17.07.2007 - 15:05 - Politik, Recht & Gesellschaft
Drogen und Fahrerlaubnisrecht - Petition abgewiesen
Pressemitteilung von: Deutscher Hanf Verband
Auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Petitionssausschusses hat der Bundestag eine Petition, die von 1.228 Bürgern unterstützt wurde, am 05.07.2007 abgewiesen.
Die Petition richtete sich gegen die derzeitige Rechtspraxis im Fahrerlaubnisrecht, die es den Verwaltungsbehörden ermöglicht, die Fahreignung von Personen in Frage zu stellen, ohne dass eine konkrete Gefährdung der Verkehrssicherheit gegeben bzw. bewiesen ist. Diese Problematik betrifft z.B. viele Cannabiskonsumenten, die überprüft werden, obwohl sie nicht berauscht am Straßenverkehr teilgenommen haben. Die Kosten der Fahreignungsüberprüfungen sind immer von den Betroffenen zu tragen und liegen durchschnittlich bei 1.500,- Euro. Abgesehen von den finanziellen Folgen stellt eine MPU massive Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte dar, ohne durchgreifenden Rechtsschutz.
Der Petitionsausschuss sieht diesbezüglich keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf:
„Sollten die Petenten der Auffassung sein, dass die Fahrerlaubnisbehörde in einem jeweiligen Einzelfall nicht rechtmäßig gehandelt habe, besteht die Möglichkeit, diese Entscheidung und die Anordnung der medizinisch-psychologische Untersuchung bzw. des ärztlichen Gutachtens rechtlich überprüfen zu lassen.“
Diese Darstellung der Rechtslage ist eindeutig falsch, da aufgrund einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahre 1969 (!) eine Fahreignungsüberprüfung juristisch NICHT angreifbar bzw. überprüfbar ist, und alle Verwaltungsbehörden dies den Betreffenden bei Gutachtensanordnung auch mitteilen.
Rechtsmittel bestehen erst bei Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund der Weigerung, sich einer Begutachtung zu unterziehen. Selbst dies stellt aber keinen durchgreifenden Rechtschutz dar, da die Entziehung der Fahrerlaubnis regelhaft mit sofortiger Vollziehung angeordnet wird und somit die aufschiebende Wirkung des Widerspruches ausgesetzt wird. Im Klartext: Wer diese Willkürpraxis juristisch überprüfen lassen will, muss einen mehrjährigen Führerscheinentzug einkalkulieren, bis unter Umständen eines der höchsten Gerichte der Klage stattgibt. Auch auf dem deutschen Verkehrsgerichtstag 2006 wurden die fehlenden Rechtsmittel im Überprüfungsverfahren in einer Arbeitsgruppe erörtert, so dass dieser Sachverhalt allen Experten bekannt sein dürfte.
Aus diesen Gründen ist es aus unserer Sicht unbegreiflich, dass der Petitionsausschuss die tatsächliche Rechtspraxis in seiner Beschlussempfehlung völlig verdreht und damit die Unrechtspraxis deckt!
Mehr zum Thema:
Text der Petition:
Öffentliche Petition: Führerscheinwesen: Sanktionen nur bei
tatsächlichen Verfehlungen
itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?P...
Antwort des Bundestages:
hanfverband.de/download/intern/antwort_petition_fuehrersc...
Empfehlungen des 44. deutschen Verkehrsgerichtstags 2006, s. AK III
www.deutsche-verkehrsakademie.de/pdf/2006/gesamtempf.pdf
Verkehrssicherheit und Drogenkonsum
hanfverband.de/themen/verkehrssicherheit_und_drogenkonsum...
Für konkret Nachfragen steht Theo Pütz vom Fachreferat Drogen und Straßenverkehr des VfD zur Verfügung:
Theo Pütz
0151-52288832

--
Kontakt:
Deutscher Hanf Verband
Georg Wurth
Dunckerstr. 70
10437 Berlin
Tel: 030-44716653
Fax: 030-44716654
email:
Homepage: www.hanfverband.de
Verein für Drogenpolitik e.V.
An der Bundesstraße 19
33829 Borgholzhausen
Tel.: Fax: 05425 930715
email:
Homepage: www.drogenpolitik.org
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Der Deutsche Hanf Verband (DHV) versteht sich als professionelle Interessenvertretung der deutschen Hanfwirtschaft und von Befürwortern einer Cannabislegalisierung.
Der DHV vertritt über 130 Privatpersonen und Unternehmen der Hanfbranche.
Der Deutsche Hanf Verband ist kein Verband im klassischen Sinne, sondern eine Firma, die im Auftrag ihrer "Mitglieder" und Sponsoren Lobbyarbeit für eine bessere Cannabispolitik betreibt.
Der Verein für Drogenpolitik e.V. (VfD) setzt sich für eine Drogenpolitik ein, die hält, was sie verspricht - eine Verringerung der Probleme im Zusammenhang mit Drogen, sowohl für den Einzelnen als auch für die Gesellschaft.
Hauptaufgabe des Vereins ist es, der drogenpolitischen Diskussion einen Platz zu geben und gemeinsame Vorstellungen und Impulse in den politischen Diskurs und in die Bevölkerung zu tragen.
Die Petition richtete sich gegen die derzeitige Rechtspraxis im Fahrerlaubnisrecht, die es den Verwaltungsbehörden ermöglicht, die Fahreignung von Personen in Frage zu stellen, ohne dass eine konkrete Gefährdung der Verkehrssicherheit gegeben bzw. bewiesen ist. Diese Problematik betrifft z.B. viele Cannabiskonsumenten, die überprüft werden, obwohl sie nicht berauscht am Straßenverkehr teilgenommen haben. Die Kosten der Fahreignungsüberprüfungen sind immer von den Betroffenen zu tragen und liegen durchschnittlich bei 1.500,- Euro. Abgesehen von den finanziellen Folgen stellt eine MPU massive Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte dar, ohne durchgreifenden Rechtsschutz.
Der Petitionsausschuss sieht diesbezüglich keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf:
„Sollten die Petenten der Auffassung sein, dass die Fahrerlaubnisbehörde in einem jeweiligen Einzelfall nicht rechtmäßig gehandelt habe, besteht die Möglichkeit, diese Entscheidung und die Anordnung der medizinisch-psychologische Untersuchung bzw. des ärztlichen Gutachtens rechtlich überprüfen zu lassen.“
Diese Darstellung der Rechtslage ist eindeutig falsch, da aufgrund einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahre 1969 (!) eine Fahreignungsüberprüfung juristisch NICHT angreifbar bzw. überprüfbar ist, und alle Verwaltungsbehörden dies den Betreffenden bei Gutachtensanordnung auch mitteilen.
Rechtsmittel bestehen erst bei Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund der Weigerung, sich einer Begutachtung zu unterziehen. Selbst dies stellt aber keinen durchgreifenden Rechtschutz dar, da die Entziehung der Fahrerlaubnis regelhaft mit sofortiger Vollziehung angeordnet wird und somit die aufschiebende Wirkung des Widerspruches ausgesetzt wird. Im Klartext: Wer diese Willkürpraxis juristisch überprüfen lassen will, muss einen mehrjährigen Führerscheinentzug einkalkulieren, bis unter Umständen eines der höchsten Gerichte der Klage stattgibt. Auch auf dem deutschen Verkehrsgerichtstag 2006 wurden die fehlenden Rechtsmittel im Überprüfungsverfahren in einer Arbeitsgruppe erörtert, so dass dieser Sachverhalt allen Experten bekannt sein dürfte.
Aus diesen Gründen ist es aus unserer Sicht unbegreiflich, dass der Petitionsausschuss die tatsächliche Rechtspraxis in seiner Beschlussempfehlung völlig verdreht und damit die Unrechtspraxis deckt!
Text der Petition:
Öffentliche Petition: Führerscheinwesen: Sanktionen nur bei
tatsächlichen Verfehlungen
itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?P...
Antwort des Bundestages:
hanfverband.de/download/intern/antwort_petition_fuehrersc...
Empfehlungen des 44. deutschen Verkehrsgerichtstags 2006, s. AK III
www.deutsche-verkehrsakademie.de/pdf/2006/gesamtempf.pdf
Verkehrssicherheit und Drogenkonsum
hanfverband.de/themen/verkehrssicherheit_und_drogenkonsum...
Für konkret Nachfragen steht Theo Pütz vom Fachreferat Drogen und Straßenverkehr des VfD zur Verfügung:
Theo Pütz
0151-52288832
--
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Deutscher Hanf Verband
Georg Wurth
Dunckerstr. 70
10437 Berlin
Tel: 030-44716653
Fax: 030-44716654
email:
Homepage: www.hanfverband.de
Verein für Drogenpolitik e.V.
An der Bundesstraße 19
33829 Borgholzhausen
Tel.: Fax: 05425 930715
email:
Homepage: www.drogenpolitik.org
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Der Verein für Drogenpolitik e.V. (VfD) setzt sich für eine Drogenpolitik ein, die hält, was sie verspricht - eine Verringerung der Probleme im Zusammenhang mit Drogen, sowohl für den Einzelnen als auch für die Gesellschaft.
Hauptaufgabe des Vereins ist es, der drogenpolitischen Diskussion einen Platz zu geben und gemeinsame Vorstellungen und Impulse in den politischen Diskurs und in die Bevölkerung zu tragen.
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