23.06.2007 - 22:53 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Privat-Insolvenz: staatliche Schuldnerberatung ist überlastet. Alternative: der Beratungshilfeschein
Pressemitteilung von: Verein für Existenzsicherung e. V.
Die Anzahl der Verbraucherinsolvenzen und der privaten Überschuldung steigt massiv an. Bereits jetzt sind in Deutschland rund 3,5 Millionen Haushalte nicht mehr in der Lage, ihre Schulden zu bezahlen.
Zu den Ursachen gehören hohe Lebenshaltungskosten, Arbeitslosigkeit und hohe Ratenverpflichtungen.
Karlsfeld, Montag, 18. Juni 2007 - Die Zahl der bedrohten Haushalte und Personen steigt weiter stark an. Verbraucher, die in der Schuldenfalle oder Insolvenz sind oder denen die Verbraucher-Insolvenz droht, sollten sich an eine staatliche Schuldnerberatungsstelle wenden können. Mittlerweile häufen sich aber die Beschwerden, denn mit Wartezeiten von ein bis zwei Jahren für einen Beratungstermin werden betroffene Verbraucher noch tiefer in die Schuldenfalle getrieben. Einzelne Stellen haben sogar schon einen Aufnahme-Stopp verhängt.
Der "Verein für Existenzsicherung e.V." weist auf Alternativen hin.
Wer Rechtsrat oder Rechtshilfe von einem Anwalt benötigt, aber nur ein geringes Einkommen bezieht, kann beim zuständigen Amtsgericht am Wohnsitz einen so genannten Beratungshilfeschein beantragen. Über den Schein rechnet der Anwalt seine Gebühren für Rechtsberatung und andere Tätigkeiten dann direkt mit dem Gericht ab. Anwendbar ist er nur bei persönlichen Angelegenheiten, nicht etwa bei Problemen Selbstständiger mit ihren Kunden. Die Erteilung eines Beratungshilfescheines hängt ab von der individuellen Einkommens- und Vermögenssituation.
Jeder Verbraucher in einer finanziellen Notlage sollte sich zur Vermeidung von Zwangsmaßnahmen beraten lassen. Der Verbraucherschützer und Finanzexperte des "VfE. e.V." Johann Tillich rät zur kostenlosen Erstberatung.
Der "Verein für Existenzsicherung e. V."bietet mit seinen Rechtsanwälten eine kostenlose Erstberatung für Insolvenzkunden an. Liegt ein Beratungshilfeschein vor, so ist die weitere Bearbeitung für den Schuldner ebenfalls kostenlos. Der Vorteil liegt hier nicht nur in der kurzen Bearbeitungsdauer. In bisher über 3500 Verfahren konnte der "VfE e.V." eine einvernehmliche wirtschaftliche Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger erreichen. Diese Verbraucher mußten kein gesetzliches Insolvenzverfahren durchführen. Sie bekommen somit nicht nur die akute Situation geregelt, sie haben ohne die Insolvenz eine bessere Ausgangsposition für den Aufbau einer neuen wirtschaftlichen Existenz.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Verein für Existenzsicherung e. V.
Hermann-Löns-Str. 14
85757 Karlsfeld
Telefon: 08131-93298
Fax: 08131-996536
Internet: www.vfe.de
E-mail:
Gegründet wurde der „Verein für Existenzsicherung e.V.“ von Johann Tillich, nachdem er selbst durch einen dubiosen Anlageberater geschädigt wurde. Als "staatlich geprüfter Anlage-und Vermögensberater" und "Finanztechnischer Gutachter" steht er seinen Vereinsmitgliedern bereits präventiv bei sämtlichen Geldgeschäften bei. Neben der Durchführung von privaten Verbraucherinsolvenzverfahren und den wirtschaftlichen Verhandlungen mit Gläubigern prüft der VfE e. V. auch Angebote von Kapitalanlagefirmen, Versicherungen, Bausparkassen und Banken.
Johann Tillich selbst fasst die Arbeit des „VfE e.v.“ so zusammen: "Wer Mitglied im Verein für Existenzsicherung ist, erhält individuelle Betreuung, wenn er wirtschaftliche Probleme hat. Gemeinsam mit qualifizierten Rechtsanwälten und der Bereitschaft des Mitgliedes, an einer Gesamtlösung aktiv mitzuwirken, finden wir für fast jede Angelegenheit eine realisierbare Lösung."
Zu den Ursachen gehören hohe Lebenshaltungskosten, Arbeitslosigkeit und hohe Ratenverpflichtungen.
Karlsfeld, Montag, 18. Juni 2007 - Die Zahl der bedrohten Haushalte und Personen steigt weiter stark an. Verbraucher, die in der Schuldenfalle oder Insolvenz sind oder denen die Verbraucher-Insolvenz droht, sollten sich an eine staatliche Schuldnerberatungsstelle wenden können. Mittlerweile häufen sich aber die Beschwerden, denn mit Wartezeiten von ein bis zwei Jahren für einen Beratungstermin werden betroffene Verbraucher noch tiefer in die Schuldenfalle getrieben. Einzelne Stellen haben sogar schon einen Aufnahme-Stopp verhängt.
Der "Verein für Existenzsicherung e.V." weist auf Alternativen hin.
Wer Rechtsrat oder Rechtshilfe von einem Anwalt benötigt, aber nur ein geringes Einkommen bezieht, kann beim zuständigen Amtsgericht am Wohnsitz einen so genannten Beratungshilfeschein beantragen. Über den Schein rechnet der Anwalt seine Gebühren für Rechtsberatung und andere Tätigkeiten dann direkt mit dem Gericht ab. Anwendbar ist er nur bei persönlichen Angelegenheiten, nicht etwa bei Problemen Selbstständiger mit ihren Kunden. Die Erteilung eines Beratungshilfescheines hängt ab von der individuellen Einkommens- und Vermögenssituation.
Jeder Verbraucher in einer finanziellen Notlage sollte sich zur Vermeidung von Zwangsmaßnahmen beraten lassen. Der Verbraucherschützer und Finanzexperte des "VfE. e.V." Johann Tillich rät zur kostenlosen Erstberatung.
Der "Verein für Existenzsicherung e. V."bietet mit seinen Rechtsanwälten eine kostenlose Erstberatung für Insolvenzkunden an. Liegt ein Beratungshilfeschein vor, so ist die weitere Bearbeitung für den Schuldner ebenfalls kostenlos. Der Vorteil liegt hier nicht nur in der kurzen Bearbeitungsdauer. In bisher über 3500 Verfahren konnte der "VfE e.V." eine einvernehmliche wirtschaftliche Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger erreichen. Diese Verbraucher mußten kein gesetzliches Insolvenzverfahren durchführen. Sie bekommen somit nicht nur die akute Situation geregelt, sie haben ohne die Insolvenz eine bessere Ausgangsposition für den Aufbau einer neuen wirtschaftlichen Existenz.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Verein für Existenzsicherung e. V.
Hermann-Löns-Str. 14
85757 Karlsfeld
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Gegründet wurde der „Verein für Existenzsicherung e.V.“ von Johann Tillich, nachdem er selbst durch einen dubiosen Anlageberater geschädigt wurde. Als "staatlich geprüfter Anlage-und Vermögensberater" und "Finanztechnischer Gutachter" steht er seinen Vereinsmitgliedern bereits präventiv bei sämtlichen Geldgeschäften bei. Neben der Durchführung von privaten Verbraucherinsolvenzverfahren und den wirtschaftlichen Verhandlungen mit Gläubigern prüft der VfE e. V. auch Angebote von Kapitalanlagefirmen, Versicherungen, Bausparkassen und Banken.
Johann Tillich selbst fasst die Arbeit des „VfE e.v.“ so zusammen: "Wer Mitglied im Verein für Existenzsicherung ist, erhält individuelle Betreuung, wenn er wirtschaftliche Probleme hat. Gemeinsam mit qualifizierten Rechtsanwälten und der Bereitschaft des Mitgliedes, an einer Gesamtlösung aktiv mitzuwirken, finden wir für fast jede Angelegenheit eine realisierbare Lösung."
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