12.06.2007 - 17:17 - Politik, Recht & Gesellschaft

Ansteckende Arbeitskollegen – Arbeitsrecht aktuell, Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert

Pressemitteilung von: Zorn Reich Wypchol, Rechtsanwälte in Sozietät
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Zeigen Sie Ihrem Problem die rote Karte!
Beklagte sich vor wenigen Jahren noch die Wirtschaft über einen hohen Krankenstand, treibt nun die Sorge um den Arbeitsplatz und fragwürdige Bonussysteme, die Krankentage indirekt sanktionieren, merkwürdige Blüten.

Immer häufiger kommt es vor, dass Arbeitnehmer trotz akuter und ernsthafter Erkrankung entgegen der ärztlichen Krankschreibung zur Arbeit gehen und diese verrichten.

Klarstellend ist hier nicht die Erkältung oder der gebrochene Arm gemeint.

Soweit es sich um nichtansteckende Krankheiten handelt, schädigt sich der Arbeitnehmer im Zweifel, zumindest kurzfristig, nur selbst.

Hat er jedoch eine ansteckende Krankheit, so stellt er eine gesundheitliche Gefährdung für Dritte – Arbeitskollegen und Kunden gleichermaßen - dar.

Bei ansteckenden Krankheiten, also wenn der Arzt empfiehlt zu Hause zu bleiben und die Öffentlichkeit zu meiden, gehört ein Arbeitnehmer nicht an den Arbeitsplatz.

Arbeitet er dennoch wider besseren Wissens, handelt der Arbeitnehmer grob fahrlässig und macht sich ggf. schadensersatzpflichtig. Angesteckte Kunden und sonstige Dritte können zudem möglicherweise Anspruch auf Schmerzensgeld haben.

Die gleiche Haftung trifft den Arbeitgeber, der von der ansteckenden Krankheit des Arbeitnehmers weiss, diesen aber nicht nach Hause schickt und so die übrigen Arbeitnehmer und darüber hinaus möglicherweise Dritte grob fahrlässig gefährdet.

Im eigenen Interesse sollte jeder Arbeitgeber diese Pflicht ernst nehmen. Fällt beispielweise eine ganze Abteilung wegen einer Masernerkrankung über Wochen aus, bedeutet dies herbe Verluste, die bis zur Insolvenz führen können.

www.anwaelte-giessen.de

Rechtsanwalt Jörg Reich
Zorn Reich Wypchol
Rechtsanwälte in Sozietät
Wetzlarer Straße 95
35398 Gießen, DE

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Telefax: +49 (0) 641 / 28 73 0
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Umsatzsteueridentnummer: DE 233 715 890

Wir sind eine seit über 25 Jahren erfolgreich arbeitende Rechtsanwaltskanzlei, die aus der Einzelkanzlei des Rechtsanwalt Edgar Zorn hervorgegangen ist und seit 2004 als Sozietät fortbesteht.

Unsere Kernkompetenz liegt im Zivilrecht mit Spezialisierung im Vertragsrecht, Arbeitsrecht, AGG, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und Forderungsmanagement.

Darüber hinaus sind wir eine feste Größe im Bereich Familienrecht (Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht) und Erbrecht (Testament, Erbfolge, Pflichtteil, Erbvertrag, Schenkung, Steuern).

Rechtsanwalt Jörg Reich berät zusätzlich im Bereich Kapitalanlagerecht, Anlegerschutz, Bankenrecht und Börsenrecht. Er vertritt erfolgreich die Rechte geprellter Anleger (Schrottimmobilie, Immobilienfonds, Grauer Kapitalmarkt).
Er verfügt über internationale Erfahrung (Asien: China, Korea, Vietnam, Afrika: Namibia, Süd Afrika, Amerika: USA (Ostküste)) und ist, unter Anderem, Ihr Ansprechpartner für unsere Kooperation in Athen, Griechenland.

Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn bildet neben seinem weitreichenden lokalen Netzwerk (Frankfurt, Gießen, Limburg, Marburg, Wetzlar) das feste Bindeglied zu unserer Kooperation in Palma de Mallorca.
Hier werden Kunden insbesondere in Bezug auf Immobilienerwerb und Anlageinvestitionen auf Mallorca sowie in Spanien insgesamt beraten.

Neben weiteren Sprachen beraten wir durch Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol in polnischer Sprache. Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol, die in Polen aufgewachsen ist, betreut im Team mit Herrn Rechtsanwalt Jörg Reich, im Rahmen unserer Kompetenzen, das Gebiet Osteuropa.

Rechtsberatung in Deutschland und vor Ort aus einer Hand!

Wir verstehen unsere Tätigkeit als moderne Dienstleistung auf höchstem Niveau und bemühen uns fortwährend unsere Kompetenz und unser Know-how für unsere Mandanten auszubauen. Wir arbeiten eng mit weiteren Experten bundesweit und international zusammen.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Durch den intensiven Austausch unter den Anwälten unserer Kanzlei profitieren unsere Kunden einerseits von der Erfahrung von über 25 Jahren rechtsanwaltschaftlicher Tätigkeit und andererseits von der Aufgeschlossenheit gegenüber modernen online-gestützten Daten- und Recherchemethoden zu aktuellen Entscheidungen.


Wir nehmen uns Zeit, sind für unsere Kunden direkt ansprechbar und bearbeiten die uns übertragenen Mandate forciert

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