Insolvenzverdacht: Finanzfirma Akzenta AG vor dem Aus?

Pressemitteilung von: Kanzlei Dr. Klüver & Kollegen
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Den zigtausend Anlegern, die ihr Erspartes der Akzenta AG anvertraut hatten, droht neues Ungemach.

Die Süddeutsche Zeitung und das Oberbayerische Volksblatt berichteten in ihren Ausgaben am 03.08.2007 von einer zweiten Großrazzia auf dem Neubeurer Firmengelände der Akzenta AG. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft München durchsuchten am 02.08.2007 Kriminalbeamte, Staatsanwälte und Steuerfahnder diverse Geschäfts- und Privatgebäude mit Akzenta-Bezug. «Konkret besteht der Verdacht der Geldwäsche und des Bankrotts im Sinn des Paragraphen 283 im Strafgesetzbuch», so die Kripo. Insbesondere sei die Neubeurer Aktiengesellschaft, so der Vorwurf der Ermittler, überschuldet und zahlungsunfähig.

Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass hatte bereits im Juni des letzten Jahres Strafantrag gegen die Verantwortlichen der Akzenta AG erstattet und auf Missstände hingewiesen. Sollten sich die jetzigen Vorwürfe bestätigen, wäre zu prüfen, ob ggf. eine Insolvenzverschleppung vorliegt. Gemäß § 92 Aktiengesetz hat der Vorstand, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig wird, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Wird dies nicht beachtet, drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe (§ 401 Aktiengesetz).

Die jetzt zu Tage tretende klamme Kassenlage der Akzenta AG lässt bei den Kunden die Alarmsirenen aufheulen. Im Falle des Insolvenzeintritts wird die Situation für viele Anleger nicht gerade einfacher: Wird ein Insolvenzverwalter Gelder von Anlegern verlangen? Was passiert mit den Kunden, die noch keine dinglichen Arreste beim Zivilgericht erwirkt haben? Werden Manager und Vertriebe verklagt?

Eine Insolvenz wäre aus Sicht der vielen Anleger, die bislang abgewartet haben, der Super-Gau.

Was für die einen Anleger, die bislang noch nichts gegen die Akzenta unternommen haben, ein bitterer Wermutstropfen ist, könnte sich indes für die Anleger, die Arrestbeschlüsse des Amtsgerichts Rosenheim bzw. des Landgerichts Traunstein in ihren Händen haben, als ein kleiner Glücksfall erweisen. Bekanntlich kann nur mit einem Vollstreckungstitel auf die Vermögensgegenstände, die von der Staatsanwaltschaft sichergestellt worden sind, zurückgegriffen werden.

Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass bleibt angesichts der aktuellen Entwicklung bei seiner generellen Empfehlung für Anleger, deren Umsatzbeteiligungen noch „im Feuer“ stehen, die Vertragskündigung auszusprechen und sich umgehend gerichtlicher Hilfe zu bedienen.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Interessengemeinschaft der Akzenta-Opfer
c/o Dr. Klüver & Kollegen
Büro München: Schwanthalerstr. 9-11, 80336 München, Tel. 089-5454793
Büro Prien: Bahnhofstr. 1, 83209 Prien am Chiemsee, Tel. 08051-9617184
Email:
www.akzentaopfer.de

Die Kanzlei Dr. Klüver & Kollegen ist eine überörtliche Sozietät mit Schwerpunkt Kapitalanlagehaftung. Die Kanzlei hat die Interessengemeinschaft der Akzenta-Opfer gegründet, der sich zahlreiche Kunden der Akzenta AG angeschlossen haben. Ansprechpartner: RA Dr. Jürgen Klass II

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