23.08.2007 - 14:28 - Freizeit, Buntes, Vermischtes

Ohne Notar- oder Maklerkosten zum Eigenheim: Aus einer Zwangsversteigerung Immobilien günstig erwerben

Pressemitteilung von: immobilienpool.de e.K.
Bild im Großformat
Deutschlands führendes Internetportal für Zwangsversteigerungen, direktbeauftragt durch die Amtsgerichte
Gläubiger und Schuldner müssen vielerorts nahezu machtlos zuschauen, wenn bei einer Zwangsversteigerung Immobilien, Eigentumswohnungen oder Grundstücke zum Teil weit unter dem angegebenen Verkehrswert den Besitzer wechseln. Da beim Kauf einer Immobilie über eine Zwangsversteigerung lediglich Verfahrens- und keine Notar- oder Maklerkosten anfallen, stellt diese Form des Eigentumerwerbs eine sehr interessante Alternative zum "herkömmlichen" Immobilienkauf dar. Nutznießer sind allerdings leider oftmals nur Schnäppchenjäger, die mit ein paar Renovierungsarbeiten und dem anschließenden Weiterverkauf die "schnelle Mark" machen, während die breite Öffentlichkeit in der Regel die Zwangsversteigerungstermine kaum wahrnimmt.

Das soll sich nun ändern: Das Expertenportal für Zwangsversteigerungen www.immobilienpool.de veröffentlicht im Auftrag deutscher Amtsgerichte die Zwangsversteigerungen von Immobilien im Internet - kostenlos für jedermann, inkl. dem Verkehrswertgutachten zum Download als PDF - Datei.

Gleichzeitig werden alle wichtigen Fragen der Interessenten zu diesem Thema ausführlich beantwortet und interessante Tipps verraten. Hier ein kleiner Auszug aus der Rubrik "Zwangsversteigerung - Fragen über Fragen“

1) Wer darf bei einer Versteigerung mit bieten?"
-> Es darf jeder mit bieten, der das 18. Lebensjahr erreicht hat und geschäftsfähig ist im Sinne des BGB.

2) Müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um in einer Zwangsversteigerung mit bieten zu dürfen?
-> Um ein Gebot abgeben zu können, muss sich der Bieter mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

3) Können auch Ausländer teilnehmen und mit bieten?
-> Teilnehmen und bieten kann dem Grunde nach jeder, der die Voraussetzungen unter 1. und 2. erfüllt, unabhängig von seiner Nationalität. In der Bundesrepublik Deutschland unterliegt der Erwerb von Grundbesitz keinerlei Beschränkungen hinsichtlich der Nationalität des Erwerbers.

4) Kann man für eine andere Person als Stellvertreter bieten, z.B. Ehepartner, Freund, Geschäftspartner etc.?
-> Grundsätzlich kann jeder für eine andere Person bieten. Allerdings unterliegt das unterschiedlichen Voraussetzungen. So benötigt der Bieter in jedem Fall eine notariell beglaubigte Bietvollmacht. Diese wird als Willenserklärung und Einverständnis der vertretenen Person anerkannt.

5) Ist es möglich, gemeinsam mit einer anderen Person ein Objekt zu ersteigern?
-> Sind beide Personen bei der Versteigerung anwesend, muss dem Vorsitz führenden Rechtspfleger bei Abgabe des Gebots mitgeteilt werden, dass es sich um ein gemeinsames Gebot handelt. Dabei sind Angaben zum Beteiligungsverhältnis erforderlich. Bei Erteilung des Zuschlages, werden diese Bieter auch gemeinsam als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Möchten mehrere Personen als Eigentümer gemeinsam mit einer anderen Person im Grundbuch eingetragen werden, die nicht an der Versteigerung teilnimmt, wird auch in diesem Falle eine notariell beglaubigte Bietvollmacht (gilt auch für Ehepartner) benötigt.

6) Kann man auch für das eigene oder fremde Unternehmen teilnehmen?
-> Als Vertreter einer juristischen Person benötigt der Bieter eine notariell beglaubigte Vollmacht bzw. einen Nachweis der Vertretungsberechtigung in Form eines aktuellen, beglaubigten Registerauszugs (max. 4 Wochen alt).

Weitere Antworten auf die wichtigsten Fragen stehen im Internet unter www.immobilienpool.de zur Verfügung. Für die erste Teilnahme an einer Zwangsversteigerung, hier weitere, sehr hilfreiche Tipps:

- Empfohlen wird der Besuch mehrerer Zwangsversteigerungstermine im Vorfeld der eigenen, um sich das Versteigerungsgeschehen in aller Ruhe und ohne persönlichen Druck anschauen zu können.

- Bei ernsthaften Interesse an einem bestimmten Objekt, sollte man sich unbedingt das Gutachten aufmerksam durchlesen. Dadurch läßt es sich in der Regel vermeiden, Dinge zu übersehen, die für den Entschluss, als Bietinteressent bei der Versteigerung mit dabei zu sein, von Bedeutung sind.

- Vor der Versteigerung sollte unbedingt das maximales Höchstgebot gedanklich festgelegt sein und man sollte daran unbedingt festhalten, auch wenn es noch so schwer fällt - die Entscheidung einen bestimmten Preis nicht zu überschreiten, wurde schließlich in aller Ruhe getroffen haben. In solchen Fällen ist man gut beraten, anderen Bietern das Feld zu überlassen.

Weitere Expertentipps finden Sie auf www.immobilienpool.de

www.immobilienpool.de
immobilienpool.de e.K.
Schillerstr. 54
76135 Karlsruhe

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Tel. 0721-6633690
Fax 0721-66336999

Immobilienpool.de e.K. wurde im Dezember 2002 von Herrn Jürgen Grether mit der Absicht gegründet, die Veröffentlichung der Zwangsversteigerungen von Immobilien für die Amtsgerichte erfolgreich durchzuführen. Hierfür wurde eine technisch flexible und höchst komplexe Datenbanklösung in Zusammenarbeit mit dem wissenschaftlichen Mitarbeiter des Forschungszentrums Karlsruhe und Dozent an der FH Karlsruhe, Herrn Prof. Dr. Andreas Schmidt, sowie Fachleuten aus Zwangsversteigerungen, Internet und Immobilienvermarktung entwickelt. Mit dieser Dienstleistung soll sichergestellt werden, dass die Wiederholung der Zwangsversteigerungstermine der Amtsgerichte auf ein Minimum reduziert und die Erlöse aus den jeweiligen Zwangsversteigerungen auf einen maximalen Betrag gesteigert werden.

News-ID: 153831 • Views: 1604

Mitteilung teilen und kommentieren


Permanenter Link zu dieser Pressemeldung:


Wir freuen uns, wenn Sie z.B. auf Ihrer Presse- oder Referenzen-Seite auf openPR.de linken.
Für die Inhalte dieser Meldung ist nicht openPR.de sondern nur der jeweilige Autor verantwortlich.

Haftungsausschluss - openPR distanziert sich von dem Inhalt der Pressemitteilungen. Lesen sie hier mehr