EECH AG – Trotz gerichtlichem Vergleich keine Zahlung, Anleger schicken Gerichtsvollzieher los

Pressemitteilung von: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Gesamtsumme der titulierten Forderung bei über € 200.000,00. Wie der BSZ® e.V. bereits mehrfach berichtete, können Anleger der EECH AG nach Auffassung des zuständigen Landgerichts Hamburg die sofortige Rückzahlung von Inhaberschuldverschreibungen verlangen. Betroffen sind die so genannte „Solaranleihe“ mit einer Laufzeit bis zum 15.11.2010 und einer Verzinsung in Höhe von 8,25% p.a. sowie die Anleihe „Windkraft Frankreich“.

Mittlerweile wurde von mehreren Seiten die Befürchtung ausgesprochen, dass die Anleihen am Ende der Laufzeit nicht zurückgezahlt werden könnten. Die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte die bereits mehr als 250 Anleger der EECH vertritt, sprach für ihre Mandanten die Kündigung der Inhaberteilschuldverschreibungen aus und forderte die sofortige Rückzahlung.

Nachdem sich die EECH AG außergerichtlich nicht auf eine sofortige Rückzahlung eingelassen hatte, wurde für zahlreiche Anleger Klage beim Landgericht Hamburg eingereicht. Das Landgericht ließ in der mündlichen Verhandlung klar erkennen, dass es die Klagen für begründet hält. In jedem der am 21.05.2007 vor dem Landgericht Hamburg verhandelten Verfahren verpflichtete sich die EECH nun zur Rückzahlung von 100% des Nennbetrags der Inhaberteilschuldverschreibung nebst fälligen Zinsen.

Um einen möglichst schnellen Zahlungseingang zu gewährleisten und möglichst auszuschließen, dass die ungewisse wirtschaftliche Situation der Anspruchsgegnerin Einfluss auf die Werthaltigkeit des Anspruchs hat, wurde vereinbart, dass nur 90 % des Nominalbetrags zurückzuzahlen sind, sofern die Zahlung bis zum 09. Juli 2007 erfolgt. Erfolgt die gerichtlich vereinbarte Rückzahlung nicht, oder nicht vollständig, können die Anleger gegen die EECH Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergreifen.

Nach Auskunft von Rechtsanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte in München ist die Zahlungsfrist vom 09.07.2007 fruchtlos verstrichen. Seitens der EECH wurde kein Cent überwiesen, so Rechtsanwalt Cocron weiter.

Im Auftrag der von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte vertretenen Mandanten wurden daher noch am heutigen Dienstag, den 10.07.2007 umfangreiche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Der Gesamtbetrag der bereits titulierten Forderungen beläuft sich derzeit auf über € 200.000,00.

Auf die weiteren Zahlungsaufforderungen der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte hat die EECH in den letzten Wochen überhaupt nicht mehr reagiert.

Viele von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte vertretene Anleger sind verunsichert und befürchten nun den Totalausfall ihrer Forderungen gegenüber der EECH.

Der BSZ® e.V. ist für jede weitere Information von Anlegern dankbar.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH AG" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileform...

Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.07.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Ansprechpartner Horst Roosen
Telefon: 06071-823780
Telefax:06071-23295
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.

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