26.06.2007 - 08:22 - Politik, Recht & Gesellschaft

Landgericht Berlin veröffentlicht Urteilsbegründung zur Forenhaftung und Mitstörerregel gegen MeinProf.de

Pressemitteilung von: MeinProf
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http://www.MeinProf.de
Berlin, 25.06.2007 - Der Betreiber der Bewertungsplattform für Hochschulkurse und -dozenten MeinProf.de gewann Ende Mai das Berufungsverfahren im Streit um zwei Beleidigungen gegen einen Dozenten. Das Landgericht hat jetzt die Urteilsbegründung veröffentlicht.

Nachdem ein Professor einer Brandenburgischen Fachhochschule von Studenten auf MeinProf.de öffentlich als „Psychopath“ und „echt das Letzte“ bezeichnet wurde, klagte dieser vor dem Amtsgericht Berlin erfolgreich auf Unterlassung. Dieses Urteil wurde am 31.Mai 2007 durch das Landgericht aufgehoben. Der Betreiber des Meinungsforums sei seinen Prüfungspflichten nachgekommen, indem er die beanstandeten Bewertungen umgehend nach Kenntnisnahme gelöscht hat.

Die kürzlich veröffentlichte Urteilsbegründung (27 S 2/07) macht deutlich, dass den Betreibern von Meinungsforen keine Vorab-Prüfungspflichten aller Einträge anheim fallen. Erst mit Kenntnisnahme könnten diese als Mitstörer zusätzlich in Anspruch genommen werden. Damit befindet sich die Rechtsprechung in Einklang mit dem im März ergangenen Urteil des BGH (VI ZR 101/06).

Das Gericht stellte ebenfalls fest, dass die beanstandeten Kommentare “Psychopath” und “echt das Letzte” noch nicht die Grenze zur unzulässigen Schmähkritik überschritten. Der Anwalt des Betreibers Dr. Grosskopf wies zu Recht darauf hin, dass auch scharfe und überspitze Äußerungen in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit fielen.

| +49 / (0)30 / 20 239 249
MeinProf e.V. | Lepsiusstraße 15 | 12163 Berlin
www.meinprof.org

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Auf MeinProf.de können sich seit November 2005 Studenten aller Hochschulen über die Kurse ihrer Dozenten informieren und diese bewerten. Bis jetzt wurden 230.000 Bewertungen für 60.000 Kurse von 31.000 Dozenten abgegeben.

MeinProf wurde von fünf Studenten der Technischen Universität Berlin gegründet und wird von diesen betrieben. In Rechtsfragen unterstützt sie Dr. Lambert Grosskopf, ein in Bremen tätiger Fachanwalt für IT-Recht und selbst Dozent für Urheber- und Medienrecht an der Universität Bremen und der Hochschule Bremen.

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