08.06.2007 - 19:35 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Versicherungskunden haben Anspruch auf qualifizierte Beratung und Dokumentation
Pressemitteilung von: uniVersa Versicherungen Silvester Popescu
Seit 22. Mai 2007 gilt in Deutschland die sog. EU-Vermittlerrichtlinie. Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts, VersVermG, vom 19. Dezember 2006 haben Verbraucher einen rechtlichen Anspruch erhalten, dass
- Sie von qualifiziertem Versicherungsvermittlern und -maklern betreut werden,
- die sich nachweislich am Versicherungsmarkt auskennen und
- im Vermittlerregister der Industrie- und Handelskammern eingetragen sind
- sowie über ausreichenden Versicherungsschutz gegen Vermögensschäden verfügen.
Diese Voraussetzungen reinigen sicher den Markt der Versicherungsdienstleister, indem Personen ohne die genannten Kriterien gar nicht mehr zur Vermittlung von Versicherungsprodukten zugelassen sind.
Darüber hinaus haben Versicherungskunden und -interessenten ausdrücklich ein Recht auf Beratung erworben. Es darf keine Versicherung mehr "verkauft" werden, zu der nicht im Vorfeld ausführlich und umfassend beraten wurde. Die Konsequenzen, Vor- und Nachteile einer bestimmten Versicherung werden so weit transparenter als zu Zeiten "blind unterschriebener" Versicherungsverträge. Wichtig für Verbraucher ist aber, dass sie ausdrücklich auf ihr Recht zur Beratung nicht verzichten. Das macht vielleicht manches Versicherungsgespräch länger und aufwändiger, gewährleistet jedoch im Optimalfall deutlich bessere Leistungen und vor allem mehr Einsicht und Verständnis in vermittelte Versicherungsprodukte auf Seiten der Verbraucher.
Zum Anspruch auf Beratung kommt auch das Recht, eine Dokumentation der Beratung zu erhalten. In ihr sollen etwa die angesprochenen Themen, aber auch die wesentlichen Gründe für die Versicherungsempfehlung bzw. den Abschluss dargelegt werden. So besteht auf beiden Seiten, auf Seiten der Verbraucher und der Versicherungsvermittler langjährig Sicherheit darüber, was beim Vertragsabschluss besprochen wurde und warum die Entscheidungen so oder so getroffen wurden.
Fazit: Mehr Rechtssicherheit und Qualität in der Versicherungsberatung und -vermittlung sind durch die EU-Vermittlerrichtlinie zu erwarten. Die uniVersa Versicherungsagentur Silvester Popescu hat sich dem Anspruch der EU-Vermittlerrichtlinie von Anfang an verschrieben, unterstützt die Forderungen der Richtlinie und setzt sie in der täglichen Beratungs- und Vermittlungsarbeit konsequent um.
>> Die uniVersa Agentur Silvester Popescu darf - auch zur EU-Vermittlerrichtlinie - keine Rechtsberatung anbieten. Sehr gerne aber nehmen wir zu hierzu auftretenden Fragen Stellung und geben dabei unsere persönliche Meinung zur EU-Vermittlerrichtlinie wieder.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Finanz- und Versicherungsservice Popescu & Willigmann
- uniVersa Versicherungen -
Baumkirchner Straße 3
81673 München
Tel. (089) 18 90 47 740
Fax (089) 18 90 47 749
Email mail [ät] vs-muenchen . de
Die uniVersa Agentur Silvester Popescu ist eine Versicherungs- und Finanzagentur, deren Schwerpunkte in der Beratung und Vermittlung von Versicherungs- und Vorsorgeleistungen liegen. Als Agentur der ältesten privaten Krankenversicherung Deutschlands liegt ein besonderer Fokus auf dem Bereich der privaten Kranken-Voll- und Zusatzversicherung. Sowohl Privat- wie auch Firmenkunden werden durch die inhabergeführte Agentur betreut. Die uniVersa Agentur Silvester Popescu bietet Beratungs- und Vermittlungsleistungen zu allen gängigen Bereichen der Versicherung.
- Sie von qualifiziertem Versicherungsvermittlern und -maklern betreut werden,
- die sich nachweislich am Versicherungsmarkt auskennen und
- im Vermittlerregister der Industrie- und Handelskammern eingetragen sind
- sowie über ausreichenden Versicherungsschutz gegen Vermögensschäden verfügen.
Diese Voraussetzungen reinigen sicher den Markt der Versicherungsdienstleister, indem Personen ohne die genannten Kriterien gar nicht mehr zur Vermittlung von Versicherungsprodukten zugelassen sind.
Darüber hinaus haben Versicherungskunden und -interessenten ausdrücklich ein Recht auf Beratung erworben. Es darf keine Versicherung mehr "verkauft" werden, zu der nicht im Vorfeld ausführlich und umfassend beraten wurde. Die Konsequenzen, Vor- und Nachteile einer bestimmten Versicherung werden so weit transparenter als zu Zeiten "blind unterschriebener" Versicherungsverträge. Wichtig für Verbraucher ist aber, dass sie ausdrücklich auf ihr Recht zur Beratung nicht verzichten. Das macht vielleicht manches Versicherungsgespräch länger und aufwändiger, gewährleistet jedoch im Optimalfall deutlich bessere Leistungen und vor allem mehr Einsicht und Verständnis in vermittelte Versicherungsprodukte auf Seiten der Verbraucher.
Zum Anspruch auf Beratung kommt auch das Recht, eine Dokumentation der Beratung zu erhalten. In ihr sollen etwa die angesprochenen Themen, aber auch die wesentlichen Gründe für die Versicherungsempfehlung bzw. den Abschluss dargelegt werden. So besteht auf beiden Seiten, auf Seiten der Verbraucher und der Versicherungsvermittler langjährig Sicherheit darüber, was beim Vertragsabschluss besprochen wurde und warum die Entscheidungen so oder so getroffen wurden.
Fazit: Mehr Rechtssicherheit und Qualität in der Versicherungsberatung und -vermittlung sind durch die EU-Vermittlerrichtlinie zu erwarten. Die uniVersa Versicherungsagentur Silvester Popescu hat sich dem Anspruch der EU-Vermittlerrichtlinie von Anfang an verschrieben, unterstützt die Forderungen der Richtlinie und setzt sie in der täglichen Beratungs- und Vermittlungsarbeit konsequent um.
>> Die uniVersa Agentur Silvester Popescu darf - auch zur EU-Vermittlerrichtlinie - keine Rechtsberatung anbieten. Sehr gerne aber nehmen wir zu hierzu auftretenden Fragen Stellung und geben dabei unsere persönliche Meinung zur EU-Vermittlerrichtlinie wieder.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
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