(openPR) Mit einem Riesensatz hat die Anzahl der zuzahlungsbefreiten Medikamente die magische Marke von 10.000 überschritten. Mit über 1.000 zuzahlungsbefreiten Medikamenten mehr als bei der letzten Aktualisierung besteht die Liste nun exakt aus 11.226 Medikamenten. Die Tendenz ist weiter stark steigend.
Liste online abrufen
Die Redaktion des krankenkassenRATGEBERs hat mit Unterstützung der Spitzenverbände der Krankenkassen die neutrale Liste der zuzahlungsbefreiten Präparate als Onlineabfrage wieder aktualisiert. Jeder Patient kann mittels das gewünschte Medikament nach verschiedenen Kriterien, wie Namen oder PZN suchen und dadurch feststellen, ob es zuzahlungsbefreit ist. Außerdem bekommt der Patient zusätzliche Informationen über die Packungsmenge, verwendete Wirkstoffe sowie die Darreichungsform. Die aktualisierte Onlineabfrage ist abrufbar unter: www.krankenkassenratgeber.de/zuzahlungsbefreit.
Befreiung seit 1. Juli 2006 möglich
Möglich wurde die Zuzahlungsbefreiung durch das seit Mai 2006 geltende Arzneimittelversorgung-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG). Es sieht vor, dass preisgünstige Arzneimittel unter bestimmten Voraussetzungen seit dem 1. Juli 2006 von der gesetzlichen Zuzahlung befreit werden können. Zum einen müssen die Apothekenpreise der verschriebenen Arzneien mindestens 30 Prozent unter den Festbeträgen liegen. Zum anderen gilt diese Regelung nur für Arzneigruppen, bei denen mehrere Arzneimittel mit dem identischen Wirkstoff existieren, also sogenannte Generika.
Webmastertool zum kostenlosen Download
Der krankenkassenRATGEBER bietet diese Onlineabfrage selbstverständlich auch anderen Internetseiten kostenlos und werbefrei zum Einbau in den eigenen Internetauftritt an. Abzurufen unter: www.krankenkassenratgeber.de/wmtools.php.










