16.05.2007 - 17:45 - Gesundheit & Medizin
Integration der Hausärzte in die spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung ?!
Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
Werden Hausärzte aus der Versorgung ihrer Palliativpatienten gedrängt? Der Kampf ums Geld für die spezialisierte ambulante Versorgung Sterbenskranker laut Paragraf 37b SGB V ist voll entbrannt.
Palliativpatienten haben "Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung". Das ist Teil der neuen Gesundheitsreform. "Die Leistung ist von einem Vertragsarzt oder Krankenhausarzt zu verordnen", heißt es in Paragraph 37. Wünschenswert wären nach Berechnungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) 630 Millionen Euro pro Jahr für die spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung. In einem früheren Referentenentwurf zur Reform wurde dieser Betrag allerdings insgesamt auf die Zeit bis zum Jahr 2010 bezogen. Wieviel Geld nun tatsächlich fließen wird, weiß heute niemand genau. Und wer erhält das Geld? Auch das bleibt unklar.
Quelle: Ärzte Zeitung (Ein Beitrag v. Christian Beneker) >>> mehr dazu >>>
www.aerztezeitung.de/docs/2007/05/11/087a0203.asp?cat=/po...
Vgl. dazu auch den Artikel „Welchen Platz haben Hausärzte im neuen Palliativkonzept?
Gesellschaft für Palliativmedizin bezweifelt Qualifikation“.
Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) ist überzeugt, dass Hausärzte mit der Zusatzbezeichnung "Palliativmediziner" nicht genug Qualität vorweisen, um Kriterien für die spezialisierte Versorgung zu erfüllen.
Quelle: Ärzte Zeitung >>> mehr dazu >>>
www.aerztezeitung.de/docs/2007/05/11/087a0102.asp?cat=
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Das Statement des Geschäftsführers der DGP, Thomas Schindler, muss verwundern. Das Thema Palliativmedizin war ein Schwerpunkt des 106. Deutschen Ärztetages und mit der großen Mehrheit der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte wurde damals im Rahmen der neuen Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer beschlossen, eine neue Zusatzbezeichnung Palliativmedizin in Deutschland einzuführen. Die Zusatzweiterbildung Palliativmedizin ist praxisnah und erlaubt unter anderem eine umfassende Fortbildung im Bereich der Palliativmedizin auch für Hausärzte! Das vorliegende "Curriculum Zusatz Weiterbildung Palliativmedizin" der Bundesärztekammer und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin wurde seit den Jahren 2000/2001 durch die Arbeitsgruppe Aus-, Fort- und Weiterbildung der DGP in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer im Rahmen der neuen Musterweiterbildungsordnung entwickelt und so muss das Statement von Schindler in der Tat überraschen.
Eine patientennahe Versorgung auch sterbenskranker Patienten ist ohne die Hausärzte weder denkbar, noch wünschenswert. Sofern nunmehr Qualitätslücken offenbar werden, mögen diese zuvörderst in der Musterweiterbildungsordnung geschlossen werden, anstelle die Hausärzte in der Gänze von der Palliativ-Versorgung auszuschließen.
Lutz Barth
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
IQB - Lutz Barth
Anholtstr. 7, 28750 Bremerhaven
Tel. 0471 / 50 40 541
Internetportal: www.iqb-info.de
E-Mail:
Das Internetportal rund um das Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht. Wir möchten mit unserer Webpräsenz einen Beitrag nicht nur zum Recht leisten, sondern auch gelegentlich kritisch zu den Themen unserer Zeit Position beziehen. Es geht nicht immer um die "ganz herrschende Meinung und Lehre", denn auch diese ist weitestgehend eine Illusion und Ausdruck verschiedenster Interessen - auch und gerade im Recht!
Palliativpatienten haben "Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung". Das ist Teil der neuen Gesundheitsreform. "Die Leistung ist von einem Vertragsarzt oder Krankenhausarzt zu verordnen", heißt es in Paragraph 37. Wünschenswert wären nach Berechnungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) 630 Millionen Euro pro Jahr für die spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung. In einem früheren Referentenentwurf zur Reform wurde dieser Betrag allerdings insgesamt auf die Zeit bis zum Jahr 2010 bezogen. Wieviel Geld nun tatsächlich fließen wird, weiß heute niemand genau. Und wer erhält das Geld? Auch das bleibt unklar.
Quelle: Ärzte Zeitung (Ein Beitrag v. Christian Beneker) >>> mehr dazu >>>
www.aerztezeitung.de/docs/2007/05/11/087a0203.asp?cat=/po...
Vgl. dazu auch den Artikel „Welchen Platz haben Hausärzte im neuen Palliativkonzept?
Gesellschaft für Palliativmedizin bezweifelt Qualifikation“.
Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) ist überzeugt, dass Hausärzte mit der Zusatzbezeichnung "Palliativmediziner" nicht genug Qualität vorweisen, um Kriterien für die spezialisierte Versorgung zu erfüllen.
Quelle: Ärzte Zeitung >>> mehr dazu >>>
www.aerztezeitung.de/docs/2007/05/11/087a0102.asp?cat=
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Das Statement des Geschäftsführers der DGP, Thomas Schindler, muss verwundern. Das Thema Palliativmedizin war ein Schwerpunkt des 106. Deutschen Ärztetages und mit der großen Mehrheit der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte wurde damals im Rahmen der neuen Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer beschlossen, eine neue Zusatzbezeichnung Palliativmedizin in Deutschland einzuführen. Die Zusatzweiterbildung Palliativmedizin ist praxisnah und erlaubt unter anderem eine umfassende Fortbildung im Bereich der Palliativmedizin auch für Hausärzte! Das vorliegende "Curriculum Zusatz Weiterbildung Palliativmedizin" der Bundesärztekammer und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin wurde seit den Jahren 2000/2001 durch die Arbeitsgruppe Aus-, Fort- und Weiterbildung der DGP in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer im Rahmen der neuen Musterweiterbildungsordnung entwickelt und so muss das Statement von Schindler in der Tat überraschen.
Eine patientennahe Versorgung auch sterbenskranker Patienten ist ohne die Hausärzte weder denkbar, noch wünschenswert. Sofern nunmehr Qualitätslücken offenbar werden, mögen diese zuvörderst in der Musterweiterbildungsordnung geschlossen werden, anstelle die Hausärzte in der Gänze von der Palliativ-Versorgung auszuschließen.
Lutz Barth
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