18.05.2007 - 07:12 - Gesundheit & Medizin
Ärzte gegen weitgehendes Gesetz zur Patientenverfügung
Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
„Der 110. Deutsche Ärztetag in Münster hat sich gegen eine umfangreiche rechtliche Regelung von Patientenverfügungen ausgesprochen. Die Situationen am Lebensende seien hochkomplex und individuell. 'Deshalb stellt sich die Frage, ob durch eine weitergehende gesetzliche Regelung nicht neue Verunsicherungen im medizinischen Alltag hervorgerufen werden', heißt es in einem Beschluss des Ärztetages.“
Quelle: Deutsches Ärztenetz >>> Mitteilung v. 16.05.07 >>> www.arzt.de/Aktuelles/20070516/200705161.html
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Die anwesenden Mitglieder des Deutschen Ärztetages haben mit ihrem Beschluss gegen ein Gesetz zur Patientenverfügung einen Schritt in die falsche Richtung getan. Zuzugeben ist, dass die Situationen am Lebensende hochkomplex und individuell sind und dass selbstverständlich hierbei dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten ein hoher Stellenwert einzuräumen ist. Gerade weil dem so ist, obliegt es dem Gesetzgeber, seinen grundrechtlichen Schutzpflichten nachzukommen. Aufgrund des Gesetzesvorbehalts kommt ausschließlich dem Gesetzgeber die Aufgabe zu, die Rechtfragen einer verfassungskonformen Lösung zuzuführen. Weder dem Bundesgerichtshof, geschweige denn den Ärztekammern kommt eine diesbezügliche "Rechtssetzungsmacht" zu.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
IQB - Lutz Barth
Anholtstr. 7, 28750 Bremerhaven
Tel. 0471 / 50 40 541
Internetportal: www.iqb-info.de
E-Mail:
Das Internetportal rund um das Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht. Wir möchten mit unserer Webpräsenz einen Beitrag nicht nur zum Recht leisten, sondern auch gelegentlich kritisch zu den Themen unserer Zeit Position beziehen. Es geht nicht immer um die "ganz herrschende Meinung und Lehre", denn auch diese ist weitestgehend eine Illusion und Ausdruck verschiedenster Interessen - auch und gerade im Recht!
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Die anwesenden Mitglieder des Deutschen Ärztetages haben mit ihrem Beschluss gegen ein Gesetz zur Patientenverfügung einen Schritt in die falsche Richtung getan. Zuzugeben ist, dass die Situationen am Lebensende hochkomplex und individuell sind und dass selbstverständlich hierbei dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten ein hoher Stellenwert einzuräumen ist. Gerade weil dem so ist, obliegt es dem Gesetzgeber, seinen grundrechtlichen Schutzpflichten nachzukommen. Aufgrund des Gesetzesvorbehalts kommt ausschließlich dem Gesetzgeber die Aufgabe zu, die Rechtfragen einer verfassungskonformen Lösung zuzuführen. Weder dem Bundesgerichtshof, geschweige denn den Ärztekammern kommt eine diesbezügliche "Rechtssetzungsmacht" zu.
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