21.05.2007 - 12:20 - Gesundheit & Medizin
Patientenverfügung – Vorbeugen für den Ernstfall
Pressemitteilung von: Delta Lloyd Deutschland
Was passiert bei Unfall oder Krankheit, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann
- Kostenlose Broschüre mit wichtigen Tipps und Hinweisen von Delta Lloyd
- Muster und Beispiele
Wiesbaden, 21. Mai 2007 – ein schwerer Unfall, ein Schlaganfall, Demenz – es passiert immer wieder, dass Menschen plötzlich nicht mehr in der Lage sind, über ihr eigenes Schicksal zu entscheiden. Welche Art der Behandlung sie wünschen, ob und in welchem Umfang lebenserhaltende Maßnahmen ergriffen werden sollen: mit diesen Entscheidungen stehen die Angehörigen dann allein da, vielfach ohne jeden Anhaltspunkt.
Experten raten daher zu einer so genannten Patientenverfügung. Hier kann man genau festlegen, welche Art der medizinischen Versorgung man im Fall der Fälle wünscht, ob beispielsweise bei einer schweren Schädigung des Hirns durch einen Unfall oder Schlaganfall eine künstliche Beatmung und Ernährung durchgeführt werden soll. Gleichzeitig sollte man in einem zweiten Dokument, einer Vorsorgevollmacht, schriftlich festhalten, wer im Zweifelsfalle über die Art der Behandlung, aber auch über die finanziellen Angelegenheiten des Kranken entscheiden soll. Ohne entsprechende Vollmacht können dies rechtlich gesehen nicht einmal der Ehepartner oder die Kinder in vollem Umfang.
Was man bei einer Patientenverfügung beachten muss, wie man eine Vorsorgevollmacht formuliert, wie die aktuelle Rechtslage aussieht und wann ein Notar hinzugezogen werden sollte – diese Fragen beantwortet eine handliche Broschüre, die kostenlos beim Finanzdienstleister Delta Lloyd in Wiesbaden unter der Rufnummer 0611 773 19 67 oder per E-Mail unter
bestellt werden kann. Die Broschüre enthält auch Muster und Vorlagen für Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.
Hinweis für Redaktionen:
Eine Leseprobe und das Cover in druckfähiger Auflösung können Sie per Mail an
anfordern. Gern senden wir Ihnen auch per Post ein Muster der Broschüre zu.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Delta Lloyd Deutschland AG, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Martina Faßbender
Wittelsbacherstraße 1, 65189 Wiesbaden, Telefon: 0611 773 25 71, Fax: 0611 773 2968
E-Mail:
, Internet: www.deltalloyd.de
Über Delta Lloyd:
Delta Lloyd Deutschland ist hundertprozentige Tochter der Delta Lloyd Groep, Amsterdam und damit Teil der britischen Aviva-Gruppe. Das Unternehmen bietet aus einer Hand ein breites Spektrum an Finanz-, Anlage- und Vorsorgeprodukten sowie kompetente Beratung in allen Finanzfragen. Zur Delta Lloyd Gruppe gehören in Deutschland neben der Delta Lloyd Leben und der Hamburger Leben, einer Pensionskasse und einer Beratungsgesellschaft für betriebliche Altersvorsorge auch eine eigene Privatbank, eine Kapitalanlagegesellschaft sowie eine Immobiliengesellschaft und ein Anbieter von Hypotheken.
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Wiesbaden, 21. Mai 2007 – ein schwerer Unfall, ein Schlaganfall, Demenz – es passiert immer wieder, dass Menschen plötzlich nicht mehr in der Lage sind, über ihr eigenes Schicksal zu entscheiden. Welche Art der Behandlung sie wünschen, ob und in welchem Umfang lebenserhaltende Maßnahmen ergriffen werden sollen: mit diesen Entscheidungen stehen die Angehörigen dann allein da, vielfach ohne jeden Anhaltspunkt.
Experten raten daher zu einer so genannten Patientenverfügung. Hier kann man genau festlegen, welche Art der medizinischen Versorgung man im Fall der Fälle wünscht, ob beispielsweise bei einer schweren Schädigung des Hirns durch einen Unfall oder Schlaganfall eine künstliche Beatmung und Ernährung durchgeführt werden soll. Gleichzeitig sollte man in einem zweiten Dokument, einer Vorsorgevollmacht, schriftlich festhalten, wer im Zweifelsfalle über die Art der Behandlung, aber auch über die finanziellen Angelegenheiten des Kranken entscheiden soll. Ohne entsprechende Vollmacht können dies rechtlich gesehen nicht einmal der Ehepartner oder die Kinder in vollem Umfang.
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