13.06.2007 - 11:25 - Politik, Recht & Gesellschaft
Ein Sieg für den Umweltschutz! Hersteller müssen für die Entsorgung von Elektroschrott geradestehen
Pressemitteilung von: Anzeiger.com / PR Agentur: Anzeiger.com
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einer aktuellen Entscheidung vom 19. April 2007 (Aktenzeichen I-20 W 18/07) bezüglich den Marktverhaltensregeln im ElektroG sehr eindeutig Stellung genommen und kommt zu einem für den Umweltschutz höchst erfreulichen Ergebnis:
Elektronische Geräte dürfen in Deutschland nur noch von Firmen in Verkehr gebracht werden, die auch für die Entsorgung des anfallenden Elektroschrotts geradestehen.
Das ElektroG ist auch dazu bestimmt, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.
Konkret bedeutet dies, dass Firmen, welche sich böswillig einer Registrierung bei der Stiftung EAR entziehen wollten bzw. dieses über mehrere Monate getan haben, sich nicht nur gegenüber der Stiftung EAR zu verantworten haben, sondern auch klargestellt wurde, dass dieses Verhalten gegen den lauteren Wettbewerb verstößt.
Das OLG Düsseldorf bestätigte damit in vollem Umfang die Auffassung der High End Vertriebs GmbH aus Elze bei Hannover ( Hersteller und Vertrieb der AARON und SOVEREIGN Verstärker ), die durch den bekannten Rechtsanwalt Matthias Herrmann-Chirani, aus Hannover, vertreten und beraten wurde.
Unternehmen welche sich auf Kosten des Umweltschutzes einen Wettbewerbsvorteil verschaffen wollen, müssen nun auch mit Abmahnungen durch ihre Mitbewerber rechnen. Die High End Vertriebs GmbH, die als Familienunternehmen von Marita und Thomas Höhne seit über 20 Jahren erfolgreich geführt wird, hatte schön öfter auf die Registrierungspflicht ihrer Mitbewerber hingewiesen bevor sie begann, das wohl einzig wirksame Mittel gegen die massiven Rechtsverstöße einzusetzen: Die strafbewehrte Unterlassungserklärung. Das ElektroG enthält Regelungen zur Rücknahme von Altgeräten, welche nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Registrierte Unternehmen sind dazu verpflichtet die hergestellten oder importieren Elektrogeräte zurückzunehmen und fachgerecht zu entsorgen.
Dieser Pflicht wollten sich einige Mitbewerber der High End Vertriebs GmbH entziehen - auf Kosten der Umwelt sowie auch schließlich der Endkunden. Mehrere Mitbewerber schlossen sich sogar zu einem Bündnis zusammen um einen, sei er noch so abwegig, Weg zu finden, die Abmahnung nicht akzeptieren zu müssen.
Das OLG Düsseldorf hat durch seinen klaren Beschluss nun die Grenzen des unlauteren Verhaltens einiger Marktteilnehmer aufgezeigt. Die High End
Vertriebs GmbH hofft nun, dass die betroffenen Unternehmen aus ihren Fehlern lernen und Zukunft auch die Gesetze, welche umweltpolitische Maßnahmen zum Ziel haben, zur Kenntnis nehmen und einhalten.
Der Beschluss des OLG Düsseldorf steht unter hifi.net/elektrog/olg-beschluss-elektrog.pdf
zum Download bereit.
High End Unterhaltungselektronik Vertriebs GmbH
AARON & SOVEREIGN High End Hi-Fi
Marita Höhne
Thomas Höhne
Sebastian Höhne
Über dem Kampe 41
31008 Elze
Deutschland
Telefon: 05068-2858
Telefax: 05068-4361
www.hifi.net
High End Unterhaltungselektronik Vertriebs GmbH:
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Die 1986 von Marita und Thomas Höhne gegründete High End Unterhaltungselektronik Vertriebs GmbH genießt als Hersteller und Vertriebsadresse der AARON und SOVEREIGN High End Hi-Fi Komponenten einen weltweit hervorragenden Ruf unter ernsthaften Musikliebhabern. Die großteils in liebevoller Handarbeit gefertigten Geräte werden über Fachhändler und Importeure weltweit aus dem Niedersächsischen Elze, bei Hannover, angeboten.
www.hifi.net
Elektronische Geräte dürfen in Deutschland nur noch von Firmen in Verkehr gebracht werden, die auch für die Entsorgung des anfallenden Elektroschrotts geradestehen.
Das ElektroG ist auch dazu bestimmt, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.
Konkret bedeutet dies, dass Firmen, welche sich böswillig einer Registrierung bei der Stiftung EAR entziehen wollten bzw. dieses über mehrere Monate getan haben, sich nicht nur gegenüber der Stiftung EAR zu verantworten haben, sondern auch klargestellt wurde, dass dieses Verhalten gegen den lauteren Wettbewerb verstößt.
Das OLG Düsseldorf bestätigte damit in vollem Umfang die Auffassung der High End Vertriebs GmbH aus Elze bei Hannover ( Hersteller und Vertrieb der AARON und SOVEREIGN Verstärker ), die durch den bekannten Rechtsanwalt Matthias Herrmann-Chirani, aus Hannover, vertreten und beraten wurde.
Unternehmen welche sich auf Kosten des Umweltschutzes einen Wettbewerbsvorteil verschaffen wollen, müssen nun auch mit Abmahnungen durch ihre Mitbewerber rechnen. Die High End Vertriebs GmbH, die als Familienunternehmen von Marita und Thomas Höhne seit über 20 Jahren erfolgreich geführt wird, hatte schön öfter auf die Registrierungspflicht ihrer Mitbewerber hingewiesen bevor sie begann, das wohl einzig wirksame Mittel gegen die massiven Rechtsverstöße einzusetzen: Die strafbewehrte Unterlassungserklärung. Das ElektroG enthält Regelungen zur Rücknahme von Altgeräten, welche nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Registrierte Unternehmen sind dazu verpflichtet die hergestellten oder importieren Elektrogeräte zurückzunehmen und fachgerecht zu entsorgen.
Dieser Pflicht wollten sich einige Mitbewerber der High End Vertriebs GmbH entziehen - auf Kosten der Umwelt sowie auch schließlich der Endkunden. Mehrere Mitbewerber schlossen sich sogar zu einem Bündnis zusammen um einen, sei er noch so abwegig, Weg zu finden, die Abmahnung nicht akzeptieren zu müssen.
Das OLG Düsseldorf hat durch seinen klaren Beschluss nun die Grenzen des unlauteren Verhaltens einiger Marktteilnehmer aufgezeigt. Die High End
Vertriebs GmbH hofft nun, dass die betroffenen Unternehmen aus ihren Fehlern lernen und Zukunft auch die Gesetze, welche umweltpolitische Maßnahmen zum Ziel haben, zur Kenntnis nehmen und einhalten.
Der Beschluss des OLG Düsseldorf steht unter hifi.net/elektrog/olg-beschluss-elektrog.pdf
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AARON & SOVEREIGN High End Hi-Fi
Marita Höhne
Thomas Höhne
Sebastian Höhne
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High End Unterhaltungselektronik Vertriebs GmbH:
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Die 1986 von Marita und Thomas Höhne gegründete High End Unterhaltungselektronik Vertriebs GmbH genießt als Hersteller und Vertriebsadresse der AARON und SOVEREIGN High End Hi-Fi Komponenten einen weltweit hervorragenden Ruf unter ernsthaften Musikliebhabern. Die großteils in liebevoller Handarbeit gefertigten Geräte werden über Fachhändler und Importeure weltweit aus dem Niedersächsischen Elze, bei Hannover, angeboten.
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