Städte- und Gemeindebund: Niedersachsen darf nicht abgehängt werden

Pressemitteilung von: Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund
Privatisierung der Bahn und die Liberalisierung des Postmarktes erfordern Augenmaß

Wie empfindlich unsere Gesellschaft ist und wie schnell wieder Beamte und staatliches Handeln gefordert sind, zeigt sich aktuell beim Streik der Lokomotivführer der Deutschen Bahn AG. Jeder Bürger, der auf die Bahn angewiesen ist, spürt am eigenen Leib die Abhängigkeit und manches Unternehmen wird sogar in seiner Existenz bedroht, wenn Lieferungen nicht oder nicht rechtzeitig eintreffen. Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund fordert daher, bei der bevorstehenden Privatisierung der Deutschen Bahn AG und bei der Liberalisierung des Postmarktes mit besonderer Sorgfalt vorzugehen.

Gerade Niedersachsen hat als Flächenland nur wenige Metropolen, aber viele kleine und mittlere Städte und Gemeinden, in denen die meisten Bürger unseres Landes (über 6 Millionen von 8 Millionen Niedersachsen) wohnen. Es darf nicht passieren, dass nach der Privatisierung der Bahn nur noch rentable Strecken bedient und kleinere Bahnhöfe und Haltepunkte nicht mehr angefahren werden. Wenn gar die Städte und Gemeinden von der Bahn, wie derzeit in Österreich, zur Kasse gebeten werden, um Bahnhöfe oder Haltepunkte zu erhalten und die Kosten für den Unterhalt und die Reinigung der Bahnhofstoiletten übernehmen sollen, dann zeigt mir dies, dass die Privatisierung nicht nur Vorteile bringen wird“, erklärte der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Rainer Timmermann, heute im Rahmen einer Pressekonferenz in Hannover. Der Verband der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden fordert daher eine sorgfältige Planung von Land und Bund. Notwendig ist nicht nur eine Trennung von Netz und Betrieb der Bahn, erforderlich ist auch die Garantie von Grundleistungen im ländlichen Raum. Wenn Städte und Gemeinden Nachteile durch die Privatisierung erleiden, sollte dies aus den Privatisierungserlösen ausgeglichen werden.

Nach Einschätzung des NSGB muss bei den Plänen der Bundesregierung zur Liberalisierung des Postmarktes sichergestellt werden, dass flächendeckende Angebote bereitgestellt werden. „Um die Großstädte sorge ich mich nicht. Hier wird es immer viele Anbieter und vermutlich sogar besseren Service und niedrigere Preise geben. Aber wer versorgt die Randlagen unseres Landes? Gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen müssen wir aufpassen, nicht abgehängt zu werden“, sagte Timmermann.

Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund
Arnswaldtstr. 28, 30159 Hannover
Pressesprecher Thorsten Bullerdiek
Tel. 0511-30285-44, Fax 0511-30285-844, Mobil: 0175-1864242
E-Mail:

Der Niedersächsische Städte und Gemeindebund (NSGB)

ist ein kommunaler Spitzenverband. Der Verband spricht für 198 kreisangehörige Städte und Gemeinden, 125 Samtgemeinden und 72 Mitgliedsgemeinden in Niedersachsen. Ihr Gebiet umfasst 3/4 der Fläche Niedersachsens mit mehr als 3,2 Millionen Einwohnern. Über 15.000 von 22.000 gewählten Mandatsträgern repräsentieren die genannten Gebietskörperschaften.



Aufgaben des NSGB

Aufgabe des Verbandes ist die Vertretung der gemeinsamen Belange der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden gegenüber Gesetzgebung und Verwaltung auf Bundes- und Landesebene. Hinzu kommen im wesentlichen die Einzelberatung der Verbandsmitglieder, der Erfahrungsaustausch und die Information der im Mitgliederbereich ehren- und hauptamtlich Tätigen.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Der Verband setzt sich für die Stärkung der freien Selbstverwaltung in den Städten und Gemeinden ein und nimmt die Interessen des ländlichen Raumes und des Ballungsrandraumes wahr. Verbunden damit ist die Information der Öffentlichkeit über Aufgaben und Probleme des kreisangehörigen Raumes. Der NSGB arbeitet mit den beiden anderen Spitzenverbänden in der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens zusammen.

Auf Bundesebene ist er Mitglied im Deutschen Städte- und Gemeindebund, der ebenfalls ausschließlich Interessen des kreisangehörigen Raumes vertritt. Die Räte der Verbandsmitglieder entsenden Bürgermeister, Ratsmitglieder und Hauptverwaltungsbeamte in die Verbandsgremien. Organe und ständige Ausschüsse sind paritätisch aus dem Ehren- und Hauptamt besetzt. Der Landesverband gliedert sich in sechs Bezirksverbände und 38 Kreisverbände.

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