14.08.2007 - 15:39 - Industrie, Bau & Immobilien
Ausstellung: Tischler geben Einblick in ihr Handwerk
Pressemitteilung von: Handwerkskammer Cottbus / PR Agentur: 4iMEDIA Journalistenbüro
Meisterprüfungsstücke im Lehrbauhof Großräschen zu sehen
Dass man mit Holz nicht auf dem Holzweg ist, wollen zehn Tischler beweisen, die am 18. August von 10 bis 14 Uhr im Lehrbauhof Großräschen ihre Meisterprüfungsstücke präsentieren. Die ausgefallenen Exponate wurden im Rahmen des am 8. Januar gestarteten Meistervorbereitungskurses für das Tischlerhandwerk im Technologie- und Bildungszentrum(tbz) Pätz gefertigt.
Download der Pressemitteilung im PDF-Format: www.4iMEDIAdownload.com/PM/HWK/458-2-Tischlerausstellung-...
Horst Freimann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Cottbus (HWK), lädt alle Interessierten ein, sich vor Ort von dem Können der Meisterbriefanwärter ein Bild zu machen. Dort erwarten die Besucher außergewöhnliche Möbel, wie Zierbrunnen, Barschrank, Werkzeugschrank, Vertiko, Tischfußball, Garderobenteil, "Tresor" und Fernsehboard.
Termin: Samstag, 18. August, 10 bis 14 Uhr
Lehrbauhof Großräschen
Werner-Seelenbinder-Str. 24
01983 Großräschen
Die ausgestellten Exponate bestechen durch ungewöhnliche Werkstoffauswahl und Formgebung. Denn in der Theorie und Praxis der Meisterausbildung werden den Tischlern nicht nur handwerkliche sondern vor allem auch gestalterische Fähigkeiten vermittelt. Die Tischler setzen für ihre Meisterstücke bewusst nicht nur Holz ein. Auch Glas- und Kunststoffteile eignen sich durch spezielle funktionale Eigenschaften für eine Kombination. Die reine Fertigungszeit für solch ein "Meisterstück", ohne Planung und Konstruktion, liegt bei 120 Stunden.
"In unserer Meisterausbildung wird besonderer Wert auf die Vermittlung kreativer Kompetenzen gelegt. Durch besondere Qualität bei Verarbeitung und durchdachte Formgebung kann sich der künftige Meister von anderen absetzen. Dies bedeutet einen Wettbewerbsvorteil für ihn", informiert Horst Freimann.
Für Journalisten: Meisterschüler stehen Ihnen für die Berichterstattungen gern zur Verfügung.
Hintergrund: Mit dem Meistertitel erhält der Tischler das Recht den geschützten Titel "Tischlermeister" zu führen. Damit qualifiziert er sich für alle Führungstätigkeiten in Handwerksbetrieben und kann sich zudem selbstständig machen. Voraussetzungen zur Teilnahme an der Meisterprüfung sind einerseits die bestandene Gesellenprüfung und andererseits Berufserfahrung im Tischlergewerbe. Die Prüfung umfasst
neben den fachtheoretischen und betriebswirtschaftlichen Kenntnissen auch die praktischen Fertigkeiten und die Ausbildereignungsprüfung.
Handwerkskammer Cottbus
Altmarkt 17
03046 Cottbus
Ansprechpartner:
Andrea Gollaneck
Beauftragte für Innovation und Technologie
Tel.: 0357/53 23 515
Fax: 0357/53 23 540
E-Mail:
Internet: www.hwk-cottbus.de
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Versendung erfolgt im Auftrag der HWK Cottbus
durch 4iMEDIA Berlin/Brandenburg (Cottbus)
Die Handwerkskammer Cottbus wurde im Jahre 1953 vom Gesetzgeber als öffentlich-rechtliche Körperschaft zur Durchführung von Selbstverwaltungsaufgaben im Bereich der Handwerkswirtschaft errichtet.
Der Kammerbezirk umfasst den südlichen Teil des Landes Brandenburg. Neben den hoheitlichen Aufgaben, die ihr als Körperschaft des öffentlichen Rechts vom Staat übertragen wurden, z. B. Abnahme von Prüfungen, Regelung der Berufsausbildung, Aufsicht über Kreishandwerkerschaften und Innungen, Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen, Führung der Handwerksrolle und Lehrlingsrolle bietet die Kammer in zahlreichen Einrichtungen ein umfassendes Angebot an Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten und eine breite Palette von Dienstleistungen zur Unternehmensberatung und -betreuung.
Dass man mit Holz nicht auf dem Holzweg ist, wollen zehn Tischler beweisen, die am 18. August von 10 bis 14 Uhr im Lehrbauhof Großräschen ihre Meisterprüfungsstücke präsentieren. Die ausgefallenen Exponate wurden im Rahmen des am 8. Januar gestarteten Meistervorbereitungskurses für das Tischlerhandwerk im Technologie- und Bildungszentrum(tbz) Pätz gefertigt.
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Horst Freimann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Cottbus (HWK), lädt alle Interessierten ein, sich vor Ort von dem Können der Meisterbriefanwärter ein Bild zu machen. Dort erwarten die Besucher außergewöhnliche Möbel, wie Zierbrunnen, Barschrank, Werkzeugschrank, Vertiko, Tischfußball, Garderobenteil, "Tresor" und Fernsehboard.
Termin: Samstag, 18. August, 10 bis 14 Uhr
Lehrbauhof Großräschen
Werner-Seelenbinder-Str. 24
01983 Großräschen
Die ausgestellten Exponate bestechen durch ungewöhnliche Werkstoffauswahl und Formgebung. Denn in der Theorie und Praxis der Meisterausbildung werden den Tischlern nicht nur handwerkliche sondern vor allem auch gestalterische Fähigkeiten vermittelt. Die Tischler setzen für ihre Meisterstücke bewusst nicht nur Holz ein. Auch Glas- und Kunststoffteile eignen sich durch spezielle funktionale Eigenschaften für eine Kombination. Die reine Fertigungszeit für solch ein "Meisterstück", ohne Planung und Konstruktion, liegt bei 120 Stunden.
"In unserer Meisterausbildung wird besonderer Wert auf die Vermittlung kreativer Kompetenzen gelegt. Durch besondere Qualität bei Verarbeitung und durchdachte Formgebung kann sich der künftige Meister von anderen absetzen. Dies bedeutet einen Wettbewerbsvorteil für ihn", informiert Horst Freimann.
Für Journalisten: Meisterschüler stehen Ihnen für die Berichterstattungen gern zur Verfügung.
Hintergrund: Mit dem Meistertitel erhält der Tischler das Recht den geschützten Titel "Tischlermeister" zu führen. Damit qualifiziert er sich für alle Führungstätigkeiten in Handwerksbetrieben und kann sich zudem selbstständig machen. Voraussetzungen zur Teilnahme an der Meisterprüfung sind einerseits die bestandene Gesellenprüfung und andererseits Berufserfahrung im Tischlergewerbe. Die Prüfung umfasst
neben den fachtheoretischen und betriebswirtschaftlichen Kenntnissen auch die praktischen Fertigkeiten und die Ausbildereignungsprüfung.
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Die Handwerkskammer Cottbus wurde im Jahre 1953 vom Gesetzgeber als öffentlich-rechtliche Körperschaft zur Durchführung von Selbstverwaltungsaufgaben im Bereich der Handwerkswirtschaft errichtet.
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