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Der Arzt – eine Quelle der „Mündigkeit“ für den mündigen Patienten?

05.06.200717:40 UhrGesundheit & Medizin
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
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(openPR) In den Zeiten, wo intensiv über „Werte“ im Allgemeinen und der „Medizinethik“ im Besonderen diskutiert wird, muss es entscheidend darauf ankommen, u.a. den intraprofessionellen Bemühungen der Ärzteschaft um eine Werteorientierung besonderes Interesse entgegen zu bringen. Jüngst hat Prof. H.H. Büttner einige Gedanken über den „mündigen Patienten“ im Ärzteblatt Mecklenburg-Vorpommern (5/2007, S. 152 ff.)schriftlich niedergelegt.

Quelle: ÄBl.MV 05/2007 >>> http://www.aek-mv.de/editor/aerzteblatt/upload/heft_5_2007.pdf

Bereits beim Lesen der Überschrift keimte bei mir ein leichtes Gefühl des Unbehagens auf. Der „mündige Patient“ – einige Gedanken. Das verhieß nichts Gutes.

Einführend wird darauf hingewiesen, dass in unserem Gesundheitssystem der Ruf nach dem „mündigen Patienten“ immer lauter wird. „Diese Wortkonstellation hat Hochkonjunktur!“, so Büttner. Zugegeben: mein Interesse war allein schon durch diese Wortwahl geweckt und es wurde nicht enttäuscht. Sich einer Definition Kants über den Begriff der „Mündigkeit“ bedienend fiel es dem Autor Büttner erkennbar nicht schwer, einen prinzipiellen Antagonismus in der Wortkonstellation „mündiger Patient“ zu behaupten. Folgerichtig fragt er denn auch, wie ein bewusstes reales Handeln (Kant) und dem Hinnehmen von Leid in der Rolle als Patient eine Gemeinsamkeit werden können? „So entsteht der Eindruck, dass der Begriff der „Mündigkeit“ wohl schon immer mit ideologischen Hintergedanken eingesetzt wurde und eigentlich der Verneblung des Problems dient“, so Büttner.

Nun will ich hier nicht verschweigen, dass auch Büttner das Streben nach Mündigkeit prinzipiell für wünschenswert erachtet.
Kritisch bleibt nachzufragen, welchem Raum allerdings der Mündigkeit (!) des Patienten verbleibt, wenn die Mündigkeit nur noch im „funktionalen Sinne“ begriffen wird, ohne im Ansatz den Grund und die Grenzen der allgemeinen Handlungsfreiheit und damit des Selbstbestimmungsrechts zu problematisieren? Der Begriff der „Mündigkeit“ ist interdisziplinär besetzt und seine Dimension lässt sich nicht allein im intraprofessionellen Raum erschließen, mal ganz abgesehen davon, dass hier berufsspezifische Ideologien offenbar werden, die gerade Büttner mit anderer Stoßrichtung glaubt, kritisieren zu müssen.

Lutz Barth

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