27.05.2007 - 21:22 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Die Liquidationsdirektversicherung oder wohin mit der Pensionszusage?
Pressemitteilung von: ORTHEY Management-Consult
Thomas Orthey (Versicherungsbetriebswirt) hat sich auf Risiko- und Vorsorge-Konzepte für Entscheider spezialisiert
Eine Möglichkeit bietet die Liquidationsdirektversicherung: Das liquidierende Unternehmen schließt eine wertgleiche Direktversicherung ab, die die bislang in der Pensionszusage vereinbarten Versorgungsleistungen als garantierte Leistungen verspricht. Sollen Rentenzusagen abgelöst werden, verwendet man bei aktiven und ausgeschiedenen Anwärtern aufgeschobene und bei Rentnern sofort beginnende Rentenversicherungen. Die Finanzierung erfolgt generell gegen Einmalbeitrag.
Die einmaligen Beiträge zu einer Liquidationsdirektversicherung sind generell steuerfrei (§ 3 Nr. 65 Satz 2 EStG) und stellen für das Unternehmen Betriebsausgaben dar. Beim Versorgungsberechtigten stellt der Einmalbeitrag allerdings keinen steuerlichen Zufluss dar. Lediglich die Leistungen aus der Liquidations-Direktversicherung sind nachgelagert zu versteuern - wie bei Leistungen aus einer Pensionszusage. Nach gültiger Rechtsprechung im Betriebsrentengesetz können selbst Pensionszusagen von beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern steuerneutral mittels einer Liquidations-Direktversicherung abgelöst werden.
Weiterführende Informationen zu Risiko- und Vorsorgekonzepten für Entscheider unter www.orthey.de
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orthey.de | ORTHEY Management-Consult bietet Informationen zu Spezial-Versicherungen für Entscheider. Das sind insbesondere D&O-Policen, Vermögensschaden-Versicherungen zur finanziellen Begrenzung der Organhaftung, Top-Manager-Rechtsschutz-Versicherungen, Konzepte zur Sanierung und Auslagerung von Pensionsverpflichtungen. Das Informationsangebot ist interessant für jede(n) Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat, Prokuristen, Beirat, Führungskraft und selbständige Unternehmer.
Über Thomas Orthey
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Thomas Orthey (41) ist geschäftsführender Gesellschafter der ORTHEY Westerwald-Consult Versicherungsmakler GmbH & Co.KG, welche 2004 durch Gesamtrechtsnachfolge aus der Einzelunternehmung "Thomas Orthey" hervor ging. ORTHEY Westerwald-Consult ist ein Versicherungsmakler gemäß § 93 HGB und unabhängig von allen Versicherer-, Verbands- und Konzerninteressen.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Thomas Orthey hat als Versicherungsbetriebswirt (DVA), Versicherungsfachwirt (IHK) und Fachwirt der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (IHK) mehr als 20 Jahre berufliche Praxis.
Neben der Versicherungsvermittlung im Management-Bereich ist Thomas Orthey seit 1996 als Fachjournalist für Versicherungen tätig. Seine Expertentipps und Fachkolumnen erscheinen regelmäßig in 13 Regionalzeitungen (RHEIN-Zeitung). Als Gutachter für gewerbliche und industrielle Sachversicherungen (BVFS) erstellt Thomas Orthey umfassende Gutachten zu betrieblichen Versicherungen.
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