17.06.2007 - 20:03 - Politik, Recht & Gesellschaft
Psychoterror Mobbing - mangelnder Arbeitsschutz in der Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Pressemitteilung von: Mobbing-Selbsthilfegruppe Kreis Pinneberg
Mobbing-Selbsthilfegruppe prangert Vorgehensweise der Politik zum Thema Arbeitsschutz an.
Kiel/Elmshorn - Von der Mobbing-Selbsthilfegruppe Elmshorn mit Unterstützung von Herrn Jörg Hensel, Sich.-Ing., Kiel
31. Mai 2007 - Das Thema Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetze. Ein, wie viele meinen, unwichtiges Thema. Doch lassen Sie sich nicht täuschen, dieses Thema kann auch für Sie schneller wichtig werden als sie meinen – oder ist es dies vielleicht schon und Sie ahnen nichts davon?
Die Mobbing-Selbshilfegruppe Kreis Pinneberg prangerte kürzlich die Arbeit vieler Betriebsärzte (Presseartikel, Uetersener Nachrichten, 26. Mai 2007) im Bezug auf den Arbeitsschutz an. Nun hat die selbe aufgedeckt, dass es auch an den öffentlichen Stellen der Landespolitik anscheinend an umfänglichen Arbeitsschutz mangelt. Diese staatlichen Stellen sollen eigentlich die Arbeitnehmer schützen und vor gesundheitlichen Schäden bewahren, doch selbst dort, in den Behörden, findet nach unseren Erfahrungen kein durchgreifender Arbeitsschutz statt.
Wer unter Mobbing am Arbeitsplatz leidet, für den hat das Arbeitsschutzgesetz oberste Priorität!
Das haben Sie noch nicht gewusst? Woher auch! Diese Aussagen kehrt man in unserem Land gern „unter den Teppich“, denn ein unwissendes Mobbingopfer ist eine leichte Beute zum Abservieren für den Arbeitgeber. Auch vor dem Öffentlichen Dienst macht diese Methode unseres Erachtens nicht halt. Körperliche Unversehrtheit ist auch hier ein Grundrecht eines jeden Arbeitnehmers. Die Erhebungen durch das Emnid-Institut spricht von 5,6 Millionen Arbeitnehmer/Innen die von Mobbing betroffen sind.
Zwei Mitglieder unserer Mobbingselbsthilfegruppe begleiteten unterstützend den Fachmann für Arbeitsschutz, Sicherheitsingenieur Jörg Hensel, am 31. Mai 2007 zur Einsichtnahme in die Dokumentation nach §6 Arbeitsschutzgesetz (Mobbing, Burnout) des Landeshauses - der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein. Dort wollten wir uns einen Eindruck verschaffen, wie auf höchster Landesebene mit den Themen Mobbing und Burnout umgegangen wird und wie dort die Betriebsärzte in Zusammenarbeit mit dem häuslichen Arbeitsschutz arbeiten.
Leider wurde den Gruppenmitgliedern die Begleitung von Herrn Hensel zur Einsicht verwehrt. Dies teilte uns Herr Dietze, er ist in der Staatskanzlei der zuständige Mann für Arbeitsschutz, mit. Herr Dietze sprach vor unserem Termin für uns sichtlich mit dem ersten Mann dieses Bundeslandes, Ministerpräsident Peter-Harry Carstensen. Herr Carstensen ist als Ministerpräsident der Hauptverantwortliche für die Umsetzung von Arbeitsschutz in der Staatskanzlei. Herr Carstensen nahm leider nicht an diesem Termin teil. Wir haben so unseren Stellenwert als interessierte Bürger als unwichtig eingeordnet. Bürgernähe scheint wohl eher nicht erwünscht.
Bevor wir nun von den Ergebnissen dieser Einsicht berichten sei zu Ihrer Information noch erwähnt: Auch in besagter Staatskanzlei gelten die in Deutschland gültigen Arbeitsschutzbestimmungen. Diese
sind für unsere Staatsdiener auch im Landesrecht Schleswig-Holstein1) geregelt. Sie entsprechen also den gesetzlichen Vorschriften, die überall in unserem Lande eingehalten werden müssen. Das Arbeitsschutzgesetz gilt auch für Sie egal wo Sie tätig
sind 2).
Nun von der Theorie zur Praxis. Es gab bei der Einsicht von Herrn Hensel nichts, was dem gesetzlichen Anspruch des Arbeitsschutzes im Bezug auf Mobbing wohl wirklich würdig wäre. Es gibt in der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein keine einheitliche Sicherheitsorganisation und die Mitarbeiter werden nach unserer Kenntnis, weder präventiv noch gleich behandelt - ganz entgegen dem Artikel 3 des Grundgesetzes. Auch über die gesetzlich festgelegte Zusammenarbeit mit dem dort
zuständigen Betriebsarzt des B.A.D. -Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH fand Herr Hensel im Landeshaus keine Dokumentation. Gleiches stellte Herr Hensel bei Akteneinsicht auch schon in anderen Landesämtern fest. So kommen wir zu der Schlussfolgerung:
Mit Blick auf die Prävention und Umgang von psychischer Gewalt (Mobbing) am Arbeitsplatz kommen weder das Landeshaus, der zuständige Betriebsarzt vom B.A.D. noch der verantwortliche Personalrat nach. Keine Dokumentation nach §5 Arbeitsschutzgesetz – ungenügender Arbeitsschutz.
Wie gehen wir als Mobbing-Opfer und verantwortungsbewusste Bürger nun mit den gewonnenen Erkenntnissen um, dass Menschen in der Ausübung ihres verantwortungsvollen Berufes in der Politik und in den Ämtern der obersten Stellen des Landes Schleswig-Holstein, sich anscheinend selber nicht an die gesetzlichen Vorschriften des Arbeitsschutzes halten?
Es wird nach unseren Recherchen mit dem Ingenieur für Arbeitssicherheit, Herrn Hensel, unserer Meinung nach in den Ministerien des Landes Schleswig-Holstein das Thema Arbeitsschutz im Bezug auf Mobbing nur ungenügend Aufmerksamkeit geschenkt.
Auch im Sozialministerium des Landes Schleswig-Holstein (zuständige Ministerin ist dort Frau Gitta Trauernicht), welches bei Fragen des Arbeitsschutzes für uns Arbeitnehmer/Innen Ansprechpartner und Hilfe sein kann und soll, treffen ähnliche Defizite zu, wie auch bei der Gewerbeaufsicht und in der Staatskanzlei. Es wird unseres Erachtens, in den von uns aufgezählten Behörden, kein vollwertiger, aktiver Arbeitsschutz gegen arbeitsbedingte Erkrankungen wie Mobbing praktiziert und es treten so für uns sehr bedenkliche Defizite auf.
Die Selbsthilfegruppe fragt: Sind Mobbing und Burnout von der Politik benutzt und gewollt? Dann ist dies für uns „Auftragsmobbing“. Es gibt vielfach, trotz lauter Hilferufe Betroffener an Krankenkassen, Gewerbeaufsicht, Unfallversicherungsträger, Politik und (Betriebs-)Ärzte, meistens keine Hilfe. Das Opfer steht mit seiner angeschlagenen Gesundheit und den Ängsten um Arbeitsplatz und Zukunft für sich fast allein. Der Gedanke an ein Nest aus Korruption ist da für uns nicht abwegig.
In der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein gibt es kein Mobbing, wie uns Herr Dietze persönlich im Gespräch mitteilte. Bei gezielten Fragen zum Umgang mit Mobbing konnte Herr Dietze allerdings keine konkreten Lösungsvorschläge für uns finden. Er fand keine für uns aussagekräftigen Argumente, für die von uns angeprangerten Missstände durch Mobbing und Burnout. Ob man ihm die Existenz der „Mobbingfreien-Zone“ in der Staatskanzlei glauben schenken kann, das mag jeder selber für sich beurteilen.
Die Zukunft wird es zeigen – denn die Zahlen der von Mobbing Betroffenen, auch im Öffentlichen Dienst, steigt laut aktuellen Umfragen kontinuierlich.
Wir hingegen stellen erneut fest: Für uns verletzt die Politik, wenn sie nicht aktiv im Arbeitsschutz gegen Mobbing einschreitet, gegen geltendes Grund- und EU-Recht. Wenn die Politik selbst die kompletten Möglichkeiten des Arbeitsschutzes nicht für ihre Mitarbeiter in Anspruch nimmt, warum sollen dann hohe Wirtschaftsbosse darauf achten?
PS: Deutschland kann sich in Sachen Korruption nicht rühmen. Laut Transparency Deutschland haben 168 Staaten die UNCAC (Die United Nations Convention against Corruption unterzeichnet, vor drei Jahren auch Deutschland. 68 Länder haben die Konvention ratifiziert - Deutschland nicht.
1) Landesverfassung Schleswig-Holstein § 50
2) Arbeitsschutzgesetz
Mobbing-Selbsthilfegruppe Kreis Pinneberg
Die Gruppe trifft sich jeden 1. und 3. Dienstag im Monat im FLORA-Infocenter Elmshorn
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
www.mobbingselbsthilfe.de
Mobbing Selbsthilfegruppe Kreis Pinneberg
Ins Leben gerufen von Herrn Günther Kollenda im Jahr 2001.
Die Gruppe trifft sich jeden ersten und dritten Dienstag im Monat.
www.mobbingselbsthilfe.de
Kiel/Elmshorn - Von der Mobbing-Selbsthilfegruppe Elmshorn mit Unterstützung von Herrn Jörg Hensel, Sich.-Ing., Kiel
31. Mai 2007 - Das Thema Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetze. Ein, wie viele meinen, unwichtiges Thema. Doch lassen Sie sich nicht täuschen, dieses Thema kann auch für Sie schneller wichtig werden als sie meinen – oder ist es dies vielleicht schon und Sie ahnen nichts davon?
Die Mobbing-Selbshilfegruppe Kreis Pinneberg prangerte kürzlich die Arbeit vieler Betriebsärzte (Presseartikel, Uetersener Nachrichten, 26. Mai 2007) im Bezug auf den Arbeitsschutz an. Nun hat die selbe aufgedeckt, dass es auch an den öffentlichen Stellen der Landespolitik anscheinend an umfänglichen Arbeitsschutz mangelt. Diese staatlichen Stellen sollen eigentlich die Arbeitnehmer schützen und vor gesundheitlichen Schäden bewahren, doch selbst dort, in den Behörden, findet nach unseren Erfahrungen kein durchgreifender Arbeitsschutz statt.
Wer unter Mobbing am Arbeitsplatz leidet, für den hat das Arbeitsschutzgesetz oberste Priorität!
Das haben Sie noch nicht gewusst? Woher auch! Diese Aussagen kehrt man in unserem Land gern „unter den Teppich“, denn ein unwissendes Mobbingopfer ist eine leichte Beute zum Abservieren für den Arbeitgeber. Auch vor dem Öffentlichen Dienst macht diese Methode unseres Erachtens nicht halt. Körperliche Unversehrtheit ist auch hier ein Grundrecht eines jeden Arbeitnehmers. Die Erhebungen durch das Emnid-Institut spricht von 5,6 Millionen Arbeitnehmer/Innen die von Mobbing betroffen sind.
Zwei Mitglieder unserer Mobbingselbsthilfegruppe begleiteten unterstützend den Fachmann für Arbeitsschutz, Sicherheitsingenieur Jörg Hensel, am 31. Mai 2007 zur Einsichtnahme in die Dokumentation nach §6 Arbeitsschutzgesetz (Mobbing, Burnout) des Landeshauses - der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein. Dort wollten wir uns einen Eindruck verschaffen, wie auf höchster Landesebene mit den Themen Mobbing und Burnout umgegangen wird und wie dort die Betriebsärzte in Zusammenarbeit mit dem häuslichen Arbeitsschutz arbeiten.
Leider wurde den Gruppenmitgliedern die Begleitung von Herrn Hensel zur Einsicht verwehrt. Dies teilte uns Herr Dietze, er ist in der Staatskanzlei der zuständige Mann für Arbeitsschutz, mit. Herr Dietze sprach vor unserem Termin für uns sichtlich mit dem ersten Mann dieses Bundeslandes, Ministerpräsident Peter-Harry Carstensen. Herr Carstensen ist als Ministerpräsident der Hauptverantwortliche für die Umsetzung von Arbeitsschutz in der Staatskanzlei. Herr Carstensen nahm leider nicht an diesem Termin teil. Wir haben so unseren Stellenwert als interessierte Bürger als unwichtig eingeordnet. Bürgernähe scheint wohl eher nicht erwünscht.
Bevor wir nun von den Ergebnissen dieser Einsicht berichten sei zu Ihrer Information noch erwähnt: Auch in besagter Staatskanzlei gelten die in Deutschland gültigen Arbeitsschutzbestimmungen. Diese
sind für unsere Staatsdiener auch im Landesrecht Schleswig-Holstein1) geregelt. Sie entsprechen also den gesetzlichen Vorschriften, die überall in unserem Lande eingehalten werden müssen. Das Arbeitsschutzgesetz gilt auch für Sie egal wo Sie tätig
sind 2).
Nun von der Theorie zur Praxis. Es gab bei der Einsicht von Herrn Hensel nichts, was dem gesetzlichen Anspruch des Arbeitsschutzes im Bezug auf Mobbing wohl wirklich würdig wäre. Es gibt in der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein keine einheitliche Sicherheitsorganisation und die Mitarbeiter werden nach unserer Kenntnis, weder präventiv noch gleich behandelt - ganz entgegen dem Artikel 3 des Grundgesetzes. Auch über die gesetzlich festgelegte Zusammenarbeit mit dem dort
zuständigen Betriebsarzt des B.A.D. -Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH fand Herr Hensel im Landeshaus keine Dokumentation. Gleiches stellte Herr Hensel bei Akteneinsicht auch schon in anderen Landesämtern fest. So kommen wir zu der Schlussfolgerung:
Mit Blick auf die Prävention und Umgang von psychischer Gewalt (Mobbing) am Arbeitsplatz kommen weder das Landeshaus, der zuständige Betriebsarzt vom B.A.D. noch der verantwortliche Personalrat nach. Keine Dokumentation nach §5 Arbeitsschutzgesetz – ungenügender Arbeitsschutz.
Wie gehen wir als Mobbing-Opfer und verantwortungsbewusste Bürger nun mit den gewonnenen Erkenntnissen um, dass Menschen in der Ausübung ihres verantwortungsvollen Berufes in der Politik und in den Ämtern der obersten Stellen des Landes Schleswig-Holstein, sich anscheinend selber nicht an die gesetzlichen Vorschriften des Arbeitsschutzes halten?
Es wird nach unseren Recherchen mit dem Ingenieur für Arbeitssicherheit, Herrn Hensel, unserer Meinung nach in den Ministerien des Landes Schleswig-Holstein das Thema Arbeitsschutz im Bezug auf Mobbing nur ungenügend Aufmerksamkeit geschenkt.
Auch im Sozialministerium des Landes Schleswig-Holstein (zuständige Ministerin ist dort Frau Gitta Trauernicht), welches bei Fragen des Arbeitsschutzes für uns Arbeitnehmer/Innen Ansprechpartner und Hilfe sein kann und soll, treffen ähnliche Defizite zu, wie auch bei der Gewerbeaufsicht und in der Staatskanzlei. Es wird unseres Erachtens, in den von uns aufgezählten Behörden, kein vollwertiger, aktiver Arbeitsschutz gegen arbeitsbedingte Erkrankungen wie Mobbing praktiziert und es treten so für uns sehr bedenkliche Defizite auf.
Die Selbsthilfegruppe fragt: Sind Mobbing und Burnout von der Politik benutzt und gewollt? Dann ist dies für uns „Auftragsmobbing“. Es gibt vielfach, trotz lauter Hilferufe Betroffener an Krankenkassen, Gewerbeaufsicht, Unfallversicherungsträger, Politik und (Betriebs-)Ärzte, meistens keine Hilfe. Das Opfer steht mit seiner angeschlagenen Gesundheit und den Ängsten um Arbeitsplatz und Zukunft für sich fast allein. Der Gedanke an ein Nest aus Korruption ist da für uns nicht abwegig.
In der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein gibt es kein Mobbing, wie uns Herr Dietze persönlich im Gespräch mitteilte. Bei gezielten Fragen zum Umgang mit Mobbing konnte Herr Dietze allerdings keine konkreten Lösungsvorschläge für uns finden. Er fand keine für uns aussagekräftigen Argumente, für die von uns angeprangerten Missstände durch Mobbing und Burnout. Ob man ihm die Existenz der „Mobbingfreien-Zone“ in der Staatskanzlei glauben schenken kann, das mag jeder selber für sich beurteilen.
Die Zukunft wird es zeigen – denn die Zahlen der von Mobbing Betroffenen, auch im Öffentlichen Dienst, steigt laut aktuellen Umfragen kontinuierlich.
Wir hingegen stellen erneut fest: Für uns verletzt die Politik, wenn sie nicht aktiv im Arbeitsschutz gegen Mobbing einschreitet, gegen geltendes Grund- und EU-Recht. Wenn die Politik selbst die kompletten Möglichkeiten des Arbeitsschutzes nicht für ihre Mitarbeiter in Anspruch nimmt, warum sollen dann hohe Wirtschaftsbosse darauf achten?
PS: Deutschland kann sich in Sachen Korruption nicht rühmen. Laut Transparency Deutschland haben 168 Staaten die UNCAC (Die United Nations Convention against Corruption unterzeichnet, vor drei Jahren auch Deutschland. 68 Länder haben die Konvention ratifiziert - Deutschland nicht.
1) Landesverfassung Schleswig-Holstein § 50
2) Arbeitsschutzgesetz
Mobbing-Selbsthilfegruppe Kreis Pinneberg
Die Gruppe trifft sich jeden 1. und 3. Dienstag im Monat im FLORA-Infocenter Elmshorn
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