nicht genehmigen, ohne gleichzeitig den Aufgabenkreis des Betreuers wieder zu erweitern. Im Übrigen ist eine Unterbringung zum Wohle des Betroffenen nur dann zulässig, wenn die Maßnahme Erfolg versprechend ist, so das Brandenburgisches Oberlandesgericht in einem aktuellen Beschluss v. 02.08.07 – Az. 11 Wx 42/07.



Was war passiert?

„Die Betroffene befindet sich seit dem 12. Februar 2007 zur Behandlung in der Klinik….

Mit Beschluss vom 03. März wurde die Betreuerin im Wege der einstweiligen Anordnung mit den Aufgabenkreisen Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Sozialleistungsträgern und Wohnungsangelegenheiten bestellt.

Nach einer Stabilisierung der gesundheitlichen Situation der Betroffenen wurden die Aufgabenkreise eingeschränkt auf die Bereiche Gesundheitssorge, Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Sozialleistungsträgern, Vertretung vor Ämtern und Behörden sowie Wohnungsangelegenheiten. Die sofortige Wirksamkeit dieses Beschlusses vom 30. Mai 2007 wurde angeordnet.

Die Betreuerin beantragte mit Schreiben vom 28. Juni 2007 die Genehmigung der Unterbringung gem. § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB, weil sich der Zustand der Betroffenen verschlechtert habe. Die Unterbringung wurde von den behandelnden Ärzten (Attest vom 28. Juni 2007; Bl. 45 d. A.) für notwendig gehalten.

Durch Beschluss vom 29. Juni 2007 wurde die Unterbringung der Betroffenen in einer geschlossenen Einrichtung bis zu sechs Wochen (10. August 2007) genehmigt. Im Falle der Nichtbehandlung bestehe die Gefahr einer Chronifizierung des Krankheitsbildes, da eine Behandlungs- und Medikamentencompliance nicht gegeben sei.

Gegen diesen dem Verfahrenspfleger am 29. Juni 2007 zugestellten Beschluss hat dieser für die Betroffene am 03. Juli 2007 (Eingang) sofortige Beschwerde eingelegt. Zur Begründung hat er ausgeführt: Es sei zweifelhaft, ob eine Chronifizierung des Krankheitsbildes drohe. Die Unterbringung sei auch bei dem festgestellten Krankheitsbild nicht verhältnismäßig.

Das Landgericht hat nach Anhörung unter anderem der behandelnden Psychologin und des Oberarztes die sofortige Beschwerde zurückgewiesen. Die Unterbringung sei zur Durchführung einer Heilbehandlung erforderlich. Nach der ärztlichen Stellungnahme des Oberarztes Dr. T… bestehe noch immer keine hinreichende Krankheitseinsicht und Behandlungscompliance, wie der unzureichende Medikamentenspiegel belege; hieraus sei zu schließen, dass die Betroffene die Medikamente nicht in der verordneten Menge einnehme. Im Falle der Entlassung bestehe die Gefahr der Chronifizierung der Krankheit. Letztlich scheide eine Alternative zur geschlossenen Unterbringung aus; dies werde belegt durch die Tatsache, dass die Behandlungsneigung der Betroffenen seit dem Erlass des Unterbringungsbeschlusses stabiler geworden sei.

Gegen diesen Beschluss, der dem Verfahrenspfleger am 06. Juli 2007 zugestellt worden ist, richtet sich die weitere sofortige Beschwerde der Betroffenen, beim Landgericht eingegangen am 19. Juli 2007. Nach Weiterleitung der Akten (Verfügung des Landgerichts: 30. Juli 2007) liegen diese dem Senat seit dem 02. August 2007 zur Entscheidung vor.

Mit der weiteren sofortigen Beschwerde macht der Verfahrenspfleger geltend: Da sich die Betroffene bereits seit dem 12. Februar 2007 in teilstationärer bzw. stationärer Behandlung in der Klinik befinde, könne das Problem der regelmäßigen Medikamenteneinnahme nicht auf eine stationäre Unterbringung reduziert werden.“

Kurze Anmerkung (L. Barth):
Das Rechtsmittel führt zur Aufhebung der angefochtenen Beschlüsse und Ablehnung des Antrags auf Genehmigung der Unterbringung. Der Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts überzeugt sowohl vom Ergebnis als auch von der Begründung her. Insbesondere hat das OLG zu Recht darauf hingewiesen, dass nach § 70h FGG das Gericht die Unterbringung nicht anordnet, sondern vielmehr eine dahin gehende Unterbringungsentscheidung des Betreuers genehmigt. Dem Betreuer müssen daher im Rahmen des § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB mindestens die Aufgabenkreise „Aufenthaltsbestimmungsrecht„ und „Gesundheitsfürsorge„ übertragen sein, damit er eine Unterbringungsentscheidung treffen kann. Nachdem das Amtsgericht die Aufgabenkreise durch Beschluss vom 30. Mai 2007 so beschränkt hat, das gerade der Aufgabenkreis „Aufenthalts¬bestimmungsrecht„ nicht mehr von dem Betreuungsbeschluss umfasst war, konnte das Amtsgericht die Unterbringung nicht genehmigen, ohne wenigstens gleichzeitig den Aufgabenkreis der Betreuerin wieder zu erweitern.

Quelle: Brandenburgisches Oberlandesgericht >>> zum Beschluss des OLG im Volltext >>> http://www.olg.brandenburg.de/sixcms/media.php/4250/11%20Wx%20042-07.pdf

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 153951
 2209

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Unterbringung zum Zwecke medizinischer Heilbehandlung“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth

Bild: Wir sollen nicht sterben wollenBild: Wir sollen nicht sterben wollen
Wir sollen nicht sterben wollen
Der „Diskurs“ (?) über das frei verantwortliche Sterben eines schwersterkrankten und sterbenden Menschen ist nach wie vor nicht nur soziologisch unterbelichtet, sondern zeichnet sich insbesondere durch Glaubensbotschaften der selbsternannten „Oberethiker“ und deren „Geschwätzigkeit“ aus. „Lebensschützer“ meinen zu wissen, was die Schwersterkrankten und Sterbenden wünschen und welcher Hilfe diese am Ende ihres sich neigenden Lebens bedürfen. Mit Verlaub: Es reicht nicht zu, stets die Meinungsumfragen zu kritisieren, in denen die Mehrheit der…
Bild: Sterbehilfedebatte - Der Kreis der ethischen Überzeugungstäter ist überschaubarBild: Sterbehilfedebatte - Der Kreis der ethischen Überzeugungstäter ist überschaubar
Sterbehilfedebatte - Der Kreis der ethischen Überzeugungstäter ist überschaubar
Es scheint an der Zeit, in einer hoch emotionalisierten Debatte „Ross und Reiter“ zu benennen, die sich fortwährend um den „Lebensschutz“ scheinbar verdienstbar gemacht haben und unbeirrt auf ihrer selbst auferlegten Mission fortschreiten. Einige politisch Verantwortlichen sind gewillt, die „Sterbehilfe“ gesetzlich zu regeln und wie es scheint, besteht das Ziel in einer strikten Verbotsregelung. Auffällig ist, dass es sich um eine handverlesene Schar von Ethiker, Ärztefunktionären, freilich auch Theologen und Mediziner handelt, bei denen ber…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Aufregung um Unterbringung (Zwangsbehandlung)Bild: Aufregung um Unterbringung (Zwangsbehandlung)
Aufregung um Unterbringung (Zwangsbehandlung)
… Selbsthilfe Behinderter M-V e.V., LAG SB Anja Schießer Henrik-Ibsen-Straße 20 18106 Rostock Tel. 0381-7690340 Weiterführende Informationen "In Deutschland ist die Unterbringung die zwangsweise Einweisung zur Heilbehandlung in eine geschlossene Abteilung einer Psychiatrie, wenn der Betroffene über seine Heilbehandlung krankheitsbedingt nach vernünftigen Erwägungen nicht …
Bild: Spende an Tierschutzverein zur Dauer-Unterbringung eines Problemhundes nicht abzugsfähigBild: Spende an Tierschutzverein zur Dauer-Unterbringung eines Problemhundes nicht abzugsfähig
Spende an Tierschutzverein zur Dauer-Unterbringung eines Problemhundes nicht abzugsfähig
Das Finanzgericht Köln hat mit Urteil vom 11.12.2020 zum Aktenzeichen 10 K 1568/17 entschieden, dass eine zweckgebundene Zahlung zur Dauer-Unterbringung eines sogenannten Problemhundes in einer Tierpension nicht als Spende abgezogen werden kann. Aus der Pressemitteilung des FG Köln vom 02.06.2020 ergibt sich: Als "Gassigängerin" eines Tierschutzvereins …
Ärztliche Maßnahmen gegen den Willen des Betreuten
Ärztliche Maßnahmen gegen den Willen des Betreuten
… dass er den mit der beabsichtigten Unterbringungsmaßnahme verbundenen Freiheitseingriff zu rechtfertigen vermag. Für den Bereich einer neuroleptischen Medikation als notwendiger Heilbehandlung muss dabei in jedem Einzelfall eine therapeutische Indikation bestehen und der mögliche therapeutische Nutzen der Behandlung gegen die Gesundheitsschäden abgewogen …
Bild: Mobile Modulhäuser und Fertighäuser als Flüchtlingsheime und AsylbewerberheimeBild: Mobile Modulhäuser und Fertighäuser als Flüchtlingsheime und Asylbewerberheime
Mobile Modulhäuser und Fertighäuser als Flüchtlingsheime und Asylbewerberheime
Hersteller REBA IMMOBILIEN AG aus Berlin. Die REBA IMMOBILIEN AG mit Repräsentanz in Berlin ist der professionelle Modulhaus- und Fertighauspartner im Bereich der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Der Hersteller mobiler Modulhäuser und Fertighäuser bietet Städten und Gemeinden eine kompetente und zuverlässige Baubetreuung von A bis Z. …
Bild: Angabe des Medikaments keine Voraussetzung für Genehmigung einer UnterbringungBild: Angabe des Medikaments keine Voraussetzung für Genehmigung einer Unterbringung
Angabe des Medikaments keine Voraussetzung für Genehmigung einer Unterbringung
… übrigen genüge der Beschluss des Vormundschaftsgerichts nicht den Anforderungen des BGH (NJW 2006, 1277 = BGHZ 166, 141ff.). Eine Genehmigung einer Unterbringung zur Heilbehandlung müsse auch eine möglichst genaue Angabe des Arzneimittels oder des Wirkstoffs und deren (Höchst-)Dosierung sowie Verabreichungshäufigkeit enthalten. Daran fehle es im Beschluss …
Pilze und ihre heilende Funktion
Pilze und ihre heilende Funktion
… vorhanden, aber mit der Entwicklung der industriellen Arzneimittelherstellung in den Hintergrund geraten. Die neuste Entwicklung ist die Mykotherapie, die sich mit der Heilbehandlung mit pflanzlichen Substanzen und Pilzen beschäftigt. Als moderne Wissenschaft ist die Mykotherapie zwischen Mykologie und Medizin angesiedelt, wobei sie der Unterstützung …
Bild: Geschlossene Unterbringung und ZwangsmedikationBild: Geschlossene Unterbringung und Zwangsmedikation
Geschlossene Unterbringung und Zwangsmedikation
… geschlossene Station verlegt. Mit Schreiben vom 17.02.2009 (Bl. 452 GA) beantragte die Betreuerin die vormundschaftliche Genehmigung der geschlossenen Unterbringung der Betroffenen zur Heilbehandlung. Zur Begründung trug sie vor: Die Betroffene habe ihre Einwilligung zurückgenommen und wolle sofort entlassen werden. Da sie weiterhin suizidgefährdet sei …
Urlaub in Zeiten von Corona
Urlaub in Zeiten von Corona
… wieder eine Urlaubsreise. Wer ins Ausland fährt, sollte auf jeden Fall eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen haben. Sie übernimmt die Kosten einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung im Ausland. „Dies gilt auch für eine Erkrankung an Covid-19, zumindest dann, wenn Pandemien in den Versicherungsbedingungen nicht ausgeschlossen sind. Ein …
Bild: Help24 hilft: Vorsorgevollmacht: notarielle Beurkundung?Bild: Help24 hilft: Vorsorgevollmacht: notarielle Beurkundung?
Help24 hilft: Vorsorgevollmacht: notarielle Beurkundung?
… bestimmten Grundstücksgeschäften der Fall. Unterliegt das Hauptgeschäft der Pflicht zu notariellen Beurkundung, muss auch die Vollmacht beurkundet werden. Was ist bei Heilbehandlung und Freiheitsentziehung? Wenn sich die Vorsorgevollmacht auch auf die Einwilligung in Untersuchungen, Heilbehandlungen oder sonstige ärztliche Eingriffe beziehen soll, ist …
Bild: Hunde-Krankenversicherung der Gothaer: neuer Tarif im Vergleichsrechner freigeschaltet
Hunde-Krankenversicherung der Gothaer: neuer Tarif im Vergleichsrechner freigeschaltet
… die Kastration/Sterilisation mit 50 Euro bezuschusst. Auf Wunsch wird aus dem OP-Schutz ein Krankenvollschutz Je nach Bedarf kann optional das Modul „Heilbehandlungen“ dazu gewählt werden. So sind neben dem OP-Schutz auch ambulante und stationäre Tierarztbehandlungen mitversichert. Außerdem sind folgende Punkte abgedeckt: - Organisation der Unterbringung …
Sie lesen gerade: Unterbringung zum Zwecke medizinischer Heilbehandlung