22.05.2007 - 18:11 - Politik, Recht & Gesellschaft
Gegen Mobbing (LV 34), Handlungsanleitung für die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder - Bewertung erst 2008
Pressemitteilung von: mobbing-web / PR Agentur: Informatinsservice mobbing-web
Es gibt keinen Bereich, der als mobbingfreie Zone gelten könnte, vielmehr zieht sich das Phänomen quer durch alle Berufsgruppen, Branchen und Betriebsgrößen sowie Hierarchiestufen und Tätigkeitsniveaus.
Bestimmte Merkmale, vor allem die in Kombination miteinander, erhöhen jedoch das Risiko, von Mobbing betroffen zu werden, deutlich. Hierzu zählen in erster Linie das Geschlecht und das Alter der Beschäftigten.
Bei Beschäftigten, die zur Zielscheibe von Schikanen, Intrigen und Ausgrenzung werden, zeigen sich zu 98,7% Auswirkungen auf das Arbeits- und Leistungsverhalten. Die Opfer fühlen sich allein gelassen und tragen fast immer erhebliche seelische und körperliche Beschwerden davon. Unternehmen werden neben der Imageschädigung durch die krankheitsbedingten Ausfälle ihrer Mitarbeiter/innen finanziell erheblich belastet.
Mit der Handlungsanleitung sollen Aufsichtspersonen in die Lage versetzt werden, sowohl den Betroffenen Lösungswege aufzuzeigen als auch die Betriebe von der Notwendigkeit, Mobbingprävention durchzuführen und gegen Mobbing vorzugehen, zu überzeugen. Quelle: lasi.osha.de/de/gfx/publications/lv_34.htm
Auf Nachfrage wurde Mobbing-web hierzu von der ASMK-Geschäftsstelle folgendes mitgeteilt:
Zitat aus dem Schreiben an mobbing-web:
“Der LASI-Vorsitz hat inzwischen mitgeteilt, dass
zunächst die Konsequenzen aus der Evalutation der LV 31, auf der die LV 34 aufbaut, durch eine Projektgruppe ausgewertet werden sollen. Sie hat die Aufgabe, eine gemeinsame Position der Länder mit der Zielsetzung einer höheren Handlungssicherheit für die
Aufsichtspersonen bei der Beratung und der Aufsicht in den Betrieben zu erarbeiten. Dabei geht es insbesondere um die Frage der hinreichenden Integration der psychischen Fehlbelastungen in
die Gefährdungsbeurteilung und die Ableitung modellhafter Maßnahmen.
Erst auf der Basis der Ergebnisse dieser Projektgruppe
soll und kann dann die LV 34 evaluiert werden, voraussichtlich im Laufe des kommenden Jahres.
Ich bitte Sie deshalb, von weiteren Nachfragen an die ASMK-Geschäftsstelle abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Music - BdEU - ”
Zitat Ende
***********
Nur diejenigen, die von Amts wegen einschreiten könnten und müssten, die ASMK (Arbeits- und Sozialministerkonferenz, koordiniert die Gewerbeaufsicht), haben die Ruhe weg und wollen im nächsten Jahr erst einmal eine andere LV "evaluieren" und dann vielleicht auch die Anti-Mobbing Vorschrift LV 34, um mehr "Handlungssicherheit" zu gewinnen. Dem Mobbing entschlossen entgegentreten?
Fehlanzeige, da würden sich die Herrschaften Beamtinnen und Beamte, Senatorinnen und Senatoren und Ministerinnen und Minister ja womöglich die Hände schmutzig machen.
Weitere Infos: www.mobbing-web-blog.mobbing-web.de/
Kontakt
Klaus-Dieter May
Tel.: 030 / 49 87 57 54
eMail:
www.mobbing-web.de steht allen Betroffenen, Vereine, Selbsthilfegruppen, Unternehmen und Interessierten als Netzwerkzentrum und Lobby gegen Mobbing zur Verfügung, egal ob Kommerziell oder nicht kommerziell. Mobbing-web unterstützt ferner Staatliche Bemühungen gegen Mobbing und Diskriminierung.
Partner im Netzwerk mobbing-web:
Psychologische Beratung:
Willi Wieland
Rechtsanwälte:
Frank Linzer - Fachanwalt für Arbeitsrecht (Baden-Württemberg)
Martin Banse Rechtsanwalt (Baden-Württemberg)
Nicola Fleischmann Rechtsanwältin (Bayern)
Klaus Unglaub Rechtsanwalt (Bayern)
Erika Schreiber Rechtsanwältin(Berlin)
Friedemann Koch Fachanwalt für Arbeitsrecht(Berlin)
Dr. Jur. Frank Sievert Rechtsanwalt (Hamburg)
Dingeldein ● Rechtsanwälte (Hessen)
Nadja Möller Rechtsanwältin (Hessen)
Tim Gaschler Rechtsanwalt (Niedersachsen)
Kreienberg & Kuntz Rechtsanwälte (Rheinland-Pfalz)
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Mehr: www.mobbing-web.de/html/partner.html
Weitere Informationsangebote:
mobbopfer.blog.de/
reinickendorf.blog.de/
Bestimmte Merkmale, vor allem die in Kombination miteinander, erhöhen jedoch das Risiko, von Mobbing betroffen zu werden, deutlich. Hierzu zählen in erster Linie das Geschlecht und das Alter der Beschäftigten.
Bei Beschäftigten, die zur Zielscheibe von Schikanen, Intrigen und Ausgrenzung werden, zeigen sich zu 98,7% Auswirkungen auf das Arbeits- und Leistungsverhalten. Die Opfer fühlen sich allein gelassen und tragen fast immer erhebliche seelische und körperliche Beschwerden davon. Unternehmen werden neben der Imageschädigung durch die krankheitsbedingten Ausfälle ihrer Mitarbeiter/innen finanziell erheblich belastet.
Mit der Handlungsanleitung sollen Aufsichtspersonen in die Lage versetzt werden, sowohl den Betroffenen Lösungswege aufzuzeigen als auch die Betriebe von der Notwendigkeit, Mobbingprävention durchzuführen und gegen Mobbing vorzugehen, zu überzeugen. Quelle: lasi.osha.de/de/gfx/publications/lv_34.htm
Auf Nachfrage wurde Mobbing-web hierzu von der ASMK-Geschäftsstelle folgendes mitgeteilt:
Zitat aus dem Schreiben an mobbing-web:
“Der LASI-Vorsitz hat inzwischen mitgeteilt, dass
zunächst die Konsequenzen aus der Evalutation der LV 31, auf der die LV 34 aufbaut, durch eine Projektgruppe ausgewertet werden sollen. Sie hat die Aufgabe, eine gemeinsame Position der Länder mit der Zielsetzung einer höheren Handlungssicherheit für die
Aufsichtspersonen bei der Beratung und der Aufsicht in den Betrieben zu erarbeiten. Dabei geht es insbesondere um die Frage der hinreichenden Integration der psychischen Fehlbelastungen in
die Gefährdungsbeurteilung und die Ableitung modellhafter Maßnahmen.
Erst auf der Basis der Ergebnisse dieser Projektgruppe
soll und kann dann die LV 34 evaluiert werden, voraussichtlich im Laufe des kommenden Jahres.
Ich bitte Sie deshalb, von weiteren Nachfragen an die ASMK-Geschäftsstelle abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Music - BdEU - ”
Zitat Ende
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Nur diejenigen, die von Amts wegen einschreiten könnten und müssten, die ASMK (Arbeits- und Sozialministerkonferenz, koordiniert die Gewerbeaufsicht), haben die Ruhe weg und wollen im nächsten Jahr erst einmal eine andere LV "evaluieren" und dann vielleicht auch die Anti-Mobbing Vorschrift LV 34, um mehr "Handlungssicherheit" zu gewinnen. Dem Mobbing entschlossen entgegentreten?
Fehlanzeige, da würden sich die Herrschaften Beamtinnen und Beamte, Senatorinnen und Senatoren und Ministerinnen und Minister ja womöglich die Hände schmutzig machen.
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Nadja Möller Rechtsanwältin (Hessen)
Tim Gaschler Rechtsanwalt (Niedersachsen)
Kreienberg & Kuntz Rechtsanwälte (Rheinland-Pfalz)
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