22.08.2007 - 16:27 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
David gegen Goliath: Versicherer lehnen immer mehr Schäden unberechtigt ab
Pressemitteilung von: Schadentag / PR Agentur: Pressedesk
München - Nach den heftigen Gewittern im Juli mit über 70.000 Blitzen allein in München folgt nun der zweite Schlag. In den Briefkästen der Verbraucher, die ihrer Versicherung Überspannungsschäden an elektronischen Geräten gemeldet hatten, hagelt es massenhaft Ablehnungen. „Wir bezahlen nichts“, so die Quintessenz des juristisch formulierten Antwortschreibens. Von der bei Vertragsschluss noch hoch gepriesenen‚ korrekten pünktlichen 24h Sofortregulierung’ ist nun nicht mehr die Rede. „Vielen Versicherungsnehmern bleibt daher meist nur der Gang vors Gericht, um zu ihrem Recht zu kommen“, weiß Martin Schiansky vom Informationsportal Schadentag.de (www.schadentag.de) zu berichten.
Bestätigt sieht sich der Versicherungsexperte, der 10 Jahre lang für die Abwicklung von Überspannungsschäden zuständig war, durch die Statistik des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Sie zeigt deutlich die Ablehnungswut der Versicherer: So sank die Schadenquote bereits 2006 auf einen historischen Tiefstand von unter 50 Prozent. Das heißt: Jeder zweite Euro blieb in den Kassen der Versicherer. In den letzten 5 Jahren mussten die Versicherer insgesamt rund 1 Milliarde Euro für Überspannungsschäden aufwenden. Im Experten-Gespräch mit unserer Redaktion erläutert Schiansky das Vorgehen der Versicherungen und gibt Tipps, wie sich Verbraucher gegen Ablehnungen zur Wehr setzen können. Es folgt das Gespräch im Wortlaut:
Inwiefern können Versicherer Einfluss auf die Schadenzahlungen nehmen?
Schiansky: „Bei Schäden durch Überspannung ist das ganz einfach. Es fängt damit an, dass der Versicherungsnehmer ein defektes Gerät bemerkt. Das meldet er seinem Versicherer. Er erhält das übliche Formular und muss erst einmal angeben, wann der Schaden passiert sein soll. Genau diese Angaben prüft der Sachbearbeiter. Neben dem richtigen Schadentag wird außerdem geprüft, in welcher Entfernung der Blitzeinschlag stattfand. Der springende Punkt:
Jeder Versicherer definiert für sich eigene Grenzen. War der Blitz nach dieser Bewertung zu weit weg, wird abgelehnt. Die meisten Versicherer definieren einen Kilometer, andere zwei Kilometer. Bei Überspannungsschäden wird es sogar noch bunter: Von 1,5 bis 15 Kilometer schwanken hier die Grenzen. Das steht noch nicht einmal im Kleingedruckten.“
Wie können sich Versicherungsnehmer gegen diese Willkür wehren?
Schiansky: „Wer bisher keinen Zugang zu entsprechenden Wetterdaten hatte, muss sich auf den Brief seines Versicherers verlassen. Eine ungünstige Situation: Denn kommt es zum Prozess, behalten die Versicherer die Oberhand. Sie nehmen schließlich Einfluss auf die Parameter von Gutachten. Offizielle Grenzwerte, die benennen, bis zu welcher Distanz ein Blitz keinen Schaden mehr anrichten kann, gibt es nicht. Die Versicherer legen hier ihre eigenen Maßstäbe an. Und kann der Versicherungsnehmer den Beweis von Abstand und Schadentag nicht führen, bleibt er auf dem Schaden sitzen, obwohl sein Anspruch auf Ersatz vorhanden ist.“
Wie hoch sind die Einsparungen durch diese Praxis?
Schiansky: „Die Summe der abgelehnten Schäden geht jährlich in die Millionen. Die Praxis zeigt, dass viele Schäden pauschal abgelehnt werden. Doch der Spieß dreht sich, wenn eine Ablehnung zu Unrecht erfolgte. Denn dann trägt der Versicherer nach dem Versicherungsvertragsgesetz die Kosten für ein Gegengutachten, mit dem der Verbraucher den Gegenbeweis führen kann und schließlich zu seinem Recht kommt.“
Daten, die bisher nur den Versicherungen zur Verfügung standen und mit denen Verbraucher nun selbst die Richtigkeit von Ablehnungsschreiben prüfen können, finden Versicherungsnehmer auf der Seite Schadentag.de.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Presse-Kontakt:
Schadentag
Martin Schiansky
Posener Str. 60
81929 München
E-Mail:
Tel.: 0700 7 222 333 7 (0,14 €/Min.)
Fax: 0700 7 222 333 7 (0,14 €/Min.)
Web : www.schadentag.de
Der Firmengründer Martin Schiansky war 10 Jahre in der Assekuranz tätig. Als Versicherungsexperte für Überspannungsschäden und Fachmann für EDV-Schäden unterstützt er nun Verbraucher, Anwälte und Versicherungsagenten und weitere Interessenten bei der Abwicklung von Versicherungsschäden. Das Unternehmen expandiert im Jahr 2007 auf die deutschsprachigen Anrainerstaaten Österreich und die Schweiz und im Jahr 2008 in die Länder Italien, Frankfreich, Dänemark, Polen, Tschechien und die Beneluxstaaten.
Bestätigt sieht sich der Versicherungsexperte, der 10 Jahre lang für die Abwicklung von Überspannungsschäden zuständig war, durch die Statistik des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Sie zeigt deutlich die Ablehnungswut der Versicherer: So sank die Schadenquote bereits 2006 auf einen historischen Tiefstand von unter 50 Prozent. Das heißt: Jeder zweite Euro blieb in den Kassen der Versicherer. In den letzten 5 Jahren mussten die Versicherer insgesamt rund 1 Milliarde Euro für Überspannungsschäden aufwenden. Im Experten-Gespräch mit unserer Redaktion erläutert Schiansky das Vorgehen der Versicherungen und gibt Tipps, wie sich Verbraucher gegen Ablehnungen zur Wehr setzen können. Es folgt das Gespräch im Wortlaut:
Inwiefern können Versicherer Einfluss auf die Schadenzahlungen nehmen?
Schiansky: „Bei Schäden durch Überspannung ist das ganz einfach. Es fängt damit an, dass der Versicherungsnehmer ein defektes Gerät bemerkt. Das meldet er seinem Versicherer. Er erhält das übliche Formular und muss erst einmal angeben, wann der Schaden passiert sein soll. Genau diese Angaben prüft der Sachbearbeiter. Neben dem richtigen Schadentag wird außerdem geprüft, in welcher Entfernung der Blitzeinschlag stattfand. Der springende Punkt:
Jeder Versicherer definiert für sich eigene Grenzen. War der Blitz nach dieser Bewertung zu weit weg, wird abgelehnt. Die meisten Versicherer definieren einen Kilometer, andere zwei Kilometer. Bei Überspannungsschäden wird es sogar noch bunter: Von 1,5 bis 15 Kilometer schwanken hier die Grenzen. Das steht noch nicht einmal im Kleingedruckten.“
Wie können sich Versicherungsnehmer gegen diese Willkür wehren?
Schiansky: „Wer bisher keinen Zugang zu entsprechenden Wetterdaten hatte, muss sich auf den Brief seines Versicherers verlassen. Eine ungünstige Situation: Denn kommt es zum Prozess, behalten die Versicherer die Oberhand. Sie nehmen schließlich Einfluss auf die Parameter von Gutachten. Offizielle Grenzwerte, die benennen, bis zu welcher Distanz ein Blitz keinen Schaden mehr anrichten kann, gibt es nicht. Die Versicherer legen hier ihre eigenen Maßstäbe an. Und kann der Versicherungsnehmer den Beweis von Abstand und Schadentag nicht führen, bleibt er auf dem Schaden sitzen, obwohl sein Anspruch auf Ersatz vorhanden ist.“
Wie hoch sind die Einsparungen durch diese Praxis?
Schiansky: „Die Summe der abgelehnten Schäden geht jährlich in die Millionen. Die Praxis zeigt, dass viele Schäden pauschal abgelehnt werden. Doch der Spieß dreht sich, wenn eine Ablehnung zu Unrecht erfolgte. Denn dann trägt der Versicherer nach dem Versicherungsvertragsgesetz die Kosten für ein Gegengutachten, mit dem der Verbraucher den Gegenbeweis führen kann und schließlich zu seinem Recht kommt.“
Daten, die bisher nur den Versicherungen zur Verfügung standen und mit denen Verbraucher nun selbst die Richtigkeit von Ablehnungsschreiben prüfen können, finden Versicherungsnehmer auf der Seite Schadentag.de.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Presse-Kontakt:
Schadentag
Martin Schiansky
Posener Str. 60
81929 München
E-Mail:
Tel.: 0700 7 222 333 7 (0,14 €/Min.)
Fax: 0700 7 222 333 7 (0,14 €/Min.)
Web : www.schadentag.de
Der Firmengründer Martin Schiansky war 10 Jahre in der Assekuranz tätig. Als Versicherungsexperte für Überspannungsschäden und Fachmann für EDV-Schäden unterstützt er nun Verbraucher, Anwälte und Versicherungsagenten und weitere Interessenten bei der Abwicklung von Versicherungsschäden. Das Unternehmen expandiert im Jahr 2007 auf die deutschsprachigen Anrainerstaaten Österreich und die Schweiz und im Jahr 2008 in die Länder Italien, Frankfreich, Dänemark, Polen, Tschechien und die Beneluxstaaten.
News-ID: 153610 • Views: 1664
Schlagwörter
Permanenter Link zu dieser Pressemeldung:
Wir freuen uns, wenn Sie z.B. auf Ihrer Presse- oder Referenzen-Seite auf openPR.de linken.
Für die Inhalte dieser Meldung ist nicht openPR.de sondern nur der jeweilige Autor verantwortlich.
Haftungsausschluss - openPR distanziert sich von dem Inhalt der Pressemitteilungen. Lesen sie hier mehr
© 2004-2012 openPR | Impressum



