07.06.2007 - 08:34 - Gesundheit & Medizin
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen bei Kindern
Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
Leitfaden soll Qualität der Meldungen verbessern
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hat in einer aktuellen Mitteilung festgestellt, dass Meldungen zu Verdachtsfällen von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) in ihrer Datenbank im Vergleich zu Meldungen bei erwachsenen Patienten deutlich unterrepräsentiert sind.
Als mögliche Gründe werden mangelnde Kenntnisse über die Ziele der Abgabe von Verdachtsmeldungen auf Seiten der behandelnden Ärzte, aber auch fehlende Informationen über die damit verbundenen Formalien, Meldeinhalte und Meldewege diskutiert.
Um das Meldeaufkommen und die Qualität der UAW-Meldungen bei Kindern zu verbessern, haben die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) und die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) einen gemeinsamen Leitfaden zur Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen bei Kindern erarbeitet.
Quelle: AkdÄ Newsletter 2007-107 vom 01.06.2007 >>>
www.akdae.de/49/884-2007-107.html
Der Leitfaden zur Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen bei Kindern ist u.a. im Deutsches Ärzteblatt 104, 2007; A1533-A1534 (pdf.) veröffentlicht.
>>> www.aerzteblatt.de/v4/archiv/pdf.asp?id=55810
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
IQB - Lutz Barth
Anholtstr. 7, 28750 Bremerhaven
Tel. 0471 / 50 40 541
Internetportal: www.iqb-info.de
E-Mail:
Das Internetportal rund um das Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht. Wir möchten mit unserer Webpräsenz einen Beitrag nicht nur zum Recht leisten, sondern auch gelegentlich kritisch zu den Themen unserer Zeit Position beziehen. Es geht nicht immer um die "ganz herrschende Meinung und Lehre", denn auch diese ist weitestgehend eine Illusion und Ausdruck verschiedenster Interessen - auch und gerade im Recht!
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hat in einer aktuellen Mitteilung festgestellt, dass Meldungen zu Verdachtsfällen von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) in ihrer Datenbank im Vergleich zu Meldungen bei erwachsenen Patienten deutlich unterrepräsentiert sind.
Als mögliche Gründe werden mangelnde Kenntnisse über die Ziele der Abgabe von Verdachtsmeldungen auf Seiten der behandelnden Ärzte, aber auch fehlende Informationen über die damit verbundenen Formalien, Meldeinhalte und Meldewege diskutiert.
Um das Meldeaufkommen und die Qualität der UAW-Meldungen bei Kindern zu verbessern, haben die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) und die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) einen gemeinsamen Leitfaden zur Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen bei Kindern erarbeitet.
Quelle: AkdÄ Newsletter 2007-107 vom 01.06.2007 >>>
www.akdae.de/49/884-2007-107.html
Der Leitfaden zur Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen bei Kindern ist u.a. im Deutsches Ärzteblatt 104, 2007; A1533-A1534 (pdf.) veröffentlicht.
>>> www.aerzteblatt.de/v4/archiv/pdf.asp?id=55810
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
IQB - Lutz Barth
Anholtstr. 7, 28750 Bremerhaven
Tel. 0471 / 50 40 541
Internetportal: www.iqb-info.de
E-Mail:
Das Internetportal rund um das Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht. Wir möchten mit unserer Webpräsenz einen Beitrag nicht nur zum Recht leisten, sondern auch gelegentlich kritisch zu den Themen unserer Zeit Position beziehen. Es geht nicht immer um die "ganz herrschende Meinung und Lehre", denn auch diese ist weitestgehend eine Illusion und Ausdruck verschiedenster Interessen - auch und gerade im Recht!
News-ID: 139493 • Views: 1493
Schlagwörter
Permanenter Link zu dieser Pressemeldung:
Wir freuen uns, wenn Sie z.B. auf Ihrer Presse- oder Referenzen-Seite auf openPR.de linken.
Für die Inhalte dieser Meldung ist nicht openPR.de sondern nur der jeweilige Autor verantwortlich.
Haftungsausschluss - openPR distanziert sich von dem Inhalt der Pressemitteilungen. Lesen sie hier mehr
© 2004-2012 openPR | Impressum




