18.05.2007 - 16:19 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
KS-Index-Immofonds: Gute Aussichten der Anleger auf Schadensersatz
Pressemitteilung von: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Die KS-Index-Immofonds GdbR mit Sitz in Konstanz wird voraussichtlich liquidiert. Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist die Anlage in Immobilien, deren Verwaltung, sowie die Vermietung und Verpachtung des Gesellschaftsvermögens. Die Gesellschaft bot in den 90-iger Jahren Anlegern die Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter mit einem Gesamtzeichnungskapital in Höhe von DM 30.000000,00 an. Die Mindesteinlage für die Anleger betrug dabei DM 10.000,00. Je nach Vereinbarung konnten die atypisch stillen Gesellschafter die gezeichnete Einlage auch ratenweise erbringen.
Dass die ursprünglichen Erwartungen der atypisch stillen Gesellschafter erfüllt werden, ist derzeit zu bezweifeln. Ende April 2007 wurden nämlich alle Anleger von der Fonds-Geschäftsführung angeschrieben; ihnen wurde mitgeteilt, dass beabsichtigt sei, die Gesellschaft aufzulösen. Die Auflösung der Gesellschaft hat zur Folge, dass nach § 15 der Satzung sämtliche atypisch stillen Gesellschafter eine Beteiligung am Liquidationserlös (der sich nach der Höhe der Einlage im Verhältnis zum Gesellschaftsvermögen bemisst) erhalten. Ob die Anleger dabei jedoch nur ansatzweise das zurückbekommen, was sie über viele Jahre einbezahlt haben, bleibt zu bezweifeln. So heißt es schon in dem Rundschreiben an die Anleger, dass zu befürchten sei, dass bei der derzeitigen Lage auf dem Immobilienmarkt keine angemessenen Preise erzielt werden können.
Vor dem Angebot der Gesellschaft, sich als atypisch stiller Gesellschafter zu beteiligen, hatte die Fachzeitschrift kapital-markt intern (k-mi) bereits in ihrer Ausgabe vom Mai 1995 (Ausgabe 18/95) gewarnt: Nach k-mi sei „die Prospektierung absolut dilettantisch, formelle Kriterien sind nicht erfüllt worden und der Informationsgehalt geht Richtung null“. k-mi ging daher davon aus, dass „dieses Immobilienangebot auf jeden Fall haftungsrechtliche Probleme verursachen kann“.
In der Tat bringen atypisch stille Beteiligungen erhebliche Risiken mit sich, die letztendlich bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können. Verbraucherschutzverbände warnen daher seit vielen Jahren vor den Risiken dieser Anlageform. Was viele Anleger nämlich nicht wissen ist, dass sie als atypisch stiller Gesellschafter wie ein Mitunternehmer behandelt werden. Sie sind daher auch am Verlust der Gesellschaft in Höhe der gezeichneten Einlage beteiligt. Aus diesem Grund ist bereits von etlichen Gerichten festgestellt worden, dass solche Anlagen nicht als sicher und zur Altervorsorge geeignet empfohlen werden dürfen.
Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert von der auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei B|G|K|S Rechtsanwälte: „Wird sich die Prognose der Geschäftsführung Bewahrheiten, dass die Immobilien nur mit großen Abschlägen verkauft werden können, dann ist zu erwarten, dass die atypisch stillen Gesellschafter herbe Verluste wegstecken müssen.
Anleger, die von ihrem Berater oder Vermittler nicht auf die mit dieser speziellen Anlage einhergehenden Risiken aufgeklärt worden sind, oder denen die Beteiligung als sicher oder zur Altersvorsorge geeignet empfohlen wurde, können unter bestimmten Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen. Sie sollten sich daher von einem auf das Anlegerrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen, der ihnen aufzeigt, ob und gegebenenfalls gegen wen mögliche Ansprüche geltend gemacht werden können. Im Hinblick auf die kurze Verjährung solcher Ansprüche sollten Anleger eine solche Prüfung nicht auf die lange Bank schieben.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „KS-Index-Immofonds " anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de/
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileform...
Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.05.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Ansprechpartner Horst Roosen
Telefon: 06071-823780
Telefax:06071-23295
e-Mail:
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileform...
Dass die ursprünglichen Erwartungen der atypisch stillen Gesellschafter erfüllt werden, ist derzeit zu bezweifeln. Ende April 2007 wurden nämlich alle Anleger von der Fonds-Geschäftsführung angeschrieben; ihnen wurde mitgeteilt, dass beabsichtigt sei, die Gesellschaft aufzulösen. Die Auflösung der Gesellschaft hat zur Folge, dass nach § 15 der Satzung sämtliche atypisch stillen Gesellschafter eine Beteiligung am Liquidationserlös (der sich nach der Höhe der Einlage im Verhältnis zum Gesellschaftsvermögen bemisst) erhalten. Ob die Anleger dabei jedoch nur ansatzweise das zurückbekommen, was sie über viele Jahre einbezahlt haben, bleibt zu bezweifeln. So heißt es schon in dem Rundschreiben an die Anleger, dass zu befürchten sei, dass bei der derzeitigen Lage auf dem Immobilienmarkt keine angemessenen Preise erzielt werden können.
Vor dem Angebot der Gesellschaft, sich als atypisch stiller Gesellschafter zu beteiligen, hatte die Fachzeitschrift kapital-markt intern (k-mi) bereits in ihrer Ausgabe vom Mai 1995 (Ausgabe 18/95) gewarnt: Nach k-mi sei „die Prospektierung absolut dilettantisch, formelle Kriterien sind nicht erfüllt worden und der Informationsgehalt geht Richtung null“. k-mi ging daher davon aus, dass „dieses Immobilienangebot auf jeden Fall haftungsrechtliche Probleme verursachen kann“.
In der Tat bringen atypisch stille Beteiligungen erhebliche Risiken mit sich, die letztendlich bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können. Verbraucherschutzverbände warnen daher seit vielen Jahren vor den Risiken dieser Anlageform. Was viele Anleger nämlich nicht wissen ist, dass sie als atypisch stiller Gesellschafter wie ein Mitunternehmer behandelt werden. Sie sind daher auch am Verlust der Gesellschaft in Höhe der gezeichneten Einlage beteiligt. Aus diesem Grund ist bereits von etlichen Gerichten festgestellt worden, dass solche Anlagen nicht als sicher und zur Altervorsorge geeignet empfohlen werden dürfen.
Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert von der auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei B|G|K|S Rechtsanwälte: „Wird sich die Prognose der Geschäftsführung Bewahrheiten, dass die Immobilien nur mit großen Abschlägen verkauft werden können, dann ist zu erwarten, dass die atypisch stillen Gesellschafter herbe Verluste wegstecken müssen.
Anleger, die von ihrem Berater oder Vermittler nicht auf die mit dieser speziellen Anlage einhergehenden Risiken aufgeklärt worden sind, oder denen die Beteiligung als sicher oder zur Altersvorsorge geeignet empfohlen wurde, können unter bestimmten Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen. Sie sollten sich daher von einem auf das Anlegerrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen, der ihnen aufzeigt, ob und gegebenenfalls gegen wen mögliche Ansprüche geltend gemacht werden können. Im Hinblick auf die kurze Verjährung solcher Ansprüche sollten Anleger eine solche Prüfung nicht auf die lange Bank schieben.
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
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Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
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