Ladefähige Adresse in geschäftlichen E-Mails angeben - auch Kleinunternehmer und Freiberufler

Pressemitteilung von: akademie.de
Kaufleute (Kapitalgesellschaften, eingetragene Personengesellschaften und eingetragene Kaufleute) unterliegen schon seit einigen Monaten der expliziten gesestzlichen Vorschrift, die vorgeschriebenen Geschäftsbrief-Pflichtangaben auch in geschäftlichen E-Mails zu machen.

Aber auch für Kleinunternehmer und Freiberufler ist es nach der jüngsten Änderung der Gewerbeordnung sehr ratsam, in geschäftlichen E-Mails neben Namen und Vornamen auch eine ladefähige Adresse zu nennen. Ein neuer Beitrag auf akademie.de erklärt, für wen welche Pflichtangaben gelten und wie eine rechtssichere E-Mailsignatur aussieht.

Leitfaden: "Gesetzliche Formvorschriften für geschäftliche E-Mails"
www.akademie.de/direkt?pid=40753&t=opr40753

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