06.07.2007 - 16:22 - Politik, Recht & Gesellschaft
Arabische Republik Ägypten: Urteil gegen koptische Konvertiten wird überprüft
Pressemitteilung von: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)
IGFM: Berufung stattgegeben
Kairo / Frankfurt am Main (06. Juli 2007) – Am 1. Juli 2007 entschied das Oberste Gericht in Kairo, das Verfahren gegen 45 koptische Christen, denen nach ihrem amtlichen Übertritt zum Islam die Rückkehr zum Christentum von einem Gericht in Kairo verweigert wurde, wieder aufzunehmen. Damit entschied das Oberste Gericht zugunsten der Kopten, die Berufung gegen das Urteil vom 24. April 2007 eingelegt hatten. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) hat die Entscheidung vom 1. Juli mit Erleichterung aufgenommen und hofft nun auf ein Urteil zugunsten der Kopten und damit zugunsten der Religionsfreiheit in Ägypten.
Im April 2007 mussten die 45 koptischen Christen vor Gericht ziehen, um sich ihre christliche Identität amtlich bestätigen zu lassen. Während Konvertiten zum Islam lediglich eine formale Bescheinigung der islamischen Al-Azhar-Universität benötigen, um ihren Glaubenswechsel amtlich anerkennen zu lassen, müssen sich Rückkehrer zum Christentum mit ihrem Anliegen an ein Gericht wenden, welches dann über den Übertritt entscheidet. Damals verwehrte ein Kairoer Gericht den 45 Kopten die rechtsgültige Anerkennung ihrer christlichen Identität, obwohl diese erklärt hatten, zum christlichen Glauben zurückkehren zu wollen.
In der Vergangenheit ist die ägyptische Justiz des Öfteren durch eine offensichtliche Doppelmoral bei religiösen Angelegenheiten aufgefallen. Obwohl die Gleichheit aller Bürger und die freie Glaubenswahl in Ägypten konstitutionell festgeschrieben sind, haben Ägypter nicht den gleichen Zugang zum Christentum wie zum Islam, so die IGFM. Auch im aktuellen Fall widersprach die Staatsanwaltschaft dem Obersten Richter Essem Eddin Abdel-Aziz und argumentierte, das Urteil des Kairoer Gerichts in erster Instanz sei im Einklang mit den Grundsätzen der Scharia gefallen und daher rechtens.
„Die Entscheidung zur Wiederaufnahme des Verfahrens macht Hoffnung, dass die ägyptische Justiz die konstitutionell verankerte Religionsfreiheit der ägyptischen Bürger wahrt“, erklärt Martin Lessenthin, Vorstandsprecher der IGFM. Ein Urteil zugunsten der Kopten wäre ein Zeichen gegen die systematische Diskriminierung von Nicht-Muslimen in Ägypten sowie den gerichtlich auferlegten Zwang vieler Andersgläubiger, den islamischen Glauben gegen ihren Willen zu behalten, so die IGFM.
Die Gerichtsverhandlung im Wiederaufnahmeverfahren ist für den 1. September 2007 terminiert.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)
Borsigallee 9
60388 Frankfurt am Main
Tel: 069 420 108-0
eMail:
web: www.igfm.de
Die IGFM ist eine Menschenrechtsorganisation, die 1972 in Frankfurt am Main gegründet wurde. Sie unterstützt Menschen, die sich gewaltlos für die Verwirklichung der Menschenrechte in ihren Ländern einsetzen oder die verfolgt werden, weil sie ihre Rechte einfordern. Nach Auffassung der IGFM sind nach dem Recht auf Leben und Sicherheit der Person, die bürgerlichen Rechte wie Meinungs-, Versammlungs- Religions- und Pressefreiheit die wichtigsten Menschenrechte. Ohne sie kann es weder Frieden noch sozialen Fortschritt geben. Die Grundlage ihrer Arbeit bildet die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948.
Kairo / Frankfurt am Main (06. Juli 2007) – Am 1. Juli 2007 entschied das Oberste Gericht in Kairo, das Verfahren gegen 45 koptische Christen, denen nach ihrem amtlichen Übertritt zum Islam die Rückkehr zum Christentum von einem Gericht in Kairo verweigert wurde, wieder aufzunehmen. Damit entschied das Oberste Gericht zugunsten der Kopten, die Berufung gegen das Urteil vom 24. April 2007 eingelegt hatten. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) hat die Entscheidung vom 1. Juli mit Erleichterung aufgenommen und hofft nun auf ein Urteil zugunsten der Kopten und damit zugunsten der Religionsfreiheit in Ägypten.
Im April 2007 mussten die 45 koptischen Christen vor Gericht ziehen, um sich ihre christliche Identität amtlich bestätigen zu lassen. Während Konvertiten zum Islam lediglich eine formale Bescheinigung der islamischen Al-Azhar-Universität benötigen, um ihren Glaubenswechsel amtlich anerkennen zu lassen, müssen sich Rückkehrer zum Christentum mit ihrem Anliegen an ein Gericht wenden, welches dann über den Übertritt entscheidet. Damals verwehrte ein Kairoer Gericht den 45 Kopten die rechtsgültige Anerkennung ihrer christlichen Identität, obwohl diese erklärt hatten, zum christlichen Glauben zurückkehren zu wollen.
In der Vergangenheit ist die ägyptische Justiz des Öfteren durch eine offensichtliche Doppelmoral bei religiösen Angelegenheiten aufgefallen. Obwohl die Gleichheit aller Bürger und die freie Glaubenswahl in Ägypten konstitutionell festgeschrieben sind, haben Ägypter nicht den gleichen Zugang zum Christentum wie zum Islam, so die IGFM. Auch im aktuellen Fall widersprach die Staatsanwaltschaft dem Obersten Richter Essem Eddin Abdel-Aziz und argumentierte, das Urteil des Kairoer Gerichts in erster Instanz sei im Einklang mit den Grundsätzen der Scharia gefallen und daher rechtens.
„Die Entscheidung zur Wiederaufnahme des Verfahrens macht Hoffnung, dass die ägyptische Justiz die konstitutionell verankerte Religionsfreiheit der ägyptischen Bürger wahrt“, erklärt Martin Lessenthin, Vorstandsprecher der IGFM. Ein Urteil zugunsten der Kopten wäre ein Zeichen gegen die systematische Diskriminierung von Nicht-Muslimen in Ägypten sowie den gerichtlich auferlegten Zwang vieler Andersgläubiger, den islamischen Glauben gegen ihren Willen zu behalten, so die IGFM.
Die Gerichtsverhandlung im Wiederaufnahmeverfahren ist für den 1. September 2007 terminiert.
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