30.05.2007 - 14:07 - Politik, Recht & Gesellschaft
Erneut Verfassungsbeschwerde gegen Grundsteuer beim BVerfG anhängig
Pressemitteilung von: 'markt intern'-Verlag
Düsseldorf, 30.05.2007 - Nachdem in jüngerer Vergangenheit zwei Anläufe gescheitert sind, ist jetzt erneut eine Verfassungsbeschwerde gegen die Grundsteuer beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängig (Az.: 1 BvR 1334/07). Die Beschwerde wendet sich gegen die Grundsteuer bei selbst genutzten Immobilien. Das berichtet aktuell der Düsseldorfer Branchendienst 'immobilien intern'.
Initiator der Verfassungsbeschwerde ist der Krefelder Anwalt Peter Leuchtenberg. Leuchtenberg war 2005 gemeinsam mit seiner Frau gegen den Grundsteuerbescheid der Stadt Krefeld vor Gericht gezogen und in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gescheitert (Az: 14 A 661/06). Auch vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster unterlag Leuchtenberg. Seine Berufung mit dem Az: 14 A 661/06 wurde mit Beschluß vom 25.4. abgewiesen. Die Münsteraner Verwaltungsrichter sahen in der Besteuerung selbstgenutzter Immobilien keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Die von den Gemeinden erhobene Grundsteuer beschäftigt seit Jahren immer wieder deutsche Gerichte. Im Juni 2006 hatte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde des Heidelberger Anwalts und Steuerberaters Jan Weber gegen die Erhebung der Steuer auf selbst genutzte Immobilien ohne Begründung nicht zugelassen. Nur wenige Monate später, im Februar 2007, scheiterte auch der Berliner Steuerberater Josef Beck mit drei weiteren Verfassungsbeschwerden.
Grundstückseigentümer können sich im Einspruchsverfahren gegen die Rechtmäßigkeit ihrer Grundsteuer-Meßbescheide an das Musterverfahren anhängen und gemäß Paragraph 363 Abs. 2 Satz 2 AO einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens stellen, bis Karlsruhe entschieden hat. Leider ist diese Verfahrensweise nicht auf das Verwaltungsverfahren übertragbar. Hier muß in der Regel selbst geklagt werden.
Weitere Informationen:
Uwe Kremer
Pressesprecher 'markt intern'-Verlag
Tel.: 0211/66 98 -199
mailto:
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Bastian Peiffer
Pressereferent 'markt intern' -Verlag
Tel. 0211/6698-255
Fax: 0211/6912-440
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www.markt-intern.de
'immobilien intern' ist eine von 37 Wirtschaftspublikationen aus Europas größtem Branchenbriefverlag, der 'markt intern'-Verlagsgruppe Düsseldorf.
Diese und weitere Pressemitteilungen finden Sie auch auf unserer Website unter www.markt-intern.de
Initiator der Verfassungsbeschwerde ist der Krefelder Anwalt Peter Leuchtenberg. Leuchtenberg war 2005 gemeinsam mit seiner Frau gegen den Grundsteuerbescheid der Stadt Krefeld vor Gericht gezogen und in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gescheitert (Az: 14 A 661/06). Auch vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster unterlag Leuchtenberg. Seine Berufung mit dem Az: 14 A 661/06 wurde mit Beschluß vom 25.4. abgewiesen. Die Münsteraner Verwaltungsrichter sahen in der Besteuerung selbstgenutzter Immobilien keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Grundstückseigentümer können sich im Einspruchsverfahren gegen die Rechtmäßigkeit ihrer Grundsteuer-Meßbescheide an das Musterverfahren anhängen und gemäß Paragraph 363 Abs. 2 Satz 2 AO einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens stellen, bis Karlsruhe entschieden hat. Leider ist diese Verfahrensweise nicht auf das Verwaltungsverfahren übertragbar. Hier muß in der Regel selbst geklagt werden.
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