13.06.2007 - 15:32 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Göttinger Gruppe: Informationsveranstaltung für Anleger am 16.06.2007 in Stuttgart
Pressemitteilung von: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Wenig ist klar in den Tagen nach den ersten Insolvenzanträgen gegen die Securenta AG, dem Herzstück der Göttinger Gruppe. Nicht einmal die Amtsgerichte sind sich einig, wer den vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen darf. So hat erst das Amtsgericht Göttingen und dann einen Tag später am 08.06.2007 das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Jetzt muss erst einmal geprüft werden, wer zuständig ist.
Die geschädigten Anleger interessiert aber weniger die Frage, welches Insolvenzgericht zuständig ist. Sie möchten vielmehr wissen, wie sie sich in dieser ungewohnten Situation verhalten sollen. Sind aktuell irgendwelche konkreten Maßnahmen zu veranlassen? Oder kann abgewartet werden, bis der Insolvenzverwalter sich meldet? Ist fachkundige Unterstützung und Betreuung sinnvoll oder kann man als Betroffener auch alles alleine machen?
In den Medien werden derzeit viele Ratschläge erteilt. Manche sind vernünftig, manche Empfehlungen erweisen sich bei näherer Betrachtung jedoch als wenig hilfreich. So macht es selbstverständlich jetzt keinen Sinn mehr, noch Klagen gegen ein insolventes Unternehmen einzureichen. Außerdem ist es verfrüht, schon heute über die Höhe einer eventuellen Insolvenzquote oder gar über die Realisierung eines Insolvenzplans zu spekulieren. Auch die Empfehlung, keinen Anwalt einzuschalten, ist jedenfalls für diejenigen, die Deckungsschutz ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten, zu pauschal. Demgegenüber kann es einen großen Unterschied machen, ob man einfach nur die Zahlungen einstellt oder ob man zusätzlich auch noch den zugrunde liegenden Vertrag kündigt. Für den betroffenen Anleger ist es zudem ein erheblicher Unterschied, ob er nur Forderungen zur Insolvenztabelle anmeldet oder ob er darüber hinaus vom Insolvenzverwalter zu weiteren Zahlungen aufgefordert wird.
Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar gibt Betroffenen in dieser Situation eine erste Orientierung. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 16.06.2007, 11 Uhr in 70597 Stuttgart, Löffelstraße 40 (COMPAS Commerce Park Stuttgart) werden u.a. folgende Themen behandelt:
Ablauf eines Insolvenzverfahrens
Welche Sofortmaßnahmen sind sinnvoll?
Bei welchen Maßnahmen benötigt der Anleger fachkundige Unterstützung, was kann er selber machen?
Nachschussverpflichtungen bei gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen
Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung im Zusammenhang mit stillen Beteiligungen
Anwaltskosten/Rechtsschutzversicherung
Die Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar gehört laut JUVE Handbuch der Wirtschaftskanzleien zu den führenden Kanzleien im Bereich des Anlegerschutzes in Deutschland. Sie besitzt langjährige Erfahrungen mit Fällen, in denen der Anbieter Insolvenz anmelden musste. Nur beispielhaft seien hier die Unternehmen SMP, BFI Bank, Privatbank Reithinger, Phoenix und Wohungsbaugesellschaft Leipzig West genannt. Die Kanzlei ist darüber hinaus im Gläubigerausschuss der insolventen F & P AG & Co. KG, Kassel, vertreten. Für einen SMP Genussscheininhaber hat sie vor dem Bundesgerichtshof einen bahnbrechenden Sieg gegen den Insolvenzverwalter errungen (BGH, Beschluss vom 29.05.2006, Az. II ZR 334/05). Außerdem konnten die Anwälte in dem bisher größten deutschen Anlageskandal, im Fall der Phoenix Kapitaldienst GmbH, bereits Schadensersatzzahlungen an ihre Mandanten erreichen.
Für die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist eine Anmeldung erforderlich.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Göttinger Gruppe Securenta " anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de/
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileform...
Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.06.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Ansprechpartner Horst Roosen
Telefon: 06071-823780
Telefax:06071-23295
e-Mail:
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileform...
Die geschädigten Anleger interessiert aber weniger die Frage, welches Insolvenzgericht zuständig ist. Sie möchten vielmehr wissen, wie sie sich in dieser ungewohnten Situation verhalten sollen. Sind aktuell irgendwelche konkreten Maßnahmen zu veranlassen? Oder kann abgewartet werden, bis der Insolvenzverwalter sich meldet? Ist fachkundige Unterstützung und Betreuung sinnvoll oder kann man als Betroffener auch alles alleine machen?
In den Medien werden derzeit viele Ratschläge erteilt. Manche sind vernünftig, manche Empfehlungen erweisen sich bei näherer Betrachtung jedoch als wenig hilfreich. So macht es selbstverständlich jetzt keinen Sinn mehr, noch Klagen gegen ein insolventes Unternehmen einzureichen. Außerdem ist es verfrüht, schon heute über die Höhe einer eventuellen Insolvenzquote oder gar über die Realisierung eines Insolvenzplans zu spekulieren. Auch die Empfehlung, keinen Anwalt einzuschalten, ist jedenfalls für diejenigen, die Deckungsschutz ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten, zu pauschal. Demgegenüber kann es einen großen Unterschied machen, ob man einfach nur die Zahlungen einstellt oder ob man zusätzlich auch noch den zugrunde liegenden Vertrag kündigt. Für den betroffenen Anleger ist es zudem ein erheblicher Unterschied, ob er nur Forderungen zur Insolvenztabelle anmeldet oder ob er darüber hinaus vom Insolvenzverwalter zu weiteren Zahlungen aufgefordert wird.
Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar gibt Betroffenen in dieser Situation eine erste Orientierung. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 16.06.2007, 11 Uhr in 70597 Stuttgart, Löffelstraße 40 (COMPAS Commerce Park Stuttgart) werden u.a. folgende Themen behandelt:
Ablauf eines Insolvenzverfahrens
Welche Sofortmaßnahmen sind sinnvoll?
Bei welchen Maßnahmen benötigt der Anleger fachkundige Unterstützung, was kann er selber machen?
Nachschussverpflichtungen bei gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen
Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung im Zusammenhang mit stillen Beteiligungen
Anwaltskosten/Rechtsschutzversicherung
Die Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar gehört laut JUVE Handbuch der Wirtschaftskanzleien zu den führenden Kanzleien im Bereich des Anlegerschutzes in Deutschland. Sie besitzt langjährige Erfahrungen mit Fällen, in denen der Anbieter Insolvenz anmelden musste. Nur beispielhaft seien hier die Unternehmen SMP, BFI Bank, Privatbank Reithinger, Phoenix und Wohungsbaugesellschaft Leipzig West genannt. Die Kanzlei ist darüber hinaus im Gläubigerausschuss der insolventen F & P AG & Co. KG, Kassel, vertreten. Für einen SMP Genussscheininhaber hat sie vor dem Bundesgerichtshof einen bahnbrechenden Sieg gegen den Insolvenzverwalter errungen (BGH, Beschluss vom 29.05.2006, Az. II ZR 334/05). Außerdem konnten die Anwälte in dem bisher größten deutschen Anlageskandal, im Fall der Phoenix Kapitaldienst GmbH, bereits Schadensersatzzahlungen an ihre Mandanten erreichen.
Für die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist eine Anmeldung erforderlich.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Göttinger Gruppe Securenta " anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.06.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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Ansprechpartner Horst Roosen
Telefon: 06071-823780
Telefax:06071-23295
e-Mail:
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
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