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Walter Keim schrieb am 13.06.2007 um 09:12
Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde aufgrund der Resolution 48/134 der Generalvorsammlung der VN gegründet. Auch das Ministerkomitee des Europarats hat 1997 eine unabhängige nationale Institutionen zur Förderung der Menschenrechte empfohlen (Recommendation No. R (97) 14). In den Schlussbemerkungen des Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte: Deutschland. 31/08//2001 E/C. 12/1/Add.68 mahnt der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen diese Aufgabe an. (Deutschland hat den am 30.6.06 fälligen Bericht noch nicht erstattet). Der erste Direktor Percy MacLean (nun wieder Richter am Verwaltungsgericht Berlin) musste zurücktreten, da er auch (wie vom Europarat und den VN gewünscht) innenpolitische Themen aufgriff. Ein Kuratoriumsmitglied äußerte gegenüber der Presse, dass zu stark auf die Verwirklichung von Menschenrechten in Deutschland eingegangen wurde. Den Direktor deswegen zum Rücktritt zu zwingen war entgegen VN und Europaratsempfehlungen. MacLean schrieb folgenden Essay darüber: Das Deutsche Institut für Menschenrechte - Vision und Wirklichkeit: Wie soll es nach dem erzwungenen Rücktritt des ersten Direktors weitergehen?.

Um meine kommunikative Kompetenz für Klagen bei den VN, Europarat, OSZE, Helsinki Komitee, Parlamentarische Versammlung des Europarates und der EU zu stärken, beantragte ich Einsicht in die Unterlagen der Kuratoriumssitzung, in der der Direktor zum Rücktritt gezwungen wurde. Dabei war die Sitzung des Kuratoriums vom 8.1.2003 zentral, in der dem Direktor das Vertrauen entzogen wurde. Allerdings habe ich nie eine Antwort bekommen.

Da das Deutsche Institut für Menschenrechte also vom eigenen Kuratorium gehindert wird Menschenrechtsverletzungen in Deutschland zu thematisieren, habe ich eine Petition an den Deutschen Bundestag darüber geschrieben. Im Zuge des Verwaltungsgerichtsverfahrens Walter Keim ./. Bundesrepublik Deutschland VG 2 A 85.04 habe ich mir im Deutschen Konsulat in Trondheim die Akten darüber angeschaut. Das zuständige Bundesministerium des Innern hat am 16.2.04 eine Stellungsnahme zur Petition abgelehnt, da es sich um einen Internetaufruf handle. Ich habe nämlich die Internetgemeinde aufgefordert mir Menschenrechtsverletzungen mitzuteilen. Der Bundestag hat daraufhin die Petition unterschlagen. Das Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil diesen Unterschlag gutgeheißen. Dabei hat auch eine Rolle gespielt, dass das Bundesverfassungsgericht den Deutschen im Verfahren 1 BvR 1553/90 (Hollerlanderschließung) das Recht auf eine begründete Antwort innerhalb angemessener Zeit genommen hat. Da eine Klage beim Oberverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht erfolglos blieb, wurde das im Verfahren Keim gegen Deutschland Antrag Nr. 41126/05 beim Europäischen Gericht für Menschenrechte (Anlage aitel.hist.no/~walterk/wkeim/f... ) weiterverfolgt.

Da sowohl der Bundestag als auch die Deutsche Justiz sich nicht mit diesen Menschenrechtsverletzungen auseinandersetzten, habe ich das im Internett publiziert unter: "Menschenrechtsverletzungen Deutschlands: Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Informationsfreiheit, Familienleben und faires Verfahren" (Anlage aitel.hist.no/~walterk/wkeim/f...). Das wurde meine meistgelesene Seite auf Deutsch. Allerdings hat keine der ca. 20 deutschen staatlichen Stellen, die das zugesandt bekamen jemals darauf geantwortet.

Walter Keim
Menschenrechte verbindlich machen in Deutschland: aitel.hist.no/~walterk/wkeim/p...
Christian Rost schrieb am 12.06.2007 um 12:56
Es ist erstaunlich, mit welcher Ignoranz deutsche Politiker die unter dem Deckmantel des Kinderschutzes schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen rechtfertigen. Man gibt nur das zu, was unmittelbar bewiesen werden kann. Meine Familie musste und muss die ganze Grausamkeit dieses Systems erdulden. Aus eigener Erfahrung kann ich deshalb feststellen, dass mit einer unbegreiflichen Routine und Selbstverständlichkeit Menschenrechte missachtet werden. Man rechtfertigt dies mit dem angeblichen Schutz von Kindern. Die Situation ist eher vergleichbar mit Kindesentführern und Terroristen, die sich mit einem Schutzwall von Kindern umgeben haben, die Kinder mit vergifteter Schokolade füttern und behaupten sie würden nur den Appetit der Kinder stillen. Dabei haben sich diese selbsternannten Kinderschützer über viele Jahre so sehr in ihre vorgegebene „Helferrolle“ hineingesteigert, dass sie selbst daran glauben, nur gutes zu tun.
Erinnern möchte ich an die drei Todesfälle von Kindern, die das Jugendamt zu verantworten hat: Die kleine Jessica aus Hamburg, der kleine Kevin aus Bremen und die 14jährige Lisa Haase. Der Tod dieser Kinder wurde von der Politik instrumentalisiert, um die tausendfachen unmenschlichen, brutalen Kindswegnahmen zu rechtfertigen, die eine ganze Kinderindustrie auf Kosten von Steuerzahlern und der Gesundheit der betroffenen Familien finanziert.
Dieses System kann jedoch nur solange funktionieren, wie die Öffentlichkeit an das Gute des Systems glaubt. Der Öffentlichkeit muss die Wahrheit präsentiert werden. Die Opfer müssen sich zu Wort melden und Fakten präsentieren. Die meisten Opfer schweigen jedoch aus Scham und Angst. Wer gibt schon gerne öffentlich zu, dass das Jugendamt das Kind weggenommen hat? Aus zahlreichen Gesprächen mit Betroffenen und aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die Opfer gnadenlos erpresst werden. Wer sich an die Öffentlichkeit wendet und die Wahrheit sagt, muss mit schweren Repressalien rechnen. Dabei werden die geraubten Kinder wie Geiseln benutzt.
Ich hoffe und wünsche sehr, dass viele Opfer von den Bewegungen auf EU-Ebene erfahren, und sie dadurch den Mut finden ihre Geschichte aufzuschreiben und in Form einer Petition bei der EU einreichen.
Christian Rost
Olivier Karrer, CEED paris schrieb am 12.06.2007 um 10:59
Noch mehr Kontrolle zur Kontrolle der Familie ?


Als Vertreter von Jugendamt geschädigten Eltern aller Nationen (darunter amerikanische Professoren) habe ich den Vertretern der Europäischen Union in dieser Versammlung verdeutlicht, was das deutsche JUGENDAMT ist ; eine auf der Welt einmalige lokalpolitische Institution zur Kontrolle der Familien und der Familienrichter. Sie ist nicht demokratisch.

Im deutschen Familienrechtswesen kann KEINE Rechtsentscheidung ergehen, ohne dass sie mittelbar oder unmittelbar durch die Lokalpolitik (Jugendamt) kontrolliert wird (Empfehlung des JA an den Richter oder des vom JA bezahlten pseudo-experten).

Richterliche Entscheidungen im Bezug auf Familien und Kinder ergehen in ganz Europa ohne lokalpolitische Kontrolle. Nur in der BRD und Österreich nicht.

Deshalb fordern die Mehrheit der anwesenden Petenten, das deutsche JUGENDAMT zur illegalen Institution in der EU zu erklären.

Eine weitere Aufstockung der Institution "JUGENDAMT" durch Kontrolleure (Fachaufsicht) die die nicht kontrollierbaren Lokalpolitiker (Jugendamt) kontrollieren sollten, ist ein Weg zur verstärkten Kontrolle der Familienjustiz, zur noch grösseren Korruption unter den Akteuren der deutschen Jugend-"hilfe" , zur bedeutsamen Berechtigung des legalen Kindeshandels in der Bundesrepublik Deutschland.

Insgesamt würde eine Aufstockung dieser Behörde zu noch mehr ungerechtfertigte Kinderentzüge, zu noch mehr Leid führen.

Deutschland kann innerhalb der EU seine Familienjustiz nicht länger politisch kontrollieren lassen.

Recht in deutschen Familienangelegenheiten muss wie in allen übringen Ländern der EU (ausser Österreich) frei von jeder politischen Kontrolle gesprochen werden. Das JUGENDAMT, als Weltunikum, als Relikt der alten Zeit, ist deshalb abzuschaffen.

mfg
Olivier Karrer
CEED - Paris
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