26.06.2007 - 07:42 - Politik, Recht & Gesellschaft

Mehr Demokratie wagen! – Eine Botschaft unseres Bundespräsidenten?

Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
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Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
Der Vorschlag von Bundespräsident Köhler, das Amt des Staatsoberhauptes in unserem Gemeinschaftswesen direkt vom Volke wählen zu lassen, stößt auf wenig Gegenliebe bei den Parteien. Wie zu erwarten, zeigten sich insbesondere Vertreter der Union und der SPD skeptisch, die sich gerne als Volkspartei bezeichnen. Der durchaus sympathische Vorstoß unseres Bundespräsidenten enttarnt allerdings eine sehr betagte Diskussion in einem neuen Gewande: die Forderung nach mehr direkter Demokratie.

Es geht im Kern also nicht nur um das Amt des Bundespräsidenten, sondern um die Staatsfundamentalnorm des Art. 20 GG, wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgeübt wird. Und diese Staatsgewalt, wen verwundert es, wird nach dem grammatikalischen Wortlaut in Wahlen und (!) Abstimmungen ausübt. Das Volk nimmt allerdings eine höchst bescheidene Rolle wahr. Es darf turnusmäßig zur Wahl gehen und damit ist staatliches Handeln demokratisch legitimiert. Das parlamentarisch-repräsentative Prinzip lässt offensichtlich keine ergänzenden Formen basisdemokratischer Teilhabemöglichkeiten des Staatsvolkes zu. Dies kommt den Parteien und den Politikern nachhaltig entgegen, konstituiert sich doch so die politische Herrschaft, derer man und frau und somit die Parteien sich nicht begeben möchten. Direkte Demokratie, auch wenn sie möglich wäre, ist nicht nur nicht gewünscht, sondern insbesondere nicht gewollt. Hier wären dann redliche Antworten der Politiker eher am Platze, als über die eingeschränkte Bedeutung des höchsten Staatsamtes zu philosophieren, wie wir es den einzelnen Stellungnahmen so mancher Politiker entnehmen können. Hierbei scheint es auch nicht sonderlich zu stören, dass die Parteienverdrossenheit auf erhebliche Funktionsdefizite unseres demokratischen Gemeinwesens schliessen lässt und sich die politisch Verantwortlichen von dem Träger aller Staatsgewalt, namentlich dem Staatsvolk, entfernt hat. Ob die „Mütter und Väter“ unseres Grundgesetzes dies so gewollt haben, steht nachhaltig zu bezweifeln an, mal ganz abgesehen davon, dass der Verbindlichkeit des historischen Willens des seinerzeitigen Grundgesetzgebers durchaus Grenzen durch die gegenwärtige Verfassungswirklichkeit gesetzt werden können. Der Vorschlag unseres Bundespräsidenten ist daher nicht nur sympathisch, sondern vielmehr auch ein Statement eines aufrechten Demokraten, der erkennbar die Staatsfundamentalnorm des Art. 20 III GG ernst nimmt und allein hierfür gebührt ihm Respekt.

Wir sollten mehr Demokratie wagen, auch wenn so manchem Politiker die Diskussion um die plebiszitären Elemente in einer Demokratie höchst ungelegen kommen.

Lutz Barth

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