10.08.2007 - 08:30 - Gesundheit & Medizin

250.000.-- € Schmerzensgeld wegen Schädigung bei Geburt

Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
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Mit Urteil vom 03. August 2007 – Az. 5 O 10/05 hat das Landgericht Freiburg zwei Gynäkologen zur Zahlung eines Schmerzensgeldes an ein bei der Geburt geistig und körperlich geschädigtes Kind in Höhe von € 250.000,- und zum Ersatz des zukünftigen immateriellen Schadens verurteilt, ferner beide und den Klinikträger zum Ersatz des zukünftigen materiellen Schadens. Die weitergehende Klage gegen den Klinikträger wurde wegen Verjährung abgewiesen. Das Landgericht sah es aufgrund eines Sachverständigengutachtens als erwiesen an, dass im Verlauf der Geburt den beteiligten Ärzten Fehler unterlaufen seien. Mehr Informationen zum Sachverhalt und zum Urteil finden Sie in der nachfolgenden Pressemeldung des LG.

Quelle: Pressemitteilung des LG Freiburg v. 07.08.07 >>> www.justizportal-bw.de/servlet/PB/menu/1209993/index.html

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