28.06.2007 - 10:36 - Energie & Umwelt

Aufweichung und Abschwächung der Anreizregulierung

Pressemitteilung von: VEA - Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. / PR Agentur: PR Partner Societät für Öffentlichkeitsarbeit
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Energie-Abnehmerverband VEA warnt vor der Gefahr der Verwässerung durch Kabinettsentwurf

Hannover – Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) bemängelt den vom Bundeskabinett am 13. Juni verabschiedeten Entwurf zur Anreizregulierungsverordnung. Er habe in entscheidenden Punkten den empfohlenen Weg der Bundesnetzagentur und die ersten Vorschläge des Bundeswirtschaftsministeriums aufgeweicht und abgeschwächt. Der Kabinettsentwurf rücke im Vergleich zu den ursprünglichen Vorstellungen einen effizienten Netzbetrieb in weite Ferne.

Der VEA kritisiert im gemeinsam mit den Verbänden bne, VIK und vzbv verabschiedeten Positionspapier insbesondere folgende Regelungen:

• Reduzierung des allgemeinen Produktivitätsfaktors in der ersten Regulierungsperiode von 1,5 auf 1,25 Prozent
• Verlängerung der Regulierungsperiode von vier auf fünf Jahre
• Verringerung der maximalen Effizienzverbesserungsvorgabe über zwei Perioden auf 40 Prozent statt 50 Prozent
• Ausweitung der Möglichkeit zum „vereinfachten Verfahren“ für Netzbetreiber
• Ausklammerung von auch in Zukunft getroffenen tariflichen und betrieblichen Lohnzusatzkosten aus dem Wirkungsbereich der Anreizregulierung

Anreizregulierung wichtiger Baustein

„Ziel muss ein effizienterer Betrieb von versorgungssicheren Netzen für die Strom- und Gasversorgung sein“, erklärte Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA. Die Anreizregulierung sei ein wichtiger Baustein zu verbessertem Wettbewerb im Strom- und Gasmarkt in Deutschland sowie zu einem wettbewerbsgerechten Netzkostenniveau für die deutschen Energieverbraucher. Deren Entlastung müsse höchste Priorität haben. „Der Weg zur Anreizregulierung war in das Energiewirtschaftsgesetz von 2005 als klares Signal für verbesserte Netzentgelte aufgenommen worden. Dieses Ziel muss wirksam und stringent umgesetzt und darf nicht weiter verwässert werden“, so der Energie-Experte.

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Manfred Panitz
Bundesverband der Energie-
Abnehmer e. V. (VEA)
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30519 Hannover
Tel.: (0511) 98 48-110
Fax: (0511) 98 48-188
E-Mail:
Internet: www.vea.de

Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) ist der größte Zusammenschluss von Energiekunden aus mittelständischen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen in Deutschland.
Sein Ziel ist mehr Wirtschaftlichkeit durch konsequente Senkung der Energiekosten. Weitere Ziele sind eine sachkundige wie preiswerte Energieberatung und eine wirkungsvolle Interessenvertretung der Mitglieder.
Der VEA macht die Preise am Markt transparent und fördert aktiv den Wettbewerb. Der Verband versteht sich auch als Lobby des Wettbewerbs, gerade wenn er als Energieagentur am Markt auftritt.
Ebenfalls im Mittelpunkt der Services für die Mitglieder des VEA steht die Beratung über und die Umsetzung von Einsparmöglichkeiten auf tariflichem, vertraglichem und betrieblich-technischem Gebiet.

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