01.06.2007 - 09:15 - Politik, Recht & Gesellschaft
OVG Mecklenburg-Vorpommern zum G8-Gipfel in Heiligendamm
Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern stellt allgemeines Versammlungsverbot um Heiligendamm wieder her, erlaubt aber Demonstration auf der B105
“Das Oberverwaltungsgericht hat das o.g. Verbot hinsichtlich einer für den 07. Juni 2007 in Form eines Sternmarsches geplanten Versammlung, deren Route u.a. durch die festgelegten Versammlungsverbotszonen bis vor das Tagungshotel führen sollte, bestätigt und eine teilweise anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 25.05.2007
(Az.: 1 B 243/07) abgeändert (OVG M-V, Beschluß vom 31.05.2007, Az.: 3 M 53/07).
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts sind die räumlichen und zeitlichen Beschränkungen des Versammlungsrechts anlässlich des G8-Gipfeltreffens in Heiligendamm in den festgelegten Zonen I. und II., jedenfalls was die von den Antragstellern dieses Verfahrens angemeldete Versammlung betrifft, rechtmässig und verstoßen nicht gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG.
Das Oberverwaltungsgericht hat den Antragstellern die Durchführung eines Sternmarsches außerhalb der Schutzzone auf der B105 gestattet.“
Quelle: MV-Justiz.de >>> Pressemitteilung des OVG >>>
www.mv-justiz.de/presse/verwg/presse.htm
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Auch wenn wir vom IQB uns in erster Linie auf die medizin- und pflegerechtliche Themen in unserer Gesellschaft konzentrieren, muss es auch gestattet sein, im Kontext grundrechtlicher Freiheiten auf das tagespolitische Geschehen Bezug zu nehmen. Das legitime Sicherheitsbedürfnis mündet in einem Sicherheits-Exzess und es scheint, als dass unsere Demokratie ernsthafte Bewährungsproben nicht zu überstehen vermag. Es ist ein „Armutszeugnis“, wenn unser demokratisches Gemeinwesen über das Grundrecht der Versammlungsfreiheit einen offenen und friedlichen Protest der Staatsbürger auszublenden versucht. Die Entscheidung des OVG Mecklenburg-Vorpommern wird nachgänglich zu erheblichen Diskussionen führen und dies ist allemal zu begrüßen. Die Entscheidung begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken!
Schon das „Wildschwein-Essen“ unserer Kanzlerin mit dem USA-Präsidenten hat zu erheblichen Irritationen geführt. Mit dem G8-Gipfel ist allerdings ein neues Kapitel aufgeschlagen worden, dass geradezu ein „Nachspiel“ herausfordert. In der Zeit einer unter anderem gesundheitsökonomischen Krise fragt sich der interessierte Bürger, ob es erforderlich ist, mit gigantischen Geldsummen einen Gipfel in einem Bundesland zu finanzieren, wo doch dem Sicherheitsbedürfnis der in der Sache bemühten Politiker auf einer schönen Insel (Helgoland wäre eine Alternative) eher Rechnung getragen werden könnte. Bei knappen öffentlichen Kassen wären den Verantwortlichen ein rechtes Augenmaß zu wünschen gewesen, auch wenn zugegebenermaßen die beschauliche Atmosphäre an dem schönen Ostsee-Strand zu einem den Geist der Politiker inspirierenden Wandel geradezu einlädt. Aber gemessen an den Problemen unserer Zeit kommt es nicht auf erholsame Spaziergänge an, sondern um eine handfeste Diskussion in der Sache.
Von daher appelliere ich an alle nicht vom Sicherheitswahn geplagten Politikerinnen und Politiker, uns beizeiten über die gesamten Kosten der Veranstaltung aufzuklären und hierüber Rechenschaft von der Regierung zu verlangen.
Lutz Barth
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
IQB - Lutz Barth
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Tel. 0471 / 50 40 541
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E-Mail:
Das Internetportal rund um das Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht. Wir möchten mit unserer Webpräsenz einen Beitrag nicht nur zum Recht leisten, sondern auch gelegentlich kritisch zu den Themen unserer Zeit Position beziehen. Es geht nicht immer um die "ganz herrschende Meinung und Lehre", denn auch diese ist weitestgehend eine Illusion und Ausdruck verschiedenster Interessen - auch und gerade im Recht!
“Das Oberverwaltungsgericht hat das o.g. Verbot hinsichtlich einer für den 07. Juni 2007 in Form eines Sternmarsches geplanten Versammlung, deren Route u.a. durch die festgelegten Versammlungsverbotszonen bis vor das Tagungshotel führen sollte, bestätigt und eine teilweise anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 25.05.2007
(Az.: 1 B 243/07) abgeändert (OVG M-V, Beschluß vom 31.05.2007, Az.: 3 M 53/07).
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts sind die räumlichen und zeitlichen Beschränkungen des Versammlungsrechts anlässlich des G8-Gipfeltreffens in Heiligendamm in den festgelegten Zonen I. und II., jedenfalls was die von den Antragstellern dieses Verfahrens angemeldete Versammlung betrifft, rechtmässig und verstoßen nicht gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG.
Das Oberverwaltungsgericht hat den Antragstellern die Durchführung eines Sternmarsches außerhalb der Schutzzone auf der B105 gestattet.“
Quelle: MV-Justiz.de >>> Pressemitteilung des OVG >>>
www.mv-justiz.de/presse/verwg/presse.htm
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Auch wenn wir vom IQB uns in erster Linie auf die medizin- und pflegerechtliche Themen in unserer Gesellschaft konzentrieren, muss es auch gestattet sein, im Kontext grundrechtlicher Freiheiten auf das tagespolitische Geschehen Bezug zu nehmen. Das legitime Sicherheitsbedürfnis mündet in einem Sicherheits-Exzess und es scheint, als dass unsere Demokratie ernsthafte Bewährungsproben nicht zu überstehen vermag. Es ist ein „Armutszeugnis“, wenn unser demokratisches Gemeinwesen über das Grundrecht der Versammlungsfreiheit einen offenen und friedlichen Protest der Staatsbürger auszublenden versucht. Die Entscheidung des OVG Mecklenburg-Vorpommern wird nachgänglich zu erheblichen Diskussionen führen und dies ist allemal zu begrüßen. Die Entscheidung begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken!
Schon das „Wildschwein-Essen“ unserer Kanzlerin mit dem USA-Präsidenten hat zu erheblichen Irritationen geführt. Mit dem G8-Gipfel ist allerdings ein neues Kapitel aufgeschlagen worden, dass geradezu ein „Nachspiel“ herausfordert. In der Zeit einer unter anderem gesundheitsökonomischen Krise fragt sich der interessierte Bürger, ob es erforderlich ist, mit gigantischen Geldsummen einen Gipfel in einem Bundesland zu finanzieren, wo doch dem Sicherheitsbedürfnis der in der Sache bemühten Politiker auf einer schönen Insel (Helgoland wäre eine Alternative) eher Rechnung getragen werden könnte. Bei knappen öffentlichen Kassen wären den Verantwortlichen ein rechtes Augenmaß zu wünschen gewesen, auch wenn zugegebenermaßen die beschauliche Atmosphäre an dem schönen Ostsee-Strand zu einem den Geist der Politiker inspirierenden Wandel geradezu einlädt. Aber gemessen an den Problemen unserer Zeit kommt es nicht auf erholsame Spaziergänge an, sondern um eine handfeste Diskussion in der Sache.
Von daher appelliere ich an alle nicht vom Sicherheitswahn geplagten Politikerinnen und Politiker, uns beizeiten über die gesamten Kosten der Veranstaltung aufzuklären und hierüber Rechenschaft von der Regierung zu verlangen.
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