25.06.2007 - 16:37 - Politik, Recht & Gesellschaft

Vergabemanagement (VergMan) für Bewerber und Bieter

Pressemitteilung von: Ax, Schneider & Kollegen
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Vergaberechtliches Seminar für Unternehmen

Ziel der Veranstaltung:
Für Unternehmen ist es äußerst wichtig, über die grundlegenden Voraussetzungen für eine Teilnahme an Vergabeverfahren informiert zu sein. Um einen Zuschlag auch tatsächlich zu bekommen, genügt es nicht mehr, nur das günstigste Angebot abzugeben. Unternehmen müssen heutzutage das Vergabeverfahren beherrschen. Nur dann haben Sie die Möglichkeit, die ihnen zur Verfügung stehenden Chancen optimal zu nutzen und ihre Rechtsschutzmöglichkeiten bestmöglich auszunutzen.
Das von unserem Hause entwickelte Schulungskonzept Vergabemanagement für Bieter / Bewerber (VergMan®) führt Sie durch das Vergabeverfahren und gibt Tipps zum richtigen Verhalten bei Angebotsstellung, bei dem Nachweis der Eignung, für das richtige Verhalten bei drohender Nichtberücksichtigung und das Vorgehen bei Antragserteilung an ein Konkurrenzunternehmen.
So können wir schon bei der Angebotserstellung begleitend zu Seite stehen und Angebote von privaten Unternehmen insbesondere auf Ausschreibungskonformität hin überprüfen. Öffentliche Auftraggeber tendieren in der Vergangenheit vermehrt zur Aufstellung gewisser Förmlichkeiten, die dazu führen, dass Angebote, die diese Förmlichkeiten nicht erfüllen, zwingend von der Wertung ausgeschlossen werden. Und dies ungeachtet des unter Umständen günstigsten Angebotspreises! Dies bedeutet, dass ein Angebot, das an sich vorne liegen würde, aufgrund eigentlich unwesentlicher Förmlichkeiten ausgeschlossen werden muss.
Solche Angebotsausschlüsse lassen sich meist durch eine vergaberechtliche Begleitung der Angebotserstellung vermeiden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind nach den Maßgaben des § 107 Abs. 3 GWB entsprechend gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber - unverzüglich - zu rügen.
Andernfalls ist ein späterer Nachprüfungsantrag unzulässig. Dies bedeutet für Unternehmen, dass alle etwaigen Verstöße, die schon aus der Bekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen ersichtlich sind, schon vorab (also vor Angebotsabgabe) gerügt werden müssen.
Solche Verstöße sind wären unter anderem:
Unzulässige Forderung von überhöhten Referenzen,
Unzulässige Benachteiligung von Bietern durch die Ausschreibungsbedingungen,
Unzulässige Nachweise zur Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit),
Unzulässige Zuschlagskriterien,
Unzulässige Sicherheitsleistungen,
Unzulässige Einschaltung von Sachverständigen,
Ungenügende und unvollständige Leistungsbeschreibung,
Fehlende Mindestanforderungen an Nebenangebote,
etc.
Werden solche Verstöße nicht schon im Vorfeld gerügt, können sie später auch nicht mehr in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Oft hilft in so einem Fall nur die kritische vergaberechtliche Überprüfung der Ausschreibungsunterlagen schon vor Angebotsabgabe.
Die richtige Rüge rechtzeitig zu erheben und den richtigen Antrag zur rechten Zeit zu stellen kann entscheidend dafür sein, ob es zum Zuschlag kommt oder ob das Angebot ausgeschlossen werden muss. VergMan® unterstützt Unternehmen in allen Phasen des Vergabeverfahrens und hilft ihnen dabei, erfolgreich an Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge teilzunehmen.
Das deutsche Vergaberecht hat sich in den letzten Jahren aufgrund der EG-rechtlichen Vorgaben und der zahlreichen zusätzlichen Erlasse des Bundes und der Länder zu einem schier undurchdringlichen „Vergaberechts-Dschungel“ entwickelt.
Die richtige Beherrschung des Vergaberechts ist daher unablässig für eine erfolgreiche Teilnahme an Vergabeverfahren. Auch vor dem Hintergrund der zum 01.11.2006 rechtskräftig gewordenen neuen Vergabeverordnung und der neuen Vergabe- und Vertragsordnungen (VOB, VOL und VOF (jeweils Ausgabe 2006)) empfiehlt sich die Durchführung einer diesbezüglichen Schulung auf Grundlage unseres Beratungs- und Schulungskonzeptes „VergMan®“.
Unser Beratungskonzept VergMan® führt Bewerber und Bieter durch die Beteiligung an einer Ausschreibung und gibt Tipps zum richtigen Verhalten bei Angebotsstellung, bei dem Nachweis der Eignung, für das richtige Verhalten bei drohender Nichtberücksichtigung und das Vorgehen bei Auftragserteilung an ein Konkurrenzunternehmen - insbesondere vor dem Hintergrund des neuen Vergaberechts 2006/2007.

Weitere und detailliertere Informationen können Sie gerne unter www.vergman.de/idiv/cms/index.php?id1=6&id2=32&id3=4&id4=... einsehen.
Neben allgemeinen Fragestellungen werden gezielt vergaberechtliche Schwerpunktbereiche behandelt. Ziel der Veranstaltung ist es auch, etwaige Besonderheiten der Rechtsprechung zu durchleuchten sowie sich hieraus ergebende Risiken und Chancen transparent zu machen. Im Rahmen der Veranstaltung sollen zudem auf dem Wege des gegenseitigen Dialogs individuelle Fragen behandelt und geklärt werden.

In kompetenter und auch für Nichtjuristen verständlicher Form wird ein Überblick über die richtige Beteiligung an Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber und die aktuellen Änderungen des Vergaberechts vermittelt. Dabei ist gewährleistet, dass die rechtlichen Probleme stets fallorientiert und anhand einprägsamer Beispiele – unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung – aufbereitet werden.

Es wird genügend Zeit eingeräumt, um eigene Erfahrungen einzubringen und zu diskutieren!

Unsere Veranstaltung orientiert sich dabei nicht stur an dem entwickelten Konzept. Vielmehr gehen wir unmittelbar und dynamisch auf Reaktionen und Fragen der Zuhörer ein.

Matthias Schneider

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Ax• Schneider & Kollegen
Büro Rhein-Neckar
Peter-Schnellbach-Straße 1
69151 Neckargemünd

www.ax-schneider-kollegen.de
Mobil: 0170- 533 68 32
Tel: 0 62 23–86 58 35
Fax: 0 62 23–86 58 50

Die Kanzlei Ax, Schneider & Kollegen: Gründungspartner Rechtsanwalt Dr. Thomas Ax, Maître en Droit (Paris X-Nanterre) und Rechtsanwalt Matthias Schneider. Sehr erfolgreich agierende Standorte in Neckargemünd, Essen, Berlin, Hamburg und Zürich. Kompetenz und Engagement für unsere Mandantinnen und Mandanten pur. Die Kanzlei hat sich seit ihrer Gründung auf die Rechtsgebiete des nationalen und internationalen Vergaberechts, des Vertragsrechts und des privaten Baurechts spezialisiert. Ax, Schneider und Kollegen berät Auftraggeber und Unternehmen unter Zugrundelegung der von ihren Gründungspartnern entwickelten Beratungskonzepte Vergabemanagement (VergMan ®) für öffentliche Auftraggeber, Vergabemanagement (VergMan ®) für Bewerber und Bieter sowie Vertragsmanagement Bauleistungen, Vertragsmanagement Lieferleistungen und Vertragsmanagement Dienstleistungen ganzheitlich und umfassend in Fragen des Vergabe- und des Vertragsrechts. Die Kanzlei betreut bspw. öffentliche Auftraggeber bei der Durchführung komplexer Investorauswahl-, förmlicher Vergabe- und sog. Bieterverfahren. Einen hohen Stellenwert innerhalb des Kanzleikonzeptes nimmt die ständige Fortbildung sämtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Weitergabe dieses in der täglichen Praxis vertieften Wissens in Seminarveranstaltungen ein. Breiten Raum nimmt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kanzlei auch die Veröffentlichungstätigkeit ein. Publikationen zu unterschiedlichen vergabe- und vertragsrechtlichen Fragestellungen in renommierten Fachzeitschriften und bekannten Fachverlagen weisen die wissenschaftliche Qualifikation aus.

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