07.06.2007 - 01:58 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Bundesaufsicht ermittelt gegen Unternehmen der Südwest-Gruppe
Pressemitteilung von: Rechtsanwälte Lachmair & Kollegen
Unerlaubte Bankgeschäfte der Central Factoring GmbH?
München, 31.05.2007 - Die Central Factoring GmbH, ein Unternehmen der Südwest-Unternehmensgruppe mit Sitz in Markdorf, steht in dem Verdacht, unerlaubte Bankgeschäfte zu tätigen. Diesen Verdacht sieht jedenfalls das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), das bereits erste Ermittlungen eingeleitet hat.
Im Fokus der Ermittler steht die gewerbsmäßige Vergabe von Darlehen, die insbesondere im Zusammenhang mit Anteilen an geschlossenen Immobilien-Fonds der Südwest-Gruppe gewährt wurden. Derartige Geschäfte sind nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtig, die Central Factoring GmbH verfügt nach Aussage der Aufsichtsbehörde über eine solche Erlaubnis aber nicht. Die Münchner Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen hatten vor diesem Hintergrund der BaFin das Verhalten der Central Factoring GmbH angezeigt. Falls sich der Verdacht bewahrheiten sollte, müssten die Darlehen abgewickelt werden.
Hintergrund hierbei ist, dass viele Beteiligungen an Südwest-Immobilien-Fonds, wie beispielsweise dem S.W. Immo-Fonds 2007 GbR oder dem VENTAR SW Immo-Fonds 2011 GbR, über die damalige Hoerner Bank finanziert wurden, die ursprünglich auch der Südwest-Unternehmensgruppe angehörte. Diese Darlehen wurden dann häufig von der Central Factoring GmbH übernommen. Die Übernahme selbst wäre dabei nicht erlaubnispflichtig, doch die Central Factoring GmbH beließ es nicht dabei. Sie vergab ohne entsprechende Erlaubnis auch selbst Darlehen zur Finanzierung genannter Fonds-Beteiligungen.
Rechtsanwalt Urban Schädler von der Münchner Kanzlei Wilhelm Lachmair & Kollegen, die sich dem Anlegerschutz verschrieben hat, meint hierzu: „Aus unserer Sicht bestätigt dieser Verdacht nur die erheblichen Zweifel, die wir gegen die Südwest-Unternehmensgruppe und die ihr zugehörigen Kapitalanlagegesellschaften schon seit langem hegen. Für die Anleger bedeutet dies nun, dass sich für sie hier unter Umständen eine weitere Rückabwicklungmöglichkeit ergibt. Viele der Darlehensverträge der Hoerner Bank beziehungsweise von der Central Factoring GmbH enthalten nach unserer Überzeugung aber ohnehin fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die bei Vorliegen bestimmter Umstände häufig schon eine eigene Rückabwicklungsmöglichkeit eröffnet haben.“
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Kontakt:
Kanzlei Lachmair & Kollegen
Wilhelm Lachmair
Ismaninger Str. 19
D – 81675 München
Tel.: 089-2163-330
Fax: 089-2163-3321
E-Mail:
Web: www.ra-lachmair.de
Über Rechtsanwälte Lachmair & Kollegen:
Die Rechtsanwaltskanzlei Wilhelm Lachmair & Kollegen wurde 1993 gegründet und hat sich von Beginn an auf die Verfolgung von Anlegerinteressen spezialisiert. Im Mittelpunkt steht dabei der Schutz der Anleger vor unseriösen Angeboten im Bereich des „Grauen Kapitalmarktes“. Die Münchener Kanzlei zählt in diesem Segment zu den führenden Adressen in Deutschland und legt besonderen Wert auf eine kompetente und bedarfsgerechte Beratung der Mandanten.
www.ra-lachmair.de
München, 31.05.2007 - Die Central Factoring GmbH, ein Unternehmen der Südwest-Unternehmensgruppe mit Sitz in Markdorf, steht in dem Verdacht, unerlaubte Bankgeschäfte zu tätigen. Diesen Verdacht sieht jedenfalls das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), das bereits erste Ermittlungen eingeleitet hat.
Im Fokus der Ermittler steht die gewerbsmäßige Vergabe von Darlehen, die insbesondere im Zusammenhang mit Anteilen an geschlossenen Immobilien-Fonds der Südwest-Gruppe gewährt wurden. Derartige Geschäfte sind nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtig, die Central Factoring GmbH verfügt nach Aussage der Aufsichtsbehörde über eine solche Erlaubnis aber nicht. Die Münchner Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen hatten vor diesem Hintergrund der BaFin das Verhalten der Central Factoring GmbH angezeigt. Falls sich der Verdacht bewahrheiten sollte, müssten die Darlehen abgewickelt werden.
Hintergrund hierbei ist, dass viele Beteiligungen an Südwest-Immobilien-Fonds, wie beispielsweise dem S.W. Immo-Fonds 2007 GbR oder dem VENTAR SW Immo-Fonds 2011 GbR, über die damalige Hoerner Bank finanziert wurden, die ursprünglich auch der Südwest-Unternehmensgruppe angehörte. Diese Darlehen wurden dann häufig von der Central Factoring GmbH übernommen. Die Übernahme selbst wäre dabei nicht erlaubnispflichtig, doch die Central Factoring GmbH beließ es nicht dabei. Sie vergab ohne entsprechende Erlaubnis auch selbst Darlehen zur Finanzierung genannter Fonds-Beteiligungen.
Rechtsanwalt Urban Schädler von der Münchner Kanzlei Wilhelm Lachmair & Kollegen, die sich dem Anlegerschutz verschrieben hat, meint hierzu: „Aus unserer Sicht bestätigt dieser Verdacht nur die erheblichen Zweifel, die wir gegen die Südwest-Unternehmensgruppe und die ihr zugehörigen Kapitalanlagegesellschaften schon seit langem hegen. Für die Anleger bedeutet dies nun, dass sich für sie hier unter Umständen eine weitere Rückabwicklungmöglichkeit ergibt. Viele der Darlehensverträge der Hoerner Bank beziehungsweise von der Central Factoring GmbH enthalten nach unserer Überzeugung aber ohnehin fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die bei Vorliegen bestimmter Umstände häufig schon eine eigene Rückabwicklungsmöglichkeit eröffnet haben.“
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