20.08.2007 - 14:13 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Hypothekenkrise war absehbar - Wirtschaftliche Schäden hätten vermieden werden können
Pressemitteilung von: mak Anwaltskanzlei
Es verwundert schon sehr, dass die Deutschen Kreditinstitute auf die Immobilienkrise in den USA so schlecht vorbereitet waren, war die Krise doch absehbar und schon seit langem angekündigt. Das "Center for Responsible Lending" hatte bereits im vergangenen Jahr eine Studie präsentiert, die erstmals den Markt für US-amerikanische Subprime-Hypothekarkredite umfassend untersucht. Bei dieser Art von Kreditvergabe handelt es sich um ein Kreditsegment, das in den 90er Jahren entstanden ist. In den USA wurden ohnehin auch für Kreditnehmer Hypothekarkredite zugänglich gemacht, die zuvor vorwiegend wegen schlechter Kreditvergangenheit oder zu geringem Einkommen keine Kredite bekommen hatten.
Nach deutschen Kriterien hätten diese Kreditnehmer voraussichtlich gar keinen Hypothekenkredit bekommen. Umso erstaunlicher ist es, dass man beim Einkauf dieser "Kompromisskredite" so unvorsichtig agierte. Jüngstes Beispiel ist die Sachsen-LB, die rund 17 Milliarden Euro benötigt, um Zahlungsschwierigkeiten ihrer irischen Tochter wegen der Immobilienkrise in der USA aufzufangen.
Es soll sich angeblich um ein temporäres Problem handeln.
Die Krise zeigt aber auch, dass die Deutschen Kreditinstitute ganz offensichtlich nicht über ein ausreichendes Risikomanagement verfügten, andernfalls hätte man die Signale rechtzeitig bemerkt. Das "Center for Responsible Lending" hat in seiner Studie festgehalten, dass von den 6 Millionen vergebenen Krediten voraussichtlich 2 Millionen Kredite platzen werden. Man prognostizierte einen vermutlichen Ausfall von ca. 164 Milliarden US-Dollar.
Es scheint, dass sich die Prognose verwirklichen wird. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, warum die Deutschen Kreditinstitute dieses Risiko nicht erkannt haben. Entsprechend § 91 Abs. 2 AktG sind die Vorstände der Kreditinstitute verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.
Wenn es solche Überwachungssysteme in den Kreditinstituten gibt oder gab, wovon auszugehen ist, da sie gesetzlich verpflichtet sind, solche Überwachunssysteme einzurichten, stellt sich die Frage, wieso man auf die absehbare Krise nicht rechtzeitig reagierte.
Ganz offensichtlich reichen also die gesetzlichen Bestimmungen nicht aus. Dies zeigt sich deutlich an dem Beispiel des Sachsen-LB. Benötigt ein solches Institut 17 Milliarden Euro, um seine Zahlungsschwierigkeiten zu überbrücken, kann man sich nur schwer vorstellen, dass es tatsächlich ein funktionierendes Überwachungssystem gab, welches die Aufgabe hatte, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden Entwicklung früh zu erkennen.
Fehlte ein solches System jedoch oder war dies unzureichend, stellt sich unweigerlich die Haftungsfrage für entstandene und entstehende Schäden.
mak Anwaltskanzlei
Menzel · Amarotico RA GmbH
Dalbergsweg 21
99084 Erfurt
www.mak-anwaltskanzlei.de
Tel: 0361/6791-0
Fax: 0361/6791-100
mail:
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Ansprechpartner:
RA Michael Menzel
Die mak Anwaltskanzlei hat sich unter anderem auf die Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern spezialisiert. Der Internetauftritt www.mak-anwaltskanzlei.de bietet zudem ständig aktuelle Informationen aus diesem Bereich, wie auch aus dem Immobilien- und dem Vermieterrecht sowie dem Steuerrecht.
Nach deutschen Kriterien hätten diese Kreditnehmer voraussichtlich gar keinen Hypothekenkredit bekommen. Umso erstaunlicher ist es, dass man beim Einkauf dieser "Kompromisskredite" so unvorsichtig agierte. Jüngstes Beispiel ist die Sachsen-LB, die rund 17 Milliarden Euro benötigt, um Zahlungsschwierigkeiten ihrer irischen Tochter wegen der Immobilienkrise in der USA aufzufangen.
Es soll sich angeblich um ein temporäres Problem handeln.
Die Krise zeigt aber auch, dass die Deutschen Kreditinstitute ganz offensichtlich nicht über ein ausreichendes Risikomanagement verfügten, andernfalls hätte man die Signale rechtzeitig bemerkt. Das "Center for Responsible Lending" hat in seiner Studie festgehalten, dass von den 6 Millionen vergebenen Krediten voraussichtlich 2 Millionen Kredite platzen werden. Man prognostizierte einen vermutlichen Ausfall von ca. 164 Milliarden US-Dollar.
Es scheint, dass sich die Prognose verwirklichen wird. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, warum die Deutschen Kreditinstitute dieses Risiko nicht erkannt haben. Entsprechend § 91 Abs. 2 AktG sind die Vorstände der Kreditinstitute verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.
Wenn es solche Überwachungssysteme in den Kreditinstituten gibt oder gab, wovon auszugehen ist, da sie gesetzlich verpflichtet sind, solche Überwachunssysteme einzurichten, stellt sich die Frage, wieso man auf die absehbare Krise nicht rechtzeitig reagierte.
Ganz offensichtlich reichen also die gesetzlichen Bestimmungen nicht aus. Dies zeigt sich deutlich an dem Beispiel des Sachsen-LB. Benötigt ein solches Institut 17 Milliarden Euro, um seine Zahlungsschwierigkeiten zu überbrücken, kann man sich nur schwer vorstellen, dass es tatsächlich ein funktionierendes Überwachungssystem gab, welches die Aufgabe hatte, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden Entwicklung früh zu erkennen.
Fehlte ein solches System jedoch oder war dies unzureichend, stellt sich unweigerlich die Haftungsfrage für entstandene und entstehende Schäden.
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