16.05.2007 - 19:47 - Politik, Recht & Gesellschaft

Mediation – Richtlinien in Deutschland und Gesetze in Österreich

Pressemitteilung von: Hannover-Mediation

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Hannover, 16.05.2007. Braucht Deutschland ein Mediationsgesetz (im Zivilrecht)?

Das Verfahren der Mediation setzt auf Individualität, Selbstbestimmung und Freiwilligkeit. Eine Mediation als außergerichtliches Verfahren zu wählen ist und bleibt eine persönliche Entscheidung. Eine persönliche Entscheidung, die in Deutschland und Österreich verschiedene Voraussetzungen vorfindet:

In Österreich sind am 1. Mai 2004 das ZivMediatG (Zivilrechts-Mediations-Gesetz) und die ZivMediat-AV (Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung) in Kraft getreten: Das Gesetz definiert Mediation in § 1 Abs. 1 ZivMediatG: "eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutrale/r Vermittler/in (Mediatorin oder Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen".
Geregelt werden:

- der Beruf des „eingetragenen Mediators“,
- die Ausbildungsstandards,
- der Beirat für Mediation in Zusammenarbeit mir dem Bundesministerium für Justiz,
- die Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle,
- die Listenführung der Mediatoren und Ausbildungseinrichtungen,
- die Rechte und Pflichten der Mediatoren,
- die Strafbestimmungen und Haftpflichtversicherung für Mediatoren,
- die Hemmungen von Fristen in laufenden Gerichtsverfahren.

Im Zivilrechtsänderungsgesetzt (letzter Artikel) wird zudem festgehalten, dass Eigentümer/Konfliktparteien die Pflicht haben, vor der Einbringung einer Klage vor Gericht eine Schlichtungsstelle oder eine Mediation aufzusuchen. Eine Klage ist erst dann zulässig, wenn nicht innerhalb von drei Monaten eine Einigung erzielt werden konnte. In Deutschland existieren Richtlinien für Mediation (in Familienkonflikten) und eine Ausbildungsordnung (für Familienmediation der BAFM):
Geregelt werden:

- die Ziele, Inhalte und Prinzipien der Mediation,
- die Aufgabe der Beteiligten,
- die Bedeutung des Rechts, der Psychologie und der Sozialwissenschaften im Rahmen des Mediationsverfahrens,
- die Zusammenarbeit in professionellen Netzwerken,
- die Qualifikation und Lerninhalte der zukünftigen Mediatoren.

Die Ausbildung in Österreich umfasst, individuell auf Berufsgruppen ausgelegt, 200 bis 300 Zeitstunden Theorie, 100 bis 200 Zeitstunden Praxis. Innerhalb von 5 Jahren müssen 50 Zeitstunden in Fortbildungen nachgewiesen werden.

Den Abschluss erhält jeder ab dem 28 Lebensjahre, wenn er qualifiziert und vertauenswürdig ist sowie eine Haftpflichtversicherung besitzt. Zudem müssen Zeugnisse, Bestätigungen, Berufsdiplome, die Ausbildung an einer eingetragenen Mediations-Ausbildungs-Einrichtung und ein Strafregisterauszug vorgelegt werden. Die Eintragung als „eingetragener Mediator“ ist erst für 5 Jahre und bei Nachweis über die Fortbildung für weitere 10 Jahre vorgesehen.

In Deutschland umfasst die Ausbildung 200 Zeitstunden Theorie, Praxis und Supervision. Dem Abschluss werden ein abgeschlossenes Studium, zwei Jahre Berufserfahrung, 4 Falldokumentationen mit 4 Sitzungen, die Anerkennung der Richtlinien des Bundesverbandes Mediation und die Ausbildung bei einem anerkannten (BAFM) Institut vorausgesetzt.

Ein besonderer Fall liegt in dem Bereich der Co-Mediation.
Die Co-Mediation als Falldokumentation für die Anerkennung in Deutschland wird nur einbezogen, wenn diese verantwortlich mitgestaltet wurde. Die Co-Mediation, mit einem männlichen und weiblichen Mediator aus einem juristischen und einem sozialpsychologischen Berufsbereich, ist in Österreich (im Rahmen der Familienmediation) vorgeschrieben. In Deutschland ist diese Zusammensetzung der MediatorInnen wünschenswert, aber nicht zwingend vorgeschrieben.

Dadurch wird Mediation/Familienmediation in Österreich ausdrücklich gefordert und gefördert, als außergerichtliches Vermittlungsverfahren öffentlich zugänglich gemacht und angeboten. In Deutschland hingegen ist momentan die gerichtsnahe Mediation durch Richtermediatoren oder Anwaltsmediatoren bekannter als die Mediation durch externe/gerichtsferne MediatorInnen. Ein Gesetz zur Mediation in Deutschland zu befürworten oder abzulehnen ist eine Sache, eine andere Sache ist es aber, sich deshalb nicht an ausgebildete MediatorInnen zu wenden! Eine gute Mediation kann den Blick in die Zukunft positiv gestalten, ganz unabhängig von einem Mediationsgesetz. Es kommt ganz allein auf die Bereitschaft an!

Hannover-Mediation
Yvonne Frischemeyer
Comeniusstr. 15, 30451 Hannover
Tel.: 0511-1236968

www.hannover-mediation.com

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Unser Kooperations-Team von MediatorInnen: Frischemeyer - Schwalenberg - Schindler - Hüne - , wurden alle nach den Richtlinien des "Bundesverband Mediation e.V." ausgebildet und sind im Sinne dieses Organes zertifiziert.

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