(openPR) Im BBU (Bund Bayerischer Urologen eG) haben sich viele der 167 in Nordbayern niedergelassenen Urologen in Form einer Genossenschaft zusammengeschlossen. Eine ursprünglich als Informationsabend für alle Facharztkollegen geplante Veranstaltung des BBU am 18.7.07 in Erlangen-Tennenlohe zum Thema „Zulassungsverzicht“ entwickelte sich zu einem Aufstand der Urologen gegen das Kassenarzt-System.
Nachdem der Fachanwalt für Medizinrecht Horst Meurers aus Mainz ausführlich über die Folgen einer kollektiven Zulassungsrückgabe durch Kassenärzte referiert hatte, unterschrieben viele der anwesenden Urologen spontan eine Verzichtserklärung auf die Zulassung als Vertragsarzt. Insgesamt werden über 70% der nordbayerischen Urologen ihren Kassensitz zurückgeben. Die Idee, in einer Art „Korb“ gemeinsam die Kassenarztzulassung zurückzugeben, war 2004 von eine Reihe Kieferorthopäden in Niedersachsen ausgegangen.
Die letzte Gesundheitsreform ist gegen den erbitterten Widerstand der Ärzteschaft am 1. April 2007 in Kraft getreten. Jetzt sehen sich viele Fachärzte vor dem finanziellen Ruin. Die Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten ist nicht mehr kostendeckend möglich.
Die Versprechungen von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, dass ab 2009 die geltenden Budgets abgeschafft und eine Bezahlung der Ärzte „in Euro und Cent“ erfolgen soll, haben sich inzwischen als Mogelpackung erwiesen. Als Basis der geplanten neuen Gebührenordnung dient das bisherige, undurchschaubare Punktesystem. Statt des 1996 betriebswirtschaftlich ermittelten Punktwertes von 5,11 Cent (entsprechend 0,10 DM) - das sind inflationsbereinigt heute ca. 6,24 Cent - wird der aktuell ausbezahlte Punktwert von ca. 3,00 Cent zugrundegelegt. Die bisherigen Budgets werden als „Regelleistungsvolumen“ fortgeführt. Ärzte, die mehr Patienten als zulässig behandeln, bekommen diese Mehrarbeit nicht oder nur minimal bezahlt. Das Gesamt-Honorarvolumen für die Kassenärzte wird weitgehend eingefroren. Damit bleibt es bei der 30 – 40%igen Unterfinanzierung für die ambulante Versorgung. Dazu drohen Strafzahlungen, falls ein Kassenarzt seinen Patienten teure Medikamente verordnet.
Aufgrund der außergewöhnlich hohen Investitionskosten sind urologische Fachärzte von den bürokratischen Regelungen besonders betroffen. „Ein Verbleiben im jetzigen System käme einem finanziellen Selbstmord gleich.“ formulierte der Vorsitzende des BBU Dr. med. Wolfgang Vilmar.
Im Fall einer kollektiven Zulassungsrückgabe sieht das Sozialgesetzbuch V eine auf den einfachen Satz der privaten Gebührenordnung GOÄ reduzierte Abrechnung direkt mit den Krankenkassen vor, wenn gesetzlich versicherte Patienten behandelt werden. Das entspricht in etwa einem Punktwert von 5,11 Cent in der bisher gültigen Gebührenordnung EBM. „Damit können wir auch in Zukunft die gewohnte hochwertige wohnortnahe fachärztliche Versorgung sichern.“ betonte Dr. Vilmar.
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Pressekontakt:
Dr. Tom Henschel
Referat Öffentlichkeitsarbeit BBU
















