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Sachverständiger Schrappe kritisiert „antiquierte Strukturen" in Krankenhäusern

31.07.200716:04 UhrGesundheit & Medizin
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
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(openPR) Einer Mitteilung in der ZM-online können wir entnehmen, dass Matthias Schrappe, Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen der Bundesregierung, die veralteten Strukturen in den Krankenhäusern kritisiert und hierbei die Luftfahrt als Vorbild ins Feld geführt hat. Schrappe setzt sich insbesondere auch für eine Neuverteilung der einzelnen (ärztlichen) Tätigkeiten ein und weist darauf hin, dass in der Luftfahrt „in Risikosituationen das Votum des Copiloten mehr zählen kann als das das Piloten: "Das hat die Luftfahrt vor 20 Jahren gelernt, dadurch ist sie sicherer geworden, und das lernen wir jetzt im Gesundheitswesen."



Quelle: zm-onine (31.07.07) >>> http://www3.kzbv.de/zmPortal.nsf/MNachrichten/FE92258A23A949FBC12573280030EF5D?OpenDocument

Kurze Anmerkung (L. Barth):
Dies dürfte u.a. die Berufsverbände Anlass zu weiterer Euphorie geben, nachdem diese das erst kürzlich vorgestellte Gutachten des SVR zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen „Kooperation und Verantwortung – Voraussetzungen einer zielorientierten Gesundheitsversorgung, 2007“ als ein „Meilenstein auf dem Weg zu einer qualitativ verbesserten Patientenversorgung“ bewertet hat, so der DPR.

Bei allem gebotenen Respekt vor der Reputation des SVR und seiner Mitglieder ist darauf hinzuweisen, dass die zentralen Probleme seit Jahrzehnten bekannt sind und insofern verfängt das Beispiel mit der Luftfahrt nicht so richtig, hat man dort doch die Probleme zeitnah erkannt und aus Gründen der Flugsicherheit und der Passagiere zeitnah (!) gelöst, während demgegenüber die Experten im Gesundheitswesen über ein einhelliges Bekenntnis, nunmehr zur Tat schreiten zu wollen, nicht hinauskommen. Die Einsicht in die Notwendigkeit der Verflachung hierarchischer Strukturen ist keine Errungenschaft neueren Datums und trübt den Blick für eines der ganz zentralen Probleme: Sofern beabsichtigt ist, den Wünschen der Pflegeberufsverbände nachzukommen, bedarf es einer ganzen Reihe von flankierenden Maßnahmen, die im Kern eine vollständige Neuschreibung des Arzt- und Pflegehaftungsrechts beinhalten dürften und überdies qualitative Veränderungen in der Qualifikation der Pflegenden nach sich ziehen müssen.

Die Medizin-light gilt es in jedem Falle zu vermeiden und der wünschenswerte Aufstieg der Pflegeberufe in der allgemeinen Professionalisierungsskala besonders bedeutsamer und anerkannter Berufe darf jedenfalls im Ergebnis nicht dazu führen, dass die befürchtete Deprofessionalisierungstendenz gleichsam zu einem neuen Gefährdungspotential der Patienten führen wird.

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