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Individuelle Gesundheits-Leistungen in Arztpraxen

26.07.200708:30 UhrGesundheit & Medizin
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
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(openPR) Mediziner bieten häufig individuelle Gesundheits-Leistungen ( kurz IGeL) an.
Hierüber will die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit einer neuen Broschüre Patienten eine Hilfe und Orientierung beim Umgang mit Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) in Arztpraxen geben.
Ob Innendruckmessung der Augen, Extra-Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft, Messung der Knochendichte oder die Anwendung eines PSA-Tests zur Früherkennung von Prostatakrebs: Immer häufiger bieten Mediziner in ihren Praxen zusätzliche Diagnose- und Behandlungsmethoden an, die nicht zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen gehören und daher grundsätzlich vom Patienten selbst gezahlt werden müssen.

Mehr Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unter >>> http://www.vz-nrw.de/UNIQ118542949516148/link332642A

Kurze Anmerkung (L. Barth):
Ob hier „Geschäfte mit der Angst“ durch die Ärzte in der Rolle als „Verkäufer“ betrieben werden, wie vor kurzem Frontal21 mutmaßte, soll hier nicht bewertet werden. Die Informationsbroschüre leistet einen Beitrag zur Sachaufklärung und bietet eine Orientierung für den Patienten. Problematisch freilich ist, dass mehr als 60% der Ärzteschaft IGeL erbringen, ohne eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Patienten getroffen haben, vgl. dazu >>> IGeL-Markt wächst weiter – Zusatz-Angebote beim Arzt erfolgen nicht immer rechtlich korrekt, Wissenschaftliches Institut der AOK (10.07.07) >>> http://wido.de/meldungakt+M5c9410c28c4.html

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