06.06.2007 - 15:59 - Politik, Recht & Gesellschaft

Trotz Falschmeldungen des ADAC: Gericht bestätigt ausländischen EU-Führerschein in Deutschand

Pressemitteilung von: MPU-FREI.DE / PR Agentur: StephanDauEvents
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EU Führerschein auch weiterhin gültig
Anfang des Jahres gab es zum Inkrafttreten der Dritten Führerscheinrichtlinie eine Reihe von (bewußten?) Falschmeldungen des ADAC bezüglich der Gültigkeit des EU-Führerscheines. Dies sieht das Landgericht Osnabrück ganz anders:

Nach Auffassung der Europarichter ist es allerdings völlig rechtens, wenn zum Beispiel ein Deutscher in Polen seinen Führerschein macht und damit in seiner Heimat fährt. Dieses Recht kann weder die Bundesrepublik noch der ADAC (an MPU-Stellen beteiligt) ihren Bürgern nicht absprechen. Dieser Zustand gilt bis zum Inkraftreten der 3. Führerscheinrichtlinie, also bis 19. 01. 2009.

Da es sich bei der Richtlinie nicht um ein direktes Gesetz handelt, sondern nur um eine Richtlinie, die in nationale Gesetze in einer bestimmten Frist umgesetzt werden soll, müssen zu dieser Richtlinie die Gesetze noch verabschiedet werden.

Da in Deutschland bekanntlich Besitzstandswahrung gilt ( diejenigen, die früher die Klasse 3 besessen hatten durfte früher den 7,5 Tonner fahren und dürfen es jetzt auch noch) ist bei denjenigen, die den Führerschein bis zum 19. Januar 2009 machen, dieser auch weiterhin gültig.

MPU-FREI.DE
Ansprechpartner Christoph Dau
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Tel. 030 / 820 98 679
Fax. 030 / 820 98 677

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