openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Haftung des Anlagevermittlers bei irreführenden Angaben zur Innenprovision

22.06.200715:40 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Haftung des Anlagevermittlers bei irreführenden Angaben zur Innenprovision
Aktuelles Urteil des BGH verstärkt Druck auf Vermittler von Kapitalanlagen
Aktuelles Urteil des BGH verstärkt Druck auf Vermittler von Kapitalanlagen

(openPR) In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof die Aufklärungspflichten für Anlagevermittler in deutlicher Form erhöht.

Dieser hat den Anlageinteressenten unter bestimmten Umständen eine für den Vertrieb gezahlte Innenprovision offen zu legen, die im Prospekt für den Beitritt zu einem Immobilienfonds nicht aufgeführt war. In dem entschiedenen Fall klagte ein Anleger aus eigenem und abgetretenem Recht seiner Ehefrau gegen den Vermittler einer Immobilienfondsbeteiligung. Im Emissionsprospekt waren im Rahmen der Liquiditätsberechnung bei der steuerlichen Betrachtung als Werbungskosten Vertriebskosten in Höhe von 6 % der Einlage für den jeweiligen Anteil ausgewiesen, während der Provisionsanteil der dem Vermittler übergeordneten Vertriebsorganisation 10 bis 15 % betragen haben soll.



Schließlich hatte bereits der Untervermittler eine Vermittlungsprovision in Höhe von 8 % erhalten, die in dem Prospekt nicht aufgeführt ist. Hier sah der BGH die Möglichkeit eines Verstoßes gegen Aufklärungspflichten des Vermittlers. Im Rahmen der Anlagevermittlung kommt zwischen dem Anlageinteressenten und dem Anlagevermittler ein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zustande, wenn der Interessent deutlich macht, dass er, auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will und der Anlagevermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt. Danach ist der Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über alle tatsächlichen Umstände verpflichtet, die für deren Anlageentschluss von besonderer Bedeutung waren. Vertrieb er die Anlage anhand eines Prospekts, musste er, um seiner Auskunftspflicht nachzukommen, im Rahmen der geschuldeten Plausibilitätsprüfung den Prospekt jedenfalls darauf überprüfen, ob dieser ein in sich schlüssiges Gesamtbild über das Beteiligungsobjekt vermittelt und ob die darin enthaltenen Informationen, soweit er das mit zumutbarem Aufwand zu überprüfen in der Lage ist, sachlich vollständig und richtig sind. Hier besteht nach Ansicht des Gerichts zum einen die Verpflichtung, irreführende Angaben richtig zu stellen.

Der ermittelte Gesamtaufwand sollte sämtliche Kosten beinhalten. Eine zusätzliche Berechnung eines Agios oder einer Maklergebühr von Vertriebsbeauftragten war nicht vorgesehen. Der Anleger musste im hiesigen Fall die Vertriebskosten als Vergütung der mit dem Vertrieb betrauten Organisation für die Zuführung von Gesellschaftern zur Fondsgesellschaft ansehen und er hatte keinen Anhaltspunkt dafür, dass weitere Teile der Vergütung für den Vertrieb in anderen Positionen stecken oder von Dritten erbracht werden. Daher war auf die unrichtige Angabe zu den Eigenkapitalbeschaffungskosten hinzuweisen. Das gilt unabhängig von der Gesamthöhe der Innenprovision. Daneben kann sich aus der Provisionshöhe eine Aufklärungspflicht ergeben. Provisionen in der Größenordnung von 10 bis 15 % sind zwar - abgesehen von der gerade beschriebenen Sonderproblematik - nicht aufklärungspflichtig. Wenn die nicht mitgeteilten Provisionen jedoch mit den offen gelegten addiert werden müssen, wäre ein kritischer Wert erreicht.
Anleger derartiger Fallkonstellationen sollten daher ihren Sachverhalt auf etwaige Lösungsmöglichkeiten überprüfen lassen.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 142458
 3420

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Haftung des Anlagevermittlers bei irreführenden Angaben zur Innenprovision“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Fall Madoff betrifft deutsche Anleger
Fall Madoff betrifft deutsche Anleger
Der jüngst für Schlagzeilen sorgende Betrugsfall in den USA in Zusammenhang mit dem Anlageberater bzw. Vermögensverwalter Bernhard Madoff sorgt auch in Deutschland und dem europäischen Ausland für Nachwehen. Zahlreiche Anleger haben erhebliche Vermögenswerte im Rahmen des konstruierten Schneeballsystems verloren. Die Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat einen Geschädigtenpool gegründet, der eine gemeinsame Rechtsdurchsetzung mit Unterstützung spezialisierter amerikansicher Rechtsanwälte beabsichtigt. Interessenten können sich unverbindli…
Stärkere Sicherungsrechte für Handwerker
Stärkere Sicherungsrechte für Handwerker
Der Gesetzgeber hat mit aktuellem Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeneransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz - FoSiG) die Rechte der Handwerker und Werkunternehmer gestärkt. Wichtige Änderungen sind insoweit in den Vorschriften der §§ 641, 641a, 632a BGB enthalten. Der Gesetzestext und ein Kurzgutachten zu den Rechten von Handwerkern und Werkunternehmern kann bestellt werden unter: Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Wolfratshauserstraße 80 81379 München Ansprechpartner: Rechtsanwalt…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Anlagevermittler haften bei fehlender Prüfung der Wirtschaftlichkeit eines Immobilienfonds auf Plausibilität
Anlagevermittler haften bei fehlender Prüfung der Wirtschaftlichkeit eines Immobilienfonds auf Plausibilität
Der Bundesgerichtshof hat mit einer nunmehr veröffentlichten Entscheidung vom 17.01.2011 – III ZR 144/10 die Haftung eines Anlagevermittlers geschlossener Immobilienfondsanlagen präzisiert. Im vorliegenden Falle hat der Anlagevermittler die streitgegenständliche Immobilienfondsanlage zum einen anhand des Verkaufsprospekts und zum anderen anhand einer …
Anlagevermittler: Aufklärung über Innenprovision immer verpflichtend - Schadensersatz an Kunden
Anlagevermittler: Aufklärung über Innenprovision immer verpflichtend - Schadensersatz an Kunden
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass „auch bei der Vermittlung einer Kapitalanlage in Form einer Eigentumswohnung … die Pflicht des Anlagevermittlers oder Anlageberaters zur Aufklärung über Innenprovisionen von mehr als 15% besteht“ (Urteil vom 23.06.2016 - III ZR 308/15). Diese Pflicht bestehe „unabhängig davon, ob die Kapitalanlage mittels …
Forum Fonds Initiator zum Schadensersatz verurteilt
Forum Fonds Initiator zum Schadensersatz verurteilt
… die Beteiligung zu kündigen und Schadensersatz in Höhe des Gesellschaftsanteiles nebst einer angemessenen Alternativanlageverzinsung zu fordern. "Auf die ebenfalls bemerkenswerte Aussage des Anlagevermittlers kam es vorliegend gar nicht mehr an, da bereits der Prospekt als fehlerhaft festgestellt wurde. Das Urteil ist aber gerade deswegen grundsätzlich …
Immobilienrecht
Immobilienrecht
… beiträgt, dass die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss. Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn die zu zahlende Innenprovision mehr als 15 % beträgt. In diesen Fällen hat der Käufer einen auf Rückabwicklung des Geschäfts gerichteten Schadensersatzanspruch. Der BGH hatte bereits mit Urteil vom 05.06.2007 …
BGH stärkt Anlegerschutz: Anleger darf auf mündliche Darstellung des Beraters vertrauen
BGH stärkt Anlegerschutz: Anleger darf auf mündliche Darstellung des Beraters vertrauen
… Tage klargestellt, dass es in verjährungsrechtlicher Hinsicht keine grobe Fahrlässigkeit eines Anlegers darstellt, wenn sich dieser auf die mündliche Darstellung des Anlagevermittlers verlässt und die mündlich erteilten Auskünfte des Anlagevermittlers nicht in einem Emissionsprospekt überprüft. Der Bundesgerichtshof hat am heutigen Tage über die nach …
Anlagevermittler kann wegen sittenwidriger Schädigung haften
Anlagevermittler kann wegen sittenwidriger Schädigung haften
… Die Anlegerschützer der Pro Visus AG weisen darauf hin, dass bereits dieses Bagatellisieren und Verschweigen von Risiken für sich genommen eine Haftung des Anlagevermittlers begründen kann. Spätestens dann, wenn ein Anleger zielgerichtet danach fragt, wie sicher die ihm angebotene Kapitalanlage ist, muss der Vermittler wahrheitsgemäße und vollständige …
Gründungsgesellschafter auch bei Einsatz eines Vermittlers schadensersatzpflichtig - Kapitalmarktrecht
Gründungsgesellschafter auch bei Einsatz eines Vermittlers schadensersatzpflichtig - Kapitalmarktrecht
… Vermittlers bedient. Dies entschied der BGH mit Urteil vom 14.05.2012 (Az.: II ZR 69/12). Der BGH führte aus, der Gründungsgesellschafter müsse sich das Verhalten eines Anlagevermittlers, welcher durch einen Vertrieb mit dem die Gesellschaft zusammen arbeitet, eingesetzt wird nach § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zurechnen lassen. Dies gelte auch …
Bild: Die „Steuersparimmobilie“ – Warnpflicht der Banken über „versteckte“ Provisionen bei EigentumswohnungenBild: Die „Steuersparimmobilie“ – Warnpflicht der Banken über „versteckte“ Provisionen bei Eigentumswohnungen
Die „Steuersparimmobilie“ – Warnpflicht der Banken über „versteckte“ Provisionen bei Eigentumswohnungen
Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet in seinem Grundsatzurteil vom 23.04.2013, AZ: XI ZR 405/11, zu den Aufklärungspflichten der Banken über „versteckte" Innenprovisionen – das Urteil ist für Kapitalanleger von sog. Schrottimmobilien als auch für fremdfinanzierende Banken gleichwohl interessant! Geprellte Immobilienkäufer sind häufig jahrelang verzweifelt, …
Anlegerrecht - Schadensersatzansprüche
Anlegerrecht - Schadensersatzansprüche
… klargestellt, dass die den Kaufpreis finanzierende Bank grundsätzlich nicht von sich aus auf eine an den Vertrieb zu zahlende, im Kaufpreis enthaltene „versteckte Innenprovision“ hinweisen muss, sofern diese Innenprovision nicht zu einer sittenwidrigen Überteuerung des Kaufgegenstandes führt. Der Käufer hat nämlich gerade keinen Anspruch darauf, ein …
Bild: Der BGH und das verbundene Geschäft bei SchrottimmobilienfällenBild: Der BGH und das verbundene Geschäft bei Schrottimmobilienfällen
Der BGH und das verbundene Geschäft bei Schrottimmobilienfällen
… wenn ein verbundenes Geschäft vorliegt und der Vermittler eine unrichtige Beratung vorgenommen hat. Dabei ist zum einen zu denken an eine arglistige Täuschung des Anlagevermittlers oder Anlageberaters. Es soll jedoch auch genügen, wenn eine institutionelle Zusammenarbeit zwischen dem Verkäufer und der finanzierenden Bank erfolgt und der Anleger durch …
Sie lesen gerade: Haftung des Anlagevermittlers bei irreführenden Angaben zur Innenprovision