(openPR) Hannover, 14. August 2007. Piercing und Tattoo-Fans sind durch die Gesundheitsreform schlechter gestellt. Denn seit Inkrafttreten des Wettbewerbstärkungsgesetzes am 1. April 2007 gilt: Wer seine Krankheit selbst verschuldet, weil er sich tätowieren oder ein Piercing einsetzen ließ, muss sich in angemessener Höhe an den Folgekosten beteiligen. Wie die Techniker Krankenkasse (TK) Niedersachsen mitteilt, kann auch das Krankengeld, das während der Behandlung gezahlt wird, von den Kassen ganz oder teilweise gestrichen oder zurückgefordert werden.
Die TK warnt daher vor Tattoos und Piercings, da sie gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Beim Tätowieren können Allergie-Reaktionen auftreten, da die Tattoo-Farbe Schwermetalle enthält. Brustwarzen-Piercings können bei jungen Frauen, die später gerne stillen möchten, die Milchgänge stark schädigen. Stillen ist dann nicht mehr möglich. Augenbrauen-Piercing kann zu Nervenschädigungen führen und Infektionen auslösen, die auf das Auge übergreifen. Zungen-Piercings können zum lebensbedrohlichen Anschwellen der Atemwege führen. Außerdem bedeuten sie einen ständigen Angriff auf die Zähne. Der Zahnschmelz wird beschädigt oder die Zähne brechen auseinander.








