16.07.2007 - 12:08 - Politik, Recht & Gesellschaft

Politischer Kompromiss beim deutschen Glücksspielmonopol?

Pressemitteilung von: ARENDTS ANWÄLTE
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Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG (www.wettrecht.de)
Europäische Kommission verspricht Erhalt des Lottomonopols bei Zulassung von privaten Sportwetten.

Für das umstrittene deutsche Glücksspielmonopol ist ein politischer Kompromiss denkbar, der zu einer Liberalisierung des Sportwettenangebots führen könnte. Die Europäische Kommission hat nach einem Bericht in der heutigen Ausgabe des Nachrichtenmagazin "Focus" eine entsprechende vergleichsweise Lösung angeregt. "Focus" berief sich dabei auf ein Schreiben des EU-Binnenmarktkommissars Charlie McCreevy an den niedersächsischen FDP-Landtagsabgeordneten Jörg Bode, nach dem sich das gegen Deutschland im letzten Jahr förmlich eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren nur auf Dienstleistungen im Bereich der Sportwetten und nicht auf andere Glücksspiele beziehe.

Der Landtagsabgeordnete Bode hatte die EU um eine Stellungnahme zu der geplanten Neuregelung durch den Glückspielstaatsvertrages gebeten, dem die meisten Länderparlamente vor dem geplanten Inkrafttreten zum 1. Januar 2008 noch zustimmen müssen. Diese neue Vertrag soll den derzeit geltenden Lotteriestaatvertrag ersetzen und das Monopol für mindestens vier weitere Jahre aufrecht erhalten. Eine Neuregelung ist aufgrund des Sportwetten-Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 erforderlich. Insbesondere aus den Lotterieangeboten fließen den Bundesländern erhebliche Einnahmen zu, weswegen diese das Monopol unbedingt sichern wollen.

Nach dem vorgeschlagenen Kompromiss könnte die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren einstellen, sobald man sich in der Frage der Sportwetten auf eine zufrieden stellende und europarechtskonforme Verhandlungslösung geeinigt habe.

Einen ähnlichen politischen Kompromissvorschlag hatte kürzlich auch das Magazin "Der Spiegel" kolportiert (Nr. 26/2007 vom 25. Juni 2007). Eine offizielle Bestätigung fehlt allerdings bislang. Angeblich sollten Anfang Juli Gespräche zwischen der Kommission und Repräsentanten der deutschen Länder stattfinden.

Die Europäische Kommission hatte den Vertragsentwurf für den Glücksspielstaatsvertrag im Frühjahr in zwei förmlichen Schreiben als klar europarechtswidrig bezeichnet und die Einleitung eines weiteren Vertragsverletzungsverfahrens angekündigt. Der geplante Staatsvertrag verstoße insbesondere gegen die Dienstleistungsfreiheit. Die deutschen Bundesländer hatten sich davon allerdings unbeeindruckt gezeigt. Selbst das Kabinett von Schleswig-Holstein, das unter Hinweis auf Rechtsgutachten auf die gravierenden europarechtlichen und kartellrechtlichen Probleme des Vertragsentwurfs hingewiesen hatte und den Entwurf bislang ablehnte, hat letzte Woche angekündigt, auch den Vertrag unterzeichnen zu wollen.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

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