17.07.2007 - 09:24 - Politik, Recht & Gesellschaft
Präsidentin des BVerwG – eine Hoffnungsträgerin für den Grundrechtsschutz?
Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
Anlässlich des Wechsels im Amt des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts am 31. Mai 2007 in Leipzig möchten wir auf die Rede der neuen Präsidentin, Marion Eckertz-Höfer, hinweisen und hieraus wie folgt zitieren:
„Beim Verwaltungsrichtertag in Weimar vor wenigen Wochen wurde offenbar, dass Verwaltungsrichter schon die bisherigen, insbesondere aber auch die in der Politik darüber hinaus angedachten Einschränkungen der Grundrechte im Zuge der Terrorismusbekämpfung mit großer Sorge betrachten. Thematisiert wurde die Befürchtung, dass schwere Prüfungen auf unsere Rechtsstaatlichkeit und damit auch auf unsere Gerichtsbarkeit zukommen.
Diese Sorge teile ich. Lassen Sie mich den ehemaligen Verfassungsrichter Helmut Simon zitieren, der zu meiner besonderen Freude heute hier unter uns ist und der stets wie kaum ein anderer von der brennenden Sorge um unseren Rechtsstaat angetrieben war. Er mahnte, doch nicht zu vergessen, dass der Schutz der Gemeinschaft vor Terror und Verbrechen schon Aufgabe des obrigkeitlichen Polizeistaates war. Der eigentliche Lebenswert unserer Rechtsstaatlichkeit sei demgegenüber, dass sie auf Begrenzung und Bändigung der Staatsgewalt, auf die Achtung der personalen Freiheit als Grundlage des Gemeinwesens ziele.
Nun, ich vertraue den derzeit politisch Verantwortlichen, dass sie bei ihren Entscheidungen, inwieweit zugunsten der Sicherheit in Freiheitsrechte eingegriffen werden soll, gewissenhaft und nicht leichtfertig vorgehen. Doch – wie Erhard Denninger es formuliert hat – ein Staat, der Sicherheit als Staatsaufgabe setzt, gibt ein Versprechen ab, das er nie voll wird einlösen können, das ihn aber ständig zu neuer Aktivität anstachelt. Freiheit benötigt zwar ein gewisses Maß an Sicherheit, aber Sicherheit selbst kommt leider ganz gut auch ohne Freiheit aus.
Die besondere Funktionslogik des Präventionsstaates führt zu Normen mit höchst unbestimmten und wertausfüllungsbedürftigen Gesetzesbegriffen. Damit wird letztlich entscheidend in die Hand der Richter gelegt, dafür zu sorgen, dass der Rechtsstaat auch bei der Bekämpfung des Terrorismus Rechtsstaat bleibt. Hier gilt es, die Gerichtsbarkeiten vor Überforderungen zu schützen.“
Kurze Anmerkung (L. Barth):
In den Reden gilt üblicherweise das gesprochene Wort und es stimmt zuversichtlich, wenn die neue Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts in ihrer Antrittsrede insbesondere darauf hinweist, dass der Rechtsstaat auch bei der Bekämpfung des Terrorismus letztlich ein Rechtsstaat bleibt. Von unserem Bundesinnenminister kann die Rede insofern als ein Anlass dafür genommen werden, in der parlamentarischen Sommerpause etwas intensiver über den Grundrechtsschutz in unserem freiheitlichen Verfassungsstaat nachzudenken. Den Verwaltungsrichtern in den untergeordneten Instanzen hingegen mag die Rede verdeutlichen, dass gerade in der Verwaltungsgerichtsbarkeit den Freiheitsrechten eine besonders hohe Bedeutung zukommt, so dass wie zuletzt Demonstrationsverbote und Beschränkungen anlässlich des G8-Gipfels einer intensiveren verfassungsrechtlichen Prüfung bedürfen.
Eine durchweg lobenswerte Rede und es bleibt zu wünschen, dass über die Verwaltungsgerichtsbarkeit hinaus sich die Judikative intensiver als bisher mit den Verfassungsfragen auseinandersetzt, wenn hierzu ein berechtigter Anlass besteht.
Quelle: Bundesverwaltungsgericht >>www.bverwg.de/files/9541e8a2083d11db5af5bc62ad046a9f/5047...
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
IQB - Lutz Barth
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„Beim Verwaltungsrichtertag in Weimar vor wenigen Wochen wurde offenbar, dass Verwaltungsrichter schon die bisherigen, insbesondere aber auch die in der Politik darüber hinaus angedachten Einschränkungen der Grundrechte im Zuge der Terrorismusbekämpfung mit großer Sorge betrachten. Thematisiert wurde die Befürchtung, dass schwere Prüfungen auf unsere Rechtsstaatlichkeit und damit auch auf unsere Gerichtsbarkeit zukommen.
Diese Sorge teile ich. Lassen Sie mich den ehemaligen Verfassungsrichter Helmut Simon zitieren, der zu meiner besonderen Freude heute hier unter uns ist und der stets wie kaum ein anderer von der brennenden Sorge um unseren Rechtsstaat angetrieben war. Er mahnte, doch nicht zu vergessen, dass der Schutz der Gemeinschaft vor Terror und Verbrechen schon Aufgabe des obrigkeitlichen Polizeistaates war. Der eigentliche Lebenswert unserer Rechtsstaatlichkeit sei demgegenüber, dass sie auf Begrenzung und Bändigung der Staatsgewalt, auf die Achtung der personalen Freiheit als Grundlage des Gemeinwesens ziele.
Nun, ich vertraue den derzeit politisch Verantwortlichen, dass sie bei ihren Entscheidungen, inwieweit zugunsten der Sicherheit in Freiheitsrechte eingegriffen werden soll, gewissenhaft und nicht leichtfertig vorgehen. Doch – wie Erhard Denninger es formuliert hat – ein Staat, der Sicherheit als Staatsaufgabe setzt, gibt ein Versprechen ab, das er nie voll wird einlösen können, das ihn aber ständig zu neuer Aktivität anstachelt. Freiheit benötigt zwar ein gewisses Maß an Sicherheit, aber Sicherheit selbst kommt leider ganz gut auch ohne Freiheit aus.
Die besondere Funktionslogik des Präventionsstaates führt zu Normen mit höchst unbestimmten und wertausfüllungsbedürftigen Gesetzesbegriffen. Damit wird letztlich entscheidend in die Hand der Richter gelegt, dafür zu sorgen, dass der Rechtsstaat auch bei der Bekämpfung des Terrorismus Rechtsstaat bleibt. Hier gilt es, die Gerichtsbarkeiten vor Überforderungen zu schützen.“
Kurze Anmerkung (L. Barth):
In den Reden gilt üblicherweise das gesprochene Wort und es stimmt zuversichtlich, wenn die neue Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts in ihrer Antrittsrede insbesondere darauf hinweist, dass der Rechtsstaat auch bei der Bekämpfung des Terrorismus letztlich ein Rechtsstaat bleibt. Von unserem Bundesinnenminister kann die Rede insofern als ein Anlass dafür genommen werden, in der parlamentarischen Sommerpause etwas intensiver über den Grundrechtsschutz in unserem freiheitlichen Verfassungsstaat nachzudenken. Den Verwaltungsrichtern in den untergeordneten Instanzen hingegen mag die Rede verdeutlichen, dass gerade in der Verwaltungsgerichtsbarkeit den Freiheitsrechten eine besonders hohe Bedeutung zukommt, so dass wie zuletzt Demonstrationsverbote und Beschränkungen anlässlich des G8-Gipfels einer intensiveren verfassungsrechtlichen Prüfung bedürfen.
Eine durchweg lobenswerte Rede und es bleibt zu wünschen, dass über die Verwaltungsgerichtsbarkeit hinaus sich die Judikative intensiver als bisher mit den Verfassungsfragen auseinandersetzt, wenn hierzu ein berechtigter Anlass besteht.
Quelle: Bundesverwaltungsgericht >>www.bverwg.de/files/9541e8a2083d11db5af5bc62ad046a9f/5047...
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